Fahr­läs­siger Umgang mit der Stol­per­schwelle?

27.01.2020 | Rathaus | 1 Kommentar

Weil sie beim Maifest 2018 über die trockene Brun­nen­achse am Bürger­platz gestürzt ist und sich schwer verletzt hat, hat eine 72jährige die Gemeinde verklagt. Sie war wegen der Vertie­fung gestol­pert und hatte sich die rechte Schulter so schwer verletzt, dass ihr ein künst­li­ches Schul­ter­ge­lenk implan­tiert werden musste.

Anschlie­ßend war die Rent­nerin mehrere Monate auf Reha und leide nach ihrer Aussage vor Gericht bis heute unter Schmerzen. Vor dem Land­ge­richt München I klagte sie nun auf Erstat­tung der medi­zi­ni­schen Kosten und Schmer­zens­geld.

Die rund sechzig Meter lange Brun­nen­achse über den Bürger­platz sei eine “Gefah­ren­quelle”, sagte sie vor Gericht. Mindes­tens so lange die Rinne keuin Wasser führe, hätte die Gemeinde sie mit Absperr­bän­dern sichern und beschil­dern müssen. Ihr seien mehrere Unfälle bekannt.

Dem wider­sprach der Anwalt der Gemeinde. “Die Rinne ist allge­mein bekannt”, sagte er in der Verhand­lung, weitere Vorfälle seien im Rathaus nicht akten­kundig. Die Klägerin trage mindes­tens ein Mitver­schulden.

Richter Frank Tholl bezeich­nete das einge­klagte Schmer­zens­geld als über­zogen und legte einen deut­lich nied­ri­geren Vergleichs­vor­schlag vor. Der wurde von der Klägerin abge­lehnt, ihr Kompro­miss­vor­schlag wiederum von der Gemeinde. Damit kommt es nun zu einem Urteil, das am 19. Februar verkündet werden soll.

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1 Kommentar

  1. Ich erin­nere mich noch sehr gut an den Hohn und Spott, der über Herrn Peter Bent­hues ausge­kippt wurde, als er im Gemein­derat auf die Gefahren dieser Stol­per­schwelle hinge­wiesen hat.
    Die “Todes­rinne” von Ober­schleiß­heim, ha ha ha…
    Von dieser Klage hat man Gegen­satz dazu noch gar nichts gehört?
    Seit einem Sturz im Jahr 2016 habe auch ich eine Schul­ter­pro­these und muss mit den üblen Folgen leben. Daher weiß ich so unge­fähr, was diese Dame erleiden musste und muss.
    Der Argu­men­ta­tion einer Mitschuld für den Sturz kann ich über­haupt nicht folgen. Jeder Sicher­heits­be­auf­tragte in einem normalen Betrieb würde bei solchen Stol­per­fallen sofort handeln und nicht damit argu­men­tieren, dass die Stelle ja bekannt ist! Ein faires und ange­mes­senes Schmer­zens­geld ist also das Mindeste, was ich der Dame wünsche.
    Aber natür­lich muss der Unsinn mit der Stol­per­schwelle an der Rinne beson­ders vor den Eingängen zum Bürger­haus sofort abge­stellt werden. Damals habe ich, leider nur in einem Kommentar auf Face­book, vorge­schlagen, die Rinnen zumin­dest in den Eingangs­be­rei­chen wie am Bürger­platz in Unter­schleiß­heim umzu­ge­stalten.
    Ich hoffe auf späte Einsicht im Gemein­derat und erwarte eine schnelle Lösung.
    Ralf Bönne­mann

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