„Lex Negele“?

Drei Parzellen nördlich des Mooswegs bilden eine Baulücke inmitten des bebauten Ortsgebiets; aber während Ost- und Westteil bebaut werden sollen, will der Eigentümer des Mittelstücks nicht bauen. Dieser Eigentümer ist mit Hans Negele pikanterweise ein Gemeinderat – und den machen die Bauträger der beiden Parzellen nun namentlich für die Verzögerungen verantwortlich.
„Concept Bau“ und „Baywobau“, die beiden von den jeweiligen Eigentümern beauftragten Bauträger, führen in einer gemeinsamen Stellungnahme nun schon die Einschränkung auf maßvolleres Bauen mittels Rahmenvorgaben vor Jahresfrist auf Negeles Einwirken zurück. So sei die Höhe der potentiellen Gebäude neben Negeles Wohnhaus gegenüber anderen limitiert worden. „Gut, wenn man als Gemeinderat seine eigenen Interessen verfolgen kann“, spotten die Bauträger der Nachbargrundstücke und nennen den seinerzeitigen Eckdatenbeschluss eine „Lex Negele“.
Negele hatte als Gemeinderat der FW in öffentlichen Sitzungen immer wieder angemahnt, dass es nicht angehe, die beiden Eckgrundstücke dicht bebauen zu lassen und öffentliche Infrastruktur dann auf seiner Fläche einzurichten, wenn die irgendwann auch bebaut werde. Er forderte stets eine Gesamtplanung über alle drei Flächen, damit die Verkehrserschließung, die Grünanlagen und eventuelle Gemeinbedarfseinrichtungen angemessen verteilt werden könnten. Diese Forderung haben SPD, FW und FDP nun in ihrem Antrag umgesetzt.
Die Bauträger erwähnen in ihrer Attacke auch, dass es im Sommer offenbar eine Annäherung gegeben habe und Negele doch sein Grundstück auch zur Überplanung angeboten habe solle. Jedenfalls sei bereits ein diesbezüglicher Vertragsentwurf unterschriftsreif vorgelegen. „Was daraus geworden ist, wissen wir bis heute nicht“, schreiben die beiden Gesellschaften und folgern daraus, „dass es Negele in Wirklichkeit eher um die Verhinderung der beiden vorhandenen Vorhaben geht“.
Bürgermeister Christian Kuchlbauer (FW) hat dieses Gespräch anders erlebt. Von einer Einigung habe keine Rede sein können. Überhaupt sei in der Stellungnahme der Bauträger „vieles falsch“, rügt er auf Anfrage. Ihm stößt auch sauer auf, dass „Baywobau“ im gesamten Verfahren um den Kreuzacker noch nie den Kontakt zum Rathaus gesucht habe. Andererseits sei die Kompetenz des Bauausschusses angezweifelt worden.
Die Grundstücksbesitzer dort und auch „Baywobau“ werden vertreten von der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Guldenkirch, die nun auch die gemeinsame Stellungnahme der beiden Gesellschaften versandt hat. Guldenkirch wiederum saß zwölf Jahre für die CSU im Gemeinderat und war 2008 auch ihr Bürgermeisterkandidat und lange Jahre Fraktionsvorsitzender.

 

 

Ein Kommentar

  1. Zur Vervollständigung der Berichterstattung und als Reaktion auf die unzutreffenden Behauptungen von Bürgermeister Kuchlbauer haben die betroffenen Grundstückseigentümer und Vorhabenträger ihren offenen Brief an die Gemeinde auf http://www.anwalt44.de eingestellt. Er kann damit von jedermann nachgelesen werden. Es befindet sich dort auch eine Chronologie der letzten 2 Jahre, die die Untätigkeit der Gemeinde unter Bürgermeister Kuchlbauer in Sachen Wohnungsbau am Kreuzacker aufzeigt. Dass man bebauungsfähige Innenbereichsgrundstücke derart brach liegen lässt und sie nicht schon längst dem Geschosswohnungsbau zugeführt hat, ist für mich vor dem Hintergrund der dramatischen Wohnungsnot, unter der so viele Menschen und Familien leiden, nicht erklärbar. Ebenso wenig kann ich verstehen, dass man den Umfang der Bebauung stärker als städtebaulich notwendig beschränken will und damit die entstehenden Wohnungen für die Menschen, die nicht auf Sozialwohnungen zurückgreifen können, verteuert.
    Thomas Guldenkirch

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