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Armut im Land­kreis München

08.07.2026 | Landkreis, Familien, Vereine & Soziales | 0 Kommentare

Sozi­al­aus­schuss befasst sich mit aktu­eller Daten­ana­lyse –Gemein­de­be­fra­gung soll lokale Bedarfe sichtbar machen

Der Land­kreis München zählt zu den wirt­schafts­stärksten Regionen Deutsch­lands. Einkommen, Kauf­kraft und Beschäf­ti­gungs­quote liegen deut­lich über dem Landes- und Bundes­durch­schnitt. Dennoch leben auch hier viele Menschen in Armut oder sind von Armut bedroht. Das zeigt eine aktu­elle Daten­ana­lyse der Sozi­al­pla­nung am Land­ratsamt München, mit der sich der Sozi­al­aus­schuss in seiner jüngsten Sitzung befasst hat.
Im Mittel­punkt stand die statis­tisch mess­bare mone­täre Armut, also die Einkom­mens­armut. Die Analyse zeigt, wie sich geringe Einkommen auf die Lebens­si­tua­tion der Betrof­fenen auswirken – etwa bei Arbeit, Wohnen, Bildung, Über­schul­dung und gesell­schaft­li­cher Teil­habe.

Fast jeder sechste Land­kreis­bürger armuts­ge­fährdet

Im Land­kreis München gibt es sehr viele Gutver­diener. Durch­schnitts- und Medi­an­ein­kommen liegen entspre­chend hoch. Gleich­zeitig ist das Einkommen über­durch­schnitt­lich ungleich verteilt. Gute Durch­schnitts­werte können deshalb verde­cken, dass viele Menschen finan­ziell stark belastet sind. Das zeigt sich auch bei der Armuts­ri­si­ko­quote. Wird der Landes­me­dian zugrunde gelegt, lebten 2024 rund 7,1 Prozent der Land­kreis­be­völ­ke­rung unter­halb der Armuts­ri­si­ko­schwelle. Das entspricht etwas mehr als 25.000 Menschen. Werden dagegen die Rahmen­be­din­gungen des Land­kreises sowie das Medi­an­ein­kommen der örtli­chen Bevöl­ke­rung bei der Berech­nung berück­sich­tigt, steigt die Quote auf 15,7 Prozent. Damit ist fast jede sechste Person armuts­ge­fährdet. In abso­luten Zahlen sind das mehr als 55.000 Menschen. Im Jahr 2024 erhielten mehr als 16.000 Menschen im Land­kreis Leis­tungen der sozialen Mindest­si­che­rung, unter anderem Grund­si­che­rung im Alter oder Leis­tungen nach dem SGB II. Die Mindest­si­che­rungs­quote lag damit bei 4,6 Prozent. Diese Zahl bildet aber nur einen Teil der Wirk­lich­keit ab. Denn sie erfasst nur Menschen, die tatsäch­lich Leis­tungen beziehen. Nicht enthalten sind Personen, die Anspruch auf Unter­stüt­zung hätten, diese aber nicht bean­tragen, sei es aus Scham oder fehlender Infor­ma­tion. Im Land­kreis München könnten geschätzt bis zu 8.000 Menschen betroffen sein. Hinzu kommen Haus­halte, die knapp ober­halb der Bemes­sungs­grenzen liegen oder nur vorge­la­gerte Hilfen wie Kinder­zu­schlag oder Wohn­geld bekommen, aber wegen der hohen Lebens­hal­tungs­kosten dennoch in prekären Verhält­nissen leben.

