‘Tiny’ ist noch zu viel Haus

21.10.2020 | Rathaus | 0 Kommentare

Zu den Lösungs­an­sätzen wider die Wohn­raumnot in Ballungs­räumen gehören die soge­nannten „Tiny Houses“, Klein- oder Modul­häuser in mini­maler Flächen­größe. An der Feier­abend­straße war nbun ein derar­tiges Klein­haus mit 7,20 auf 2,55 Meter Fläche geplant, aller­dings hat es der Bauaus­schuss des Gemein­de­rats abge­lehnt.

Südlich der Einmün­dung des Marga­re­the­n­an­gers sind zwei Häuser­zeilen durch einen Grün­streifen getrennt. Diese Grünzeile ist nicht Bestand­teil einer der Wohn­an­lagen, sondern besteht im Grund­buch aus drei unab­hän­gigen Flächen in indi­vi­du­ellem Eigentum, die aber alle­samt kein Baurecht besitzen.

Der einschlä­gige Bauleit­plan trägt im Rathaus­ar­chiv die Nummer eins, war also in den 1960er Jahren der erste quali­fi­zierte Leit­plan, den die Gemein­de­ver­wal­tung entwi­ckelt hatte. Ein „Tiny House“ auf dem östlichsten Grund­stücks­fle­cken unmit­telbar an der Feier­abend­straße wäre die wohl einzige Bebau­ungs­mög­lich­keit auf den Parzellen.

Mit dem Bauan­trag hatte der Initiator auch bereits zustim­mende Unter­schriften der Nach­barn einge­holt. Der Ausschuss votierte jedoch einhellig dafür, den Grünzug zu erhalten und nicht bebauen zu lassen.

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