Aufruf des Eisenbahn-Bundesamtes: Beteiligen Sie sich!
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen. Insgesamt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, hat die Öffentlichkeit nun Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Man kann sich dort auch für einen Newsletter anmelden, in dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.
Auf der Beteiligungsplattform stehen unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich zudem ein Flyer und eine Broschüre zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung. Auf Anfrage bekommt man Informationsmaterial auch postalisch zugesendet.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E‑Mail-Adresse gesendet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Postalische Anfragen bitte unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.
Eisenbahn-Bundesamt, Referat 53: Umgebungslärmkartierung, Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Das sollte auch über die Gemeindenachrichten sowie die BIT weiter verbreitet werden, damit eine möglichst große Beteiligung erfolgt! Geringe Beteiligung bzw. schweigen bedeutet: Es sind keine Lärmprobleme vorhanden!