In der großen Linie sind sich Katholischer Männerfürsorgeverein und Rathaus bei der Entwicklung des neuen Wohnquartiers Mittenheim einig — aber in der konkreten Umsetzung gibt es nun Reibereien. Der Verein hat darüber sogar die soziale Ausrichtung in Frage gestellt.
Der Rahmenplan für das Quartier war offenbar noch allseits akzeptiert. Bei der Abfassung als konkretes Baurecht allerdings will die Gemeinde nun ein Vorgehen, das der Verein ablehnt. Im Ringen um die Formalia geht es darum, dass der Verein maximale Beinfreiheit bei der Umsetzung möchte, das Rathaus hingegen durchaus konkrete Vorgaben.
Die Gemeinde möchte, so hat es der Gemeinderat nun einstimmig postuliert, „ihre Planungshoheit aktiv wahrnehmen, der besonderen Bedeutung der Planungsaufgabe gerecht werden und die angestrebten überdurchschnittlichen Qualitäten dauerhaft und rechtsicher regeln“. Dazu sieht das Gemeindebauamt einen Vorhabensbezogenen Bebauungsplan als idealen Weg.
Die damit verbundenen vertraglichen Fixierungen wiederum lehnt der Männerfürsorgeverein ab. Man wolle Quartiere flexibel teilen, Wohnraum vorrangig entwickeln und die üppigen Freiräume und öffentlichen Anlagen dann im Nachgang und diverse Freiheiten mehr.
Zudem steht nun offenbar auch zur Debatte, dass Teile des Projekts verkauft werden. Gerade dann sei ein Vorhabensbezogener Bebauungsplan unumgänglich, urteilt die Gemeinde, weil der auf Standards der Planung auch Rechtsnachfolger verpflichte.
Dazu hat der Männerfürsorgeverein auch noch steuerliche Bedenken geltend gemacht. Das Vorgehen der Gemeinde dränge den Verein „in die Rolle eines ‚normalen‘ Grundstücksentwicklers“, heißt es in einem Schreiben von Vereinsvorstand Ludwig Mittermeier. Das führe zu einer anderen Steuerpflicht, was „das Ziel gefährdet, preiswerten Wohnraum zu schaffen“.
Mit diesem Argument konnte der Gemeinderat nun gleich gar nichts anfangen. Die Bedenken des Vereins kämen nach der langen Vorbereitungs- und Planungsphase „sehr plötzlich und wenig nachvollziehbar“, wunderte sich Stefanie Haslbeck, ansonsten eine der entschiedensten Unterstützerinnen des Vereins.
Florian Spirkl verwies darauf, dass die Festlegungen zur Qualität des Quartiers, die im Bebauungsplan getroffen werden sollen, allesamt vom Verein als Werbung für das Projekt eingebracht worden waren. „Den Bauherrn darauf festlegen, was er selbst vorgeschlagen hat, sollte ein Gemeinderat schon dürfen“, sagte er.
Einstimmig hat der Gemeinderat nun auf dem Vorhabensbezogenen Bebauungsplan bestanden. Darin sollen „auch die Umweltbelange, die Freiraumgestaltung, die Wegevernetzung, die Erschließung, die Nachfolgelasten und die Gemeinbedarfseinrichtungen“ fixiert werden. Diese sind ein wesentliches Qualitätskriterium des Quartiers und waren zum Planungsstart vom Männerfürsorgeverein als absolute Herzensanliegen eingeführt worden.
Inhaltlichen Bedenken des Vereins, die nicht an die Grundzüge des Konzepts rühren, sollen laut Beschluss jetzt „durch entsprechende Vertragsgestaltung und Flexibilitätselemente“ innerhalb des Bebauungsplans berücksichtigt werden.
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