Aus dem Rathaus
Am 25. Juli 2023 fand in Oberschleißheim die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause statt. Im August tagt dann der Ferienausschuss.
Viel Raum nahm das Thema Kinderbetreuungsplätze ein. Veronika Abele vom Hauptamt hatte für diese Sitzung eine ausführliche Gesamtdarstellung der Sachlage zusammengestellt. Der Gemeinderat ist verpflichtet, den zukünftigen Bedarf festzustellen und eine “Bedarfsanerkennung” zu beschließen. Derzeit gibt es bereits das Recht auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr und auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr, was aber auch nicht weiterhilft, wenn es keine freien Plätze gibt. Ab 2026 gilt dann auch ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Schule, ein Thema, das der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen noch einmal gesondert behandeln wird.
Die Gemeinde muss entweder selbst für die notwendige Betreuung sorgen oder dafür, dass Investoren bei neuen Bauvorhaben Kitas (Krippen, Kindergärten) mit planen. Letzteres gilt zum Beispiel für das neue Wohnquartier, das in Mittenheim entstehen soll. Auch der Plan der Katholischen Kirche, den neu zu bauenden Kindergarten Maria Patrona Bavariae um eine Gruppe zu erweitern, wird in die Planungen mit einbezogen.
Generell ist durch die neuen Wohngebiete (Kreuzacker, Schäferanger, Stutenanger, Ringstraße) bis 2032 mit steigendem Bedarf zu rechnen. Dabei muss auch der Faktor für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf berücksichtigt werden. Diese Zahl steigt ebenfalls. De facto gibt es bereits jetzt in Oberschleißheim wie überall noch Wartelisten für Krippen- und Kindergartenplätze. Im Zweifelsfall müssen die Eltern nach anderen Lösungen suchen. Dass auch der Fachkräftemangel ein großes Problem darstellt, ist bekannt.
Mit den Planungen für die Kinderbetreuung hatte die Gemeinde Oberschleißheim seinerzeit die Fa. Planwerk Stadtentwicklung beauftragt, die nun eine aktualisierte Prognose mit Hochrechnung bis 2035 vorlegte. Ab 2028 wird es knapp. Mit den bereits geplanten Kindertagesstätten, zum Beispiel mit dem Kinderhaus, Fertigstellung für 2025 geplant, und der bereits beschlossenen Eröffnung der Großtagespflege (ab September 2023) ist der Bedarf für Krippenkinder vorerst wohl einigermaßen abgedeckt. Für den Kindergartenbereich, wo die Maximalzahl bis 2032 erwartet wird, gilt das offenbar auch, vorausgesetzt allerdings, alle aktuellen Planungen, auch die der Investoren, werden tatsächlich umgesetzt. Gegebenenfalls könnten Kindergartenplätze durch Umnutzung auch für Krippenkinder zugänglich gemacht werden.
Die aktuelle Betreuungsquote liegt bei 40 % und soll lt. Prognose bis 2035 auf 65 % steigen. Im Gemeinderat kamen Zweifel auf, ob es in der Zukunft wirklich einen so hohen Bedarf geben wird. Der Stadtplaner Gunter Schramm von der Fa. Planwerk nahm per Video-Schalte an der Sitzung teil und konnte noch einmal erläutern, auf welchen Zahlen und Erfahrungswerten, auch aus der Entwicklung anderer Gemeinden, die Prognose beruht. Am Ende einigte man sich im Gemeinderat mit einer Mehrheit von 16:7 darauf, den Bedarf auf der Basis der vorgegebenen Bedarfsermittlung anzuerkennen, ohne in dem Beschluss präzise Zahlen zu nennen.
Für die Grundschule in der Parksiedlung steht ab dem Schuljahr 2024/25 auch eine größere Neuerung an, über die der Gemeinderat informiert wurde (abstimmen kann er darüber nicht). Die derzeit gebundene Ganztagsbetreuung soll in eine offene Ganztagsbetreuung als Betreuungsalternative zum Hort umgestellt werden. Das wird von Lehrerschaft und Eltern begrüßt.
Es entlastet die Lehrkräfte (Regelunterricht für alle Kinder am Vormittag, nicht wie jetzt für die gebundenen Klassen auch am Nachmittag) und bietet mehr Flexibilität für die Eltern und deren Betreuungswünsche (man kann Mo-Do bis 14.00 oder 16.00 Uhr buchen, bisher nur bis 16.00 Uhr, und am Freitag, wenn gewünscht).
Die Trägerschaft inkl. Mittagsbetreuung wird die Nachbarschaftshilfe Oberschleißheim übernehmen, die dann keine Mittagsbetreuung mehr zusätzlich anbietet. Die Kosten für die Eltern und der finanzielle Ausgleich durch die Gemeinde erhöhen sich durch die Umstellung nicht, so hieß es. Mit der Neuerung wird auch bereits dem Rechtsanspruch ab 2026 Rechnung getragen. Vorgestellt wurde dieses Projekt von Frau Ertl von der Regierung von Oberbayern. Andrea Wörle
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