Herrschaftswissen wird seit jeher von Regierenden eingesetzt, um ein Machtgefälle gegenüber ihren Untergebenen spürbar zu machen. Der Entzug oder die Gewährung von Informationen sind ein probates Machtspielchen.
In einem demokratisch verfassten Gemeinwesen gibt es daher klare Regeln, um Mandatsträgern maximale Transparenz gegenüber ihren eigentlichen Souveränen abzuverlangen, nämlich den Bürgern, die ihre Vertreter gewählt haben und die sie bezahlen.
Bürgermeister Christian Kuchlbauer hat sich einen völlig willkürlichen Umgang mit der Öffentlichkeit oder Geheimhaltung von Vorgängen angeeignet. Einen Antrag der CSU auf eine Planstelle Tourismus im Rathaus hatte er im Hauptausschuss nichtöffentlich vorberaten lassen und im Gemeinderatsplenum dann wieder nichtöffentlich auf die Tagesordnung gesetzt. Auf Protest der CSU wurde er durch eine Mehrheitsentscheidung im Gremium öffentlich behandelt.
Offenbar versteht der Bürgermeister die Frage von Öffentlichkeit nur als Spielchen, ob die Pressevertreter irgendwelche Informationen erhalten oder doch nicht, die er nach Gutsherrnart verteilt. (Ich kann ihm da übrigens versichern, dass ich über weit die meisten öffentlichen Tagesordnungspunkte in Ratssitzungen lieber keine Informationen gehabt hätte…)
Allerdings heißt Öffentlichkeit von Vorgängen doch vielmehr, dass sich interessierte Bürger damit befassen können. Dass sie im Vorfeld mit Gemeinderäten darüber sprechen und ihre Argumente einbringen können, dass sie bei der Sitzung die Debatte verfolgen können, dass sie sich in Medien darüber informieren können. Dass Gemeinderäte vorab und anschließend darüber mit Betroffenen und Interessierten sprechen können, dass sie ihre Entscheidung erklären, ihre Ansichten darstellen oder posten können. All das ist bei nichtöffentlichem Status verboten.
Entsprechend legt die Bayerische Gemeindeordnung klipp und klar fest, dass alle kommunalen Angelegenheiten öffentlich zu beraten sind — eben weil grundsätzlich alles Angelegenheiten der Öffentlichkeit sind. Die ausdrücklich einzige Ausnahme gilt, “soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen”.
Was davon soll auf die Schaffung einer Planstelle Tourismus im Rathaus zutreffen? Das ist nicht mal ein Grenzfall, zu dem es zwei Meinungen gäbe — das ist glasklar.
Und selbst wenn es eine Rechtsnotwendigkeit von Nichtöffentlichkeit gäbe: Wie kann der Bürgermeister dann zulassen, dass es im Gemeinderat öffentlich abgestimmt wird?
Die andere Seite der Machtspielchen: Die Gewährung von Informationen als Machtmittel. So hat der Bürgermeister offenbar beim jüngsten Vereinsstammtisch offen über Ansiedlungspläne von BMW bei MIttenheim berichtet; ein Projekt, das im Gemeinderat, im planerischen Verbund mit Unterschleißheim und bei BMW selbst der striktesten Geheimhaltung unterliegt. Im Protokoll des Stammtisches ist zu lesen, dass der Bürgermeister unter anderem berichtet habe: “Gewerbestandort zwischen Ober- und Unterschleißheim, BMW hat Interesse, Entscheidung ca. Ende Januar bis Anfang Februar, welcher der drei Standorte in Frage kommt”.
Im Gemeinderat darauf von der SPD angesprochen, sagte Kuchlbauer, er werde dazu nur nichtöffentlich Stellung nehmen. Zu seinen öffentlichen Aussagen öffentlich um eine Erklärung gebeten, hat er sich mit Verweis auf Nichtöffentlichkeit gedrückt.
Die Ansicht, dass ein Stellenplan eines Rathauses grundsätzlich nichtöffentlich zu sein habe, hat Bürgermeister Kuchlbauer exclusiv. Es mag sein, dass er das grundsätzlich so handhabt, das macht es aber nicht korrekter.
