Was schadet schon eine Abweichung von Bauvorgaben, wenn man sie doch nicht sieht? Zwischen dem Haus St. Benno und der Staatsstraße Richtung Unterschleißheim soll das bestehende Wohnhaus um ein weiteres Wohnhaus ergänzt werden. Der gültige Bauleitplan ließe dort jedoch lediglich einen Anbau an das bestehende Gebäude zu, weil ein Neubau die Baulinie entlang der Straße überschreitet.
Peter Lebmair argumentierte im Bauausschuss des Gemeinderats jedoch, das Grundstück sei durch seinen Bewuchs doch weitgehend blickdicht. Was auch immer die städtebauliche Zielsetzung hinter dem Verbot einer weiteren Bebauung sei – „die Idee dahinter sieht man eh nicht“.
Bauamtsleiterin Christiane Kmoch bedauerte, dass „Blickdichte kein planungsrechtliches Kriterium“ sei. Mit 10:3 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.
0 Kommentare