Auf der Suche nach dem Stein der Weisen in Badersfeld-Nord und Süd, wo die Gleichbehandlung schwer fällt.
In seiner Sitzung am 1. Juli 2024 hat der Bauausschuss der Gemeinde Oberschleißheim keine Ergänzung der Außenbereichssatzung in Badersfeld-Süd, am Schnepfenweg, erlaubt.
Draußen im Ortsteil von Oberschleißheim, Badersfeld, zu wohnen ist schön, hat aber seinen Preis. Am 16. Dezember 2003 hat die Gemeinde Oberschleißheim auf dringlichen Wunsch von alteingesessenen Bürgern, auf ihrem Heimatboden als Kinder und Kindeskinder bauen zu dürfen, eine Außenbereichssatzung erlassen, die zum Ziel hat, “in Einzelfällen nicht privilegierte Wohnbauvorhaben für Nachgeborene zu ermöglichen”. Und weil der Schnepfenweg im Landschaftsschutzgebiet “München Norden im Bereich der Gemeinden Garching b.München, Ober- und Unterschleißheim” liegt, darf nicht einfach so munter weitergebaut werden, sondern “jede Errichtung von baulichen Anlagen bedarf der Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde”.
Wie aber ein Google-Earth Luftbild deutlich zeigt, sind nach und nach schleichend, ohne Genehmigung, in einigen Gärten beachtliche “bauliche Anlagen” wie beispielsweise Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Saunahäuschen und Swimming-Pools und Naturbadeteiche außerhalb der Bauline entstanden. Um ihre Schwarzbauten nachträglich genehmigen zu lassen, haben sich nun die Anwohner vom Schnepfenweg zusammengetan und eine Ergänzung der bestehenden Außenbereichssatzung beantragt. In ihrem Antrag schlagen die Anwohner folgende Änderung, bzw Ergänzung vor: “§1 der Außenbereichssatzung wird dahingehend ergänzt, dass außerhalb der dargestellten Grenzen eine angemessene Nutzung der zu den jeweiligen Grundstücken gehörigen Gärten im ortsüblichen Umfang genehmigungsfähig ist. Hierzu gehört insbesondere das Recht zur Errichtung und Unterhaltung von kleineren Schuppen in Holzbauweise, kleineren Gartenhäuschen für Geräte und Utensilien, Saunahäuschen, Schwimmteiche, Swimmingpools u.ä.”. Von derzeit neun Anwohnerfamilien unterstützen sieben diesen Antrag, zwei haben sich hierzu “neutral” eingestellt und nicht unterschrieben.
Für Erich Elsner (SPD) war die Sache ganz klar: “Einer Legalisierung von Schwarzbauten im Landschaftsschutzgebiet wird die SPD-Fraktion nicht zustimmen!” Der Fraktionssprecher der Grünen, Dr. Fritz-Gerrit Kropp, erinnerte daran, “dass diese Legalisierung von Schwarzbauten allmählich Schule mache”, hatte doch der Bauausschuss Ende des Jahres 2022 einer Außenbereichssatzung am Kalterbachweg (mit ebenfalls einer Nachgenehmigung von Schwarzbauten aus Nachkriegszeiten) samt Nutzungsänderungen für landwirtschaftliche Gebäude mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen zugestimmt. Hans Hirschfeld von den Freien Wählern gab zu bedenken, dass die alteingesessenen Familien in Badersfeld-Nord, an der Hackerstraße, ebenfalls mehrfach eine Erweiterung des Baurechts im Landschaftsschutzgebiet für ihre Kinder und Kindeskinder erwirken wollten und diese ihnen verwehrt blieb. “Da wollen wir doch alle Badersfelder gleich behandeln” sagte er und zwei von drei Freien Wählern lehnten den Antrag ebenfalls ab. Der Bürgermeister selbst wollte mit seiner CSU-Fraktion dem Antrag stattgeben, doch diese brachte in dieser Sitzung gerade mal 2 Stimmen auf den Weg, denn die Hälfte fehlte … So wurde der Antrag mit 8 (von 11 anwesenden Bauausschussmitgliedern) Gegenstimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten lediglich drei Mitglieder: Markus Böck (CSU), Hans Negele (FW) und Christian Ampenberger (CSU).
Ingrid Lindbüchl
Der Geleichbehandlungsgrungsatz ist recht einfac h, er lautet: Gleiche Sachverhalte sind gleich, und ungleiche Sachverhalte sind ihrer Verschiedenheit entsprechend ungleich zu behandeln.
Allerdings gilt im deutschen Recht auch der Grundsatz: Man hat keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.
(z.B.: Wird jemand von der Polizei aus einer Kolonnne herausgewunken, weil er zu schnell gefahren ist, kann er sich nicht darauf berufen, dass die anderen auch zu schnell unterwegs waren und ohne Strafe davonkommen.)