Balkonanlagen, Boardinghaus und Schnepfenweg
Die Baugenossenschaft Ober- und Unterschleißheim ertüchtigt ihre Bestandsgebäude auf den Grundstücken Mittenheimerstr. 13–19 und Gartenstr. 2–4 mit Balkonanlagen. Das gemeindliche Einvernehmen für den Anbau und die Überschreitungen der Grundflächen wurde am Montag im Bauausschuss erteilt, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Immissionsschutzauflagen bei für die Belüftung notwendigen Fenstern, muss noch zusätzlich vom Landratsamt genehmigt werden.

Boardinghaus
Auch im zweiten Anlauf, trotz Austauschplänen für ein dreigeschossiges Boardinghaus mit nunmehr 30 Betten und einer Stellplatzmehrung von 5 auf 8 Stellplätze, zusätzlich zur geplanten Garage, lehnte der Bauausschuss fast unisono das Bauvorhaben auf dem Grundstück Feierabendstraße 62 erneut ab. Auch die Konzeptänderung von Doppel- auf Einzelapartments überzeugte den Ausschuss nicht.
Man habe grundsätzlich nichts gegen Boardinghäuser, aber eben nicht an dieser Stelle. Den massiven nachbarschaftlichen Einwendungen und Bedenken folgend, äußerten sich die Mitglieder des Bauausschusses fraktionsübergreifend kritisch: Boardinghäuser mit häufig wechselnden Bewohnern gefährdeten den Zusammenhalt und Gemeinschