In der neuen Gesetzeslage mit dem novellierten Bayerischen Naturschutzgesetz sehen die Grünen ein neues Argument gegen die Hubschrauberansiedlung der Landespolizei am Flugplatz. Ausdrücklich wird darin ein Prüfgebot für neue Lichtimmissionen festgeschrieben, zusätzliche weit wirkende Lichtquellen bei Nacht. Die geplante neue Hubschrauberstaffel wäre ein drastischer Verursacher derartiger Lichtstörung, warnt Ingrind Lindbüchl, Gemeinderätin und Bürgermeisterkandidatin der Grünen.
“Diese zu erwartende Lichtimmission muss jetzt zwingend auf den Prüfstand”, fordert sie in einer Stellungnahme. Oberschleißheim habe “genug Lärm und Dreck”, betont sie: “Wir wollen nicht auch noch unsere Landschaftsschutzgebiete mit noch mehr Licht und Lärm belasten und zusätzliche Todesfallen für Bienen und Insekten bauen”.
Das Bild zeigt die bestehende Beleuchtungssituation durch die Hubschrauberstaffel der Bundespolizei (aufgenommen von Lindbüchl aus einem Kilometer Entfernung), die dort 1981 genehmigt wurde. Seit August gebe es nun aber eine Änderung des Naturschutzgesetzes im Gefolge des Volksentscheids “Rettet dier Bienen”, mit dem “Bienen, Insekten, alles was kreucht und fleucht, im Speziellen auch vor den für sie schädlichen und tödlichen Lichtimmissionen bewahrt werden sollen”.
Lindbüchl zitiert Artikel 11a aus dem Paragraf 1 der Neufassung, in dem es heißt, “Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. Himmelstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind unzulässig”. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen außerhalb besiedelter Ortschaften müssten “die Auswirkungen auf die Insektenfauna, insbesondere deren Beeinträchtigung und Schädigung, überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden”.
Mit der geplanten Ansiedlung der Hubschrauber der Landespolizei werde sich die bestehende Lichtimmission “noch einmal massiv vergrößern”, so Lindbüchl. Die Staffel habe im Schnitt zwei Einsätze pro Nacht, “die zwingend durchgehend beleuchtet werden müssen”, so die Grüne.
Die Landesstaffel müsse daher an ihrem Standort am Flughafen München bleiben, “wo sie sehr gut untergebracht ist und nachweislich niemanden stört”. Das zentrale Argument der Staatsregierung für den Umzug, dass es am Verkehrsflughafen München zu Startverzögerungen bei Einsätzen wegen des regulären Flugbetriebs komme, sei durch “keinen einzigen protokollarischen Beleg” nachgewiesen, so Lindbüchl. Zudem werde der Verkehrsflugbetrieb angesichts der momentanen Debatten perspektivisch eher abnehmen.
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