Arbeit, Wohnen und Bildung als zentrale Faktoren

Auch Erwerbs­ar­beit schützt nicht immer vor Armut. Trotz hoher Beschäf­ti­gungs­quote waren 2025 mehr als 1.400 erwerbs­tä­tige Menschen im Land­kreis auf Grund­si­che­rung ange­wiesen. Gründe sind unter anderem nied­rige Löhne, Teil­zeit, befris­tete oder unsi­chere Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse, hohe Wohn­kosten und fami­liäre Belas­tungen. Die Wohn­si­tua­tion ist ein weiterer zentraler Armuts­faktor. Hohe Mieten und ein knappes Angebot an bezahl­barem Wohn­raum belasten vor allem Haus­halte mit geringen Einkommen. Eine Miet­be­las­tung von mehr als 30 Prozent des Haus­halts­ein­kom­mens gilt als kritisch, weil dann weniger Geld für andere Lebens­hal­tungs­kosten bleibt und damit das Risiko für Über­schul­dung und soziale Ausgren­zung steigt. Auch Bildung steht in engem Zusam­men­hang mit Armuts­ri­siken. Gute Bildungs­ab­schlüsse verbes­sern die Chancen auf stabile und besser bezahlte Arbeit. Der Land­kreis weist insge­samt gute Bildungs­werte auf. Aber auch hier ist beispiels­weise ein Anstieg bei Schul­ab­gängen ohne Abschluss und vorzeitig gelösten Ausbil­dungs­ver­trägen zu beob­achten.

Kinder, Allein­er­zie­hende und Senioren beson­ders gefährdet

Beson­ders von Armut gefährdet sind Kinder, Jugend­liche, Allein­er­zie­hende, Senio­rinnen und Senioren sowie Menschen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. 2025 lebten mehr als 2.900 Kinder unter 15 Jahren in Bedarfs­ge­mein­schaften nach dem SGB II. Diese Zahl erfasst jedoch nicht alle Kinder in Armut. Nicht berück­sich­tigt sind etwa Fami­lien, die keine Leis­tungen bean­tragen, knapp ober­halb der Leis­tungs­grenze liegen oder durch hohe Wohn­kosten stark belastet sind.
Allein­er­zie­hende sind beson­ders häufig betroffen. Rund 11.500 Allein­er­zie­hende mit minder­jäh­rigen Kindern leben im Land­kreis. Sie stellen etwa jeden fünften Haus­halt mit Kindern, machen aber mehr als 60 Prozent der Haus­halte mit Kindern aus, die Grund­si­che­rung beziehen.
Auch Alters­armut gewinnt an Bedeu­tung. 2024 bezogen mehr als 2.100 Menschen im Land­kreis Grund­si­che­rung im Alter. Die Zahl steigt seit 2020 konti­nu­ier­lich. Beson­ders betroffen sind Frauen sowie auslän­di­sche Senio­rinnen und Senioren. Hinzu kommt eine hohe Dunkel­ziffer: Studien gehen davon aus, dass bis zu 60 Prozent der Anspruchs­be­rech­tigten Grund­si­che­rung im Alter nicht bean­tragen.

Gemein­de­be­fra­gung als nächster Schritt

Der Sozi­al­aus­schuss hat sich einge­hend mit der vorge­legten Analyse ausein­an­der­ge­setzt und die Verwal­tung beauf­tragt, im nächsten Schritt eine Gemein­de­be­fra­gung durch­zu­führen. Ziel ist es, die statis­ti­schen Daten durch lokales Wissen zu ergänzen und Hand­lungs­schwer­punkte abzu­leiten. Auch Best- Prac­tice-Beispiele sollen erfasst und den anderen Kommunen zur Verfü­gung gestellt werden. Landrat Chris­toph Göbel betonte: „Die Daten­ana­lyse zeigt uns sehr deut­lich, dass Armut auch in einem wirt­schaft­lich starken Land­kreis wie dem unseren ein ernstes Thema ist. Die geplante Gemein­de­be­fra­gung ist deshalb eine wich­tige Ergän­zung. Unsere Städte und Gemeinden wissen oft sehr genau, wo Menschen in schwie­rigen Lebens­lagen sind, vor allem auch dann, wenn sie offi­ziell nicht unter die allge­meinen Bemes­sungs­grenzen fallen. Das sind Fami­lien, die sich die Schul­fahrten für ihre Kinder nicht leisten können, Menschen, die auf Tafeln ange­wiesen sind, oder Haus­halte, die trotz Einkommen jeden Monat an ihre Grenzen kommen. Wir müssen uns diesen Themen drin­gend stellen. Und wir müssen gemeinsam mit den Kommunen im inter­kom­mu­nalen Dialog Lösungen finden.“

Chris­tine Spiegel,

Land­ratsamt München

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