Bahn­un­ter­füh­rung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung? Radweg­un­ter­füh­rung!

27.07.2020 | Rathaus | 1 Kommentar

Eine spon­tane neue Antwort hat der Gemein­derat auf die jahr­zehn­te­alte Streit­frage zur Entzer­rung der Bahn­schranke in der Dach­auer Straße gegeben. Auf der Grund­lage einer neuen Geset­zes­re­ge­lung, die im März in Berlin frisch verab­schiedet wurde, will die Gemeinde eine Fuß- und Radweg­un­ter­füh­rung unter die Bahn entlang der Dach­auer Straße, aber südlich des Schloss­ka­nals bean­tragen.

CSU, SPD, Grünen und FDP trugen diese neue Idee im über­ar­bei­teten Radwe­ge­kon­zept mit, also auch alle Befür­worter der „Bahn im Tunnel“, einzig die FW als Verfechter der Stra­ßen­un­ter­füh­rung lehnen sie ab, so dass der Antrag mit 18:5 Stimmen beschlossen wurde.

Gemein­derat Casimir Katz (FDP), in Perso­nal­union Fahr­rad­be­auf­tragter der Gemeinde und Vorsit­zender der Bürger­initia­tive „Bahn im Tunnel (BIT)“, ist auf die Neufas­sung des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setzes gestoßen, wonach nun „Straßen“ im Sinne des Gesetzes auch Wege sein könnten.

Demnach könnten nun Kfz-Straßen und Radwege als „getrennte Kreu­zungs­maß­nahmen ange­sehen werden und müssten auch unab­hängig bean­tragt werden können“, folgerte er.

Bei Baumaß­nahmen zur Erfül­lung dieses Gesetzes, also zur Entflech­tung höhen­glei­cher Bahn­über­gänge, teilen sich die Bahn und der jewei­lige Stra­ßen­bau­last­träger die Kosten, die klamme Gemeinde wäre also fein raus.

Bislang hätte der Geh- und Radweg entlang der Dach­auer Straße nur im Kontext einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung behan­delt werden können, oder eben auf eigene Kosten der Gemeinde.

Die FW verwahrten sich gegen die neue Vari­ante. Dies sei „eine Verhin­de­rung des Bürger­ent­scheids“, monierte ihr Spre­cher Stefan Vohburger. Eine Fuß- und Radweg­un­ter­füh­rung solle „nur zusammen mit der Stra­ßen­un­ter­füh­rung geplant werden“.

Hans Negele (FW) sah die Pläne auch inhalt­lich als verfehlt. Südlich des Schloss­ka­nals sei eine Unter­füh­rung „nicht nutz­brin­gend für unsere Bürger“, nur für den Durch­gangs-Radver­kehr.

Katz versi­cherte hingegen, eine Geh- und Radweg­un­ter­füh­rung südlich des Kanals sei „ohne Konflikte mit einer späteren even­tu­ellen Stra­ßen­un­ter­füh­rung umsetzbar“. Viel stärker torpe­diere eine Radler­un­ter­füh­rung die Idee eines Bahn­tun­nels, die er als Vorsit­zender der „BIT“ vertritt. Daher „fällt es mir schon schwer“, bekannte er, aber er habe sich seinen Vorschlag und die Zustim­mung „sehr genau über­legt“.

Während sowohl Bahn­tunnel wie Stra­ßen­un­ter­füh­rung bislang nur Absichts­er­klä­rungen sind, wäre eine Geh- und Radweg­un­ter­füh­rung „eine einma­lige Chance“. Auch Peter Bent­hues, als jahr­zehn­te­langer „BIT“-Vorsitzender das „Gesicht“ der Initia­tive, bekannte sich zu der neuen Idee.

Bürger­meister Markus Böck (CSU) versi­cherte, es treffe „in keinster Weise“ zu, dass die „kleine“ Unter­füh­rung die Stra­ßen­un­ter­füh­rung behin­dern solle. Ausdrück­lich bekannte er sich erst­mals in seiner Amts­zeit dazu, „die Planung der Stra­ßen­un­ter­füh­rung weiter zu verfolgen und nicht einschlafen zu lassen“, obwohl seine CSU zu den erklärten Gegnern gehört hatte.

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1 Kommentar

  1. Die Sach­lage ist nicht ganz richtig darge­stellt. Straßen im Sinne des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setzes waren schon immer auch Wege und Plätze. Die Ände­rung im März betrifft die Auftei­lung der Kosten. Bislang zahlte jeweils ein Drittel die beiden Kreu­zungs­be­tei­ligten, das letzte Drittel der Bund.
    Wenn eine Gemeinde eine Besei­ti­gung einer Gemein­de­straße verlangt, bezahlt sie bisher ein Drittel der Maßnahme, zukünftig wird dieses Drittel zwischen Bund und Land aufge­teilt.

    Bei Staats- und Bundes­straßen waren bisher für Fuß- und Radwege 10 % der Kosten von der Gemeinde zu tragen. Auch dieser Kosten­an­teil wird jetzt von Bund und Land über­nommen. Damit ergibt sich die Rechts­kon­struk­tion, dass die Maßnahme insge­samt in zwei Verfahren aufge­teilt wird. Und wir probieren nun einfach mal, eines dieser Verfahren vorzu­ziehen.

    Die Unter­füh­rung wäre mit ca 180 m Gesamt­länge deut­lich einfa­cher, kürzer (und vermut­lich billiger) als ein beglei­tender Weg einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung, ein wich­tiger Lücken­schluss über­ört­li­cher Radwege und im Sinne des EKrG auch einfa­cher abzu­rechnen.

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