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Bauvor­haben Mitten­heim-West mit Kinder­haus und west­lich der St. Marga­re­then-Straße sind beschlos­sene Sache

23.04.2024 | Rathaus | 1 Kommentar

Aus dem Bau- und Werk­aus­schuss

Auf der Tages­ord­nung für den Bau- und Werk­aus­schuss des Gemein­de­rats am 22. April 2024 standen mehrere große Bauvor­haben in Ober­schleiß­heim, für die Beschlüsse fällig waren, das neue Quar­tier Mitten­heim-West, das Kinder­haus in Mitten­heim und die Bebauung des Geländes west­lich der St. Marga­re­then-Straße. An allen Stand­orten sollen neue Wohnungen entstehen. Anwe­send waren auch Mari­anne Kotter­mair, die in der Gemeinde für die Bauleit­plau­nung zuständig ist, und Archi­tekt Albert Weigl, der mit seinen Team für Mitten­heim-West verant­wort­lich ist.

Die “vorha­ben­be­zo­genen Bebau­ungs­pläne” für Mitten­heim-West und das Kinder­haus dort sowie der Bebau­ungs­plan für die St. Marga­re­then­straße sind abge­segnet. Der Bauaus­schuss hat allen drei Bauvor­haben zuge­stimmt, zwei Mal einstimmig und ein Mal mit drei Gegen­stimmen von den Freien Wählern. Sie monierten bei dem Bauvor­haben an der St. Marga­re­then-Straße, dass der Bauträger die SoBon, die Sozi­al­ge­rechte Boden­nut­zung, igno­riere, nach der mindes­tens 30 Prozent bezahl­barer Wohn­raum gefor­dert sind, und dass er Stell­plätze auf öffent­li­chen Grund verla­gere.

Insge­samt war die Erleich­te­rung bei Bürger­meister Böck, Gemein­de­ver­wal­tung und Archi­tekt groß. Es ist laut Markus Böck ein “Riesen­schritt in die Zukunft”. Auch Peter Bent­hues konnte sich als altge­dientes Gemein­de­rats­mit­glied nicht erin­nern, dass es je zu einer so “zügigen Errich­tung eines Wohn­ge­biets zugunsten der Bevöl­ke­rung” gekommen sei.

In Sachen Büro­kratie kann man jeden­falls was lernen. Allein bei Mitten­heim-West umfasst der Text, der als Beschluss­vor­lage für den Ausschuss dient, 42 Seiten. 22 Behörden und “Träger öffent­li­cher Belange” mussten ange­fragt werden. Sehr viele Menschen haben sich damit befasst. Dass man die Telekom, das Wasser­wirt­schaftsamt, die Natur­schutz­be­hörden oder die Bahn usw. nach Anmer­kungen und Ände­rungs­wün­schen zu den Plänen befragen muss, leuchtet mir ja noch ein, aber auch die Nach­bar­ge­meinden Dachau, Karls­feld, Eching und Heberts­hausen?

Immerhin kann man aus den Anmer­kungen, die erfolgen, auch einiges lernen, zum Beispiel, wenn es um die rich­tige Bepflan­zung des Geländes geht: “Wir raten aus ökolo­gi­schen Gründen von der Pflan­zung der gefüllten Vogel-Kirsche ab. Bei der Auswahl der Gehölze sollte der Biodi­ver­si­täts­index eine Rolle spielen, nach dem die Art Prunus avium mit 4,1 einen sehr hohen Wert erzielt. Für die gefüllt blühende Sorte gilt das nicht. Als Stra­ßen­bäume sind weder Prunus avium noch Prunus avium ‘Plena’ noch Prunus padus geeignet. Ledig­lich die Sorte Prunus padus ‘Schloss Tiefurt’ wird in der GALK-Stra­ßen­baum­liste als geeignet aufge­führt. Ergän­zend könnte Tilia x euchlora, die Krim-Linde gepflanzt werden. Wir bitten um Über­prü­fung und Anpas­sung der Pflanz­liste”, so das Land­ratsamt München in Sachen Grün­ord­nung. Andrea Wörle

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1 Kommentar

  1. Dass Sobon und Stell­platz­sat­zung nicht umge­setzt werden müssen, werden Bauwil­lige und Bauträger zur Kenntnis nehmen und auf Gleich­be­hand­lung pochen.

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