Was den Antrag auf Einrichtung einer Tourismus-Stelle nichtöffentlich machen soll, erklärt Kuchlbauer weiter nicht. Personalstellen sind nur genau dann nichtöffentlich zu behandeln, wenn es um konkrete Personen auf einer Stelle geht und um deren Persönlichkeitsschutz; z. B. bei Höhergruppierungen, Fragen der Altersteilzeit, Versetzungen und ähnlichem, bei denen der Gesetzgeber ganz klar die Persönlichkeitsrechte über das Informationsrecht der Öffentlichkeit stellt. Wo aber soll bei der Einrichtung einer Stelle ein Persönlichkeitsrecht betroffen sein?
Die wiederholten Anträge der Grünen, unterfüttert aus dem Gewerbeverband, die Stelle eines Wirtschaftsreferenten zu schaffen, wurden unter Bürgermeister Kuchlbauer ganz selbstverständlich öffentlich behandelt. Warum auch nicht? In der gleichen Gemeinderatssitzung, in der über die Frage der Öffentlichkeit dieser Stellenentscheidung gestritten wurde, hat Bürgermeister Kuchlbauer ganz selbstverständlich die Aufstockung einer Personalstelle der Jugendsozialarbeit an der Berglwaldschule auf die öffentliche Tagesordnung gesetzt. Warum auch nicht? Was aber macht die Aufstockung einer Stelle, die mit konkreten Personen besetzt ist, deren Gehalt in der öffentlichen Sitzungsvorlage genannt ist, öffentlich und die anonyme Einrichtung einer Stelle oder Namen und Kosten nichtöffentlich?
Ebenso wenig erklärt der Bürgermeister, wie er es zulassen konnte, den Antrag im Gemeinderat öffentlich zu behandeln, wenn er doch nach seiner Einschätzung nichtöffentlich sein muss?
Dass der Bürgermeister die Konsequenzen der Öffentlichkeit einer Entscheidung darauf reduziert, ob ein Berichterstatter anwesend ist oder nicht, zeigt seinen schmalen Horizont in der Frage. Wie im Kommentar ausdrücklich dargelegt, ist die individuelle Versorgung von Pressevertretern wirklich das nachrangigste Problem an der widerrechtlichen Nichtöffentlichkeit. Wie aber soll sich ein interessierter Bürger – oder eine Institution, hier beispielsweise Tourismusverein oder Gewerbeverband – über einen Vorgang informieren, von dem sie gar nicht wissen können, dass er stattgefunden hat? Jedes Monat mal die Protokolle durchblättern?
Und wer jetzt das Problem dieser Stelle als wirklich nicht so wichtig empfindet — richtig, das finde ich auch. Bloß zeigt es die Willkür, nach der im Rathaus Entscheidungen gefällt werden. Wer weiß denn schon, welche Entscheidungen, die mehr Leute interessieren könnten, genauso fadenscheinig unter Verschluss gehalten werden?
Den zitierten Passus im Protokoll des Vereinsstammtisches als Verweis auf einen Presseartikel zu lesen, braucht viel Fantasie.
Nur eine Kurzaussage: “Am Rande” ist in meinen Augen ein Kommentar, so sollte es man auch betrachten. Im Hauptausschuss geht es unter anderem um den Stellenplan, dieser ist grundsätzlich immer nichtöffentlich.
Eine Tourismusstelle gehört in den Stellenplan und wurde dadurch im Gemeinderat auch auf nichtöffentlich gesetzt. Die Entscheidung, ob eine Stelle geschaffen wird oder nicht, wurde auf Antrag der CSU im Gemeinderat öffentlich behandelt.
Wenn ein Berichterstatter bei einer Sitzung nicht anwesend ist, kann dieser daher erst aus dem Protokoll entnehmen, ob etwas auf öffentlich gesetzt wurde, oder nicht.
Zu dem Thema Vereinsstammtisch und BMW wurde auf Anfrage von mir nur mitgeteilt, dass ein Presseartikel in der SZ zu diesem Thema vorhanden ist und alle Beteiligten hier keinen weiteren Kommentar abgeben. Es wurde weder abgestritten, noch bejaht. Siehe Presseartikel: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/gewerbeansiedlung-bmw-und-naturschuetzer-auf-kollisionskurs‑1.4287512
Mehr steht auch nicht im Protokoll des Vereinsstammtisches.
Mit freundlichen Grüßen
Kuchlbauer