Eine spontane neue Antwort hat der Gemeinderat auf die jahrzehntealte Streitfrage zur Entzerrung der Bahnschranke in der Dachauer Straße gegeben. Auf der Grundlage einer neuen Gesetzesregelung, die im März in Berlin frisch verabschiedet wurde, will die Gemeinde eine Fuß- und Radwegunterführung unter die Bahn entlang der Dachauer Straße, aber südlich des Schlosskanals beantragen.
CSU, SPD, Grünen und FDP trugen diese neue Idee im überarbeiteten Radwegekonzept mit, also auch alle Befürworter der „Bahn im Tunnel“, einzig die FW als Verfechter der Straßenunterführung lehnen sie ab, so dass der Antrag mit 18:5 Stimmen beschlossen wurde.
Gemeinderat Casimir Katz (FDP), in Personalunion Fahrradbeauftragter der Gemeinde und Vorsitzender der Bürgerinitiative „Bahn im Tunnel (BIT)“, ist auf die Neufassung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes gestoßen, wonach nun „Straßen“ im Sinne des Gesetzes auch Wege sein könnten.
Demnach könnten nun Kfz-Straßen und Radwege als „getrennte Kreuzungsmaßnahmen angesehen werden und müssten auch unabhängig beantragt werden können“, folgerte er.
Bei Baumaßnahmen zur Erfüllung dieses Gesetzes, also zur Entflechtung höhengleicher Bahnübergänge, teilen sich die Bahn und der jeweilige Straßenbaulastträger die Kosten, die klamme Gemeinde wäre also fein raus.
Bislang hätte der Geh- und Radweg entlang der Dachauer Straße nur im Kontext einer Straßenunterführung behandelt werden können, oder eben auf eigene Kosten der Gemeinde.
Die FW verwahrten sich gegen die neue Variante. Dies sei „eine Verhinderung des Bürgerentscheids“, monierte ihr Sprecher Stefan Vohburger. Eine Fuß- und Radwegunterführung solle „nur zusammen mit der Straßenunterführung geplant werden“.
Hans Negele (FW) sah die Pläne auch inhaltlich als verfehlt. Südlich des Schlosskanals sei eine Unterführung „nicht nutzbringend für unsere Bürger“, nur für den Durchgangs-Radverkehr.
Katz versicherte hingegen, eine Geh- und Radwegunterführung südlich des Kanals sei „ohne Konflikte mit einer späteren eventuellen Straßenunterführung umsetzbar“. Viel stärker torpediere eine Radlerunterführung die Idee eines Bahntunnels, die er als Vorsitzender der „BIT“ vertritt. Daher „fällt es mir schon schwer“, bekannte er, aber er habe sich seinen Vorschlag und die Zustimmung „sehr genau überlegt“.
Während sowohl Bahntunnel wie Straßenunterführung bislang nur Absichtserklärungen sind, wäre eine Geh- und Radwegunterführung „eine einmalige Chance“. Auch Peter Benthues, als jahrzehntelanger „BIT“-Vorsitzender das „Gesicht“ der Initiative, bekannte sich zu der neuen Idee.
Bürgermeister Markus Böck (CSU) versicherte, es treffe „in keinster Weise“ zu, dass die „kleine“ Unterführung die Straßenunterführung behindern solle. Ausdrücklich bekannte er sich erstmals in seiner Amtszeit dazu, „die Planung der Straßenunterführung weiter zu verfolgen und nicht einschlafen zu lassen“, obwohl seine CSU zu den erklärten Gegnern gehört hatte.
Die Sachlage ist nicht ganz richtig dargestellt. Straßen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes waren schon immer auch Wege und Plätze. Die Änderung im März betrifft die Aufteilung der Kosten. Bislang zahlte jeweils ein Drittel die beiden Kreuzungsbeteiligten, das letzte Drittel der Bund.
Wenn eine Gemeinde eine Beseitigung einer Gemeindestraße verlangt, bezahlt sie bisher ein Drittel der Maßnahme, zukünftig wird dieses Drittel zwischen Bund und Land aufgeteilt.
Bei Staats- und Bundesstraßen waren bisher für Fuß- und Radwege 10 % der Kosten von der Gemeinde zu tragen. Auch dieser Kostenanteil wird jetzt von Bund und Land übernommen. Damit ergibt sich die Rechtskonstruktion, dass die Maßnahme insgesamt in zwei Verfahren aufgeteilt wird. Und wir probieren nun einfach mal, eines dieser Verfahren vorzuziehen.
Die Unterführung wäre mit ca 180 m Gesamtlänge deutlich einfacher, kürzer (und vermutlich billiger) als ein begleitender Weg einer Straßenunterführung, ein wichtiger Lückenschluss überörtlicher Radwege und im Sinne des EKrG auch einfacher abzurechnen.