Alle Frei­heit oder gere­geltes Vertrags­werk?

23.10.2019 | Rathaus | 0 Kommentare

In der großen Linie sind sich Katho­li­scher Männ­erfür­sor­ge­verein und Rathaus bei der Entwick­lung des neuen Wohn­quar­tiers Mitten­heim einig — aber in der konkreten Umset­zung gibt es nun Reibe­reien. Der Verein hat darüber sogar die soziale Ausrich­tung in Frage gestellt.

Der Rahmen­plan für das Quar­tier war offenbar noch allseits akzep­tiert. Bei der Abfas­sung als konkretes Baurecht aller­dings will die Gemeinde nun ein Vorgehen, das der Verein ablehnt. Im Ringen um die Formalia geht es darum, dass der Verein maxi­male Bein­frei­heit bei der Umset­zung möchte, das Rathaus hingegen durchaus konkrete Vorgaben.

Die Gemeinde möchte, so hat es der Gemein­derat nun einstimmig postu­liert, „ihre Planungs­ho­heit aktiv wahr­nehmen, der beson­deren Bedeu­tung der Planungs­auf­gabe gerecht werden und die ange­strebten über­durch­schnitt­li­chen Quali­täten dauer­haft und recht­si­cher regeln“. Dazu sieht das Gemein­de­bauamt einen Vorha­bens­be­zo­genen Bebau­ungs­plan als idealen Weg.

Die damit verbun­denen vertrag­li­chen Fixie­rungen wiederum lehnt der Männ­erfür­sor­ge­verein ab. Man wolle Quar­tiere flexibel teilen, Wohn­raum vorrangig entwi­ckeln und die üppigen Frei­räume und öffent­li­chen Anlagen dann im Nach­gang und diverse Frei­heiten mehr.

Zudem steht nun offenbar auch zur Debatte, dass Teile des Projekts verkauft werden. Gerade dann sei ein Vorha­bens­be­zo­gener Bebau­ungs­plan unum­gäng­lich, urteilt die Gemeinde, weil der auf Stan­dards der Planung auch Rechts­nach­folger verpflichte.

Dazu hat der Männ­erfür­sor­ge­verein auch noch steu­er­liche Bedenken geltend gemacht. Das Vorgehen der Gemeinde dränge den Verein „in die Rolle eines ‚normalen‘ Grund­stücks­ent­wick­lers“, heißt es in einem Schreiben von Vereins­vor­stand Ludwig Mitter­meier. Das führe zu einer anderen Steu­er­pflicht, was „das Ziel gefährdet, preis­werten Wohn­raum zu schaffen“.

Mit diesem Argu­ment konnte der Gemein­derat nun gleich gar nichts anfangen. Die Bedenken des Vereins kämen nach der langen Vorbe­rei­tungs- und Planungs­phase „sehr plötz­lich und wenig nach­voll­ziehbar“, wunderte sich Stefanie Hasl­beck, ansonsten eine der entschie­densten Unter­stüt­ze­rinnen des Vereins.

Florian Spirkl verwies darauf, dass die Fest­le­gungen zur Qualität des Quar­tiers, die im Bebau­ungs­plan getroffen werden sollen, alle­samt vom Verein als Werbung für das Projekt einge­bracht worden waren. „Den Bauherrn darauf fest­legen, was er selbst vorge­schlagen hat, sollte ein Gemein­derat schon dürfen“, sagte er.

Einstimmig hat der Gemein­derat nun auf dem Vorha­bens­be­zo­genen Bebau­ungs­plan bestanden. Darin sollen „auch die Umwelt­be­lange, die Frei­raum­ge­stal­tung, die Wege­ver­net­zung, die Erschlie­ßung, die Nach­fol­ge­lasten und die Gemein­be­darfs­ein­rich­tungen“ fixiert werden. Diese sind ein wesent­li­ches Quali­täts­kri­te­rium des Quar­tiers und waren zum Planungs­start vom Männ­erfür­sor­ge­verein als abso­lute Herzens­an­liegen einge­führt worden.

Inhalt­li­chen Bedenken des Vereins, die nicht an die Grund­züge des Konzepts rühren, sollen laut Beschluss jetzt „durch entspre­chende Vertrags­ge­stal­tung und Flexi­bi­li­täts­ele­mente“ inner­halb des Bebau­ungs­plans berück­sich­tigt werden.

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