Aus dem Bau- und Werkausschuss
Auf der Tagesordnung für den Bau- und Werkausschuss des Gemeinderats am 22. April 2024 standen mehrere große Bauvorhaben in Oberschleißheim, für die Beschlüsse fällig waren, das neue Quartier Mittenheim-West, das Kinderhaus in Mittenheim und die Bebauung des Geländes westlich der St. Margarethen-Straße. An allen Standorten sollen neue Wohnungen entstehen. Anwesend waren auch Marianne Kottermair, die in der Gemeinde für die Bauleitplaunung zuständig ist, und Architekt Albert Weigl, der mit seinen Team für Mittenheim-West verantwortlich ist.
Die “vorhabenbezogenen Bebauungspläne” für Mittenheim-West und das Kinderhaus dort sowie der Bebauungsplan für die St. Margarethenstraße sind abgesegnet. Der Bauausschuss hat allen drei Bauvorhaben zugestimmt, zwei Mal einstimmig und ein Mal mit drei Gegenstimmen von den Freien Wählern. Sie monierten bei dem Bauvorhaben an der St. Margarethen-Straße, dass der Bauträger die SoBon, die Sozialgerechte Bodennutzung, ignoriere, nach der mindestens 30 Prozent bezahlbarer Wohnraum gefordert sind, und dass er Stellplätze auf öffentlichen Grund verlagere.
Insgesamt war die Erleichterung bei Bürgermeister Böck, Gemeindeverwaltung und Architekt groß. Es ist laut Markus Böck ein “Riesenschritt in die Zukunft”. Auch Peter Benthues konnte sich als altgedientes Gemeinderatsmitglied nicht erinnern, dass es je zu einer so “zügigen Errichtung eines Wohngebiets zugunsten der Bevölkerung” gekommen sei.
In Sachen Bürokratie kann man jedenfalls was lernen. Allein bei Mittenheim-West umfasst der Text, der als Beschlussvorlage für den Ausschuss dient, 42 Seiten. 22 Behörden und “Träger öffentlicher Belange” mussten angefragt werden. Sehr viele Menschen haben sich damit befasst. Dass man die Telekom, das Wasserwirtschaftsamt, die Naturschutzbehörden oder die Bahn usw. nach Anmerkungen und Änderungswünschen zu den Plänen befragen muss, leuchtet mir ja noch ein, aber auch die Nachbargemeinden Dachau, Karlsfeld, Eching und Hebertshausen?
Immerhin kann man aus den Anmerkungen, die erfolgen, auch einiges lernen, zum Beispiel, wenn es um die richtige Bepflanzung des Geländes geht: “Wir raten aus ökologischen Gründen von der Pflanzung der gefüllten Vogel-Kirsche ab. Bei der Auswahl der Gehölze sollte der Biodiversitätsindex eine Rolle spielen, nach dem die Art Prunus avium mit 4,1 einen sehr hohen Wert erzielt. Für die gefüllt blühende Sorte gilt das nicht. Als Straßenbäume sind weder Prunus avium noch Prunus avium ‘Plena’ noch Prunus padus geeignet. Lediglich die Sorte Prunus padus ‘Schloss Tiefurt’ wird in der GALK-Straßenbaumliste als geeignet aufgeführt. Ergänzend könnte Tilia x euchlora, die Krim-Linde gepflanzt werden. Wir bitten um Überprüfung und Anpassung der Pflanzliste”, so das Landratsamt München in Sachen Grünordnung. Andrea Wörle
Dass Sobon und Stellplatzsatzung nicht umgesetzt werden müssen, werden Bauwillige und Bauträger zur Kenntnis nehmen und auf Gleichbehandlung pochen.