ACHTUNG: Planung gegen Schie­nen­lärm

16.03.2023 | Rathaus | 1 Kommentar

Aufruf des Eisen­bahn-Bundes­amtes: Betei­ligen Sie sich!

Die erste Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung hat begonnen. Insge­samt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, hat die Öffent­lich­keit nun Gele­gen­heit, an der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung mitzu­wirken und sich zu ihren Lärm­pro­blemen zu äußern. Hierfür hat das Eisen­bahn-Bundesamt eine Betei­li­gungs­mög­lich­keit auf der Inter­net­seite www.laermaktionsplanung-schiene.de frei­ge­schaltet. Man kann sich dort auch für einen News­letter anmelden, in dem das Eisen­bahn-Bundesamt unter anderem über die Start­ter­mine der Betei­li­gungs­phasen infor­miert.

Auf der Betei­li­gungs­platt­form stehen unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich zudem ein Flyer und eine Broschüre zum Herun­ter­laden und Ausdru­cken zur Verfü­gung. Auf Anfrage bekommt man Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial auch posta­lisch zuge­sendet.

Ablauf der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung:
Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung des Eisen­bahn-Bundes­amtes sieht zwei Betei­li­gungs­phasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teil­neh­menden über eine inter­ak­tive Karten­an­wen­dung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schie­nen­ver­kehrs­lärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teil­neh­menden dann verschie­dene Aussagen zur Lärm­si­tua­tion treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung können Bürge­rinnen und Bürger den Entwurf des Lärm­ak­ti­ons­planes bewerten und eine Rück­mel­dung zum Verfahren geben.

Fragen können an das Eisen­bahn-Bundesamt an folgende E‑Mail-Adresse gesendet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Posta­li­sche Anfragen bitte unter dem Stich­wort „Umge­bungs­lärm“ an das Eisen­bahn-Bundesamt, Heine­mann­straße 6, in 53175 Bonn. 

Eisen­bahn-Bundesamt, Referat 53: Umge­bungs­lärm­kar­tie­rung, Lärm­ak­ti­ons­pla­nung und Geoin­for­ma­tion

Beitrag teilen:

1 Kommentar

  1. Das sollte auch über die Gemein­de­nach­richten sowie die BIT weiter verbreitet werden, damit eine möglichst große Betei­li­gung erfolgt! Geringe Betei­li­gung bzw. schweigen bedeutet: Es sind keine Lärm­pro­bleme vorhanden!

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert