Rettungs­anker für Schuldner

06.03.2019 | Vereine | 0 Kommentare

Ein kleines Jubi­läum feierte die Schuld­ner­be­ra­tungs­stelle der Nach­bar­schafts­hilfe. Seit 15 Jahren ist sie als „Geeig­nete Stelle nach § 305 InsO“ zur Insol­venz­be­ra­tung von der Bezirks­re­gie­rung aner­kannt. Aufge­baut wurde sie seiner­zeit von Ex-Gemein­de­rätin Karin Schulze (li.), seit einigen Jahren ergänzt Irene Bogdain (re.) das Team. Die Bera­tung ist gebüh­ren­frei.

“In diesen 15 Jahren konnten viele Bürger aus Ober­schleiß­heim und dem Land­kreis München mit einer Insol­venz schuld­frei gestellt werden”, bilan­ziert Bogdain. Für die Betrof­fenen bedeutet dies, nach einer soge­nannten „Wohl­ver­hal­tens­phase“ von sechs Jahren schul­den­frei zu sein und frei über ihr Einkommen zu verfügen.

“Auch in der Schul­den­be­ra­tung konnten wir vielen Menschen mit einem außer­ge­richt­li­chen Vergleich helfen”, betont Bogdain. Ein „außer­ge­richt­li­cher Vergleich“ ist eine Verein­ba­rung des Schuld­ners mit seinen Gläu­bi­gern, ohne dass das Gericht einge­schaltet wird. Die Moda­li­täten des Vergleichs werden von der Schuld­ner­be­ra­tung ausge­han­delt.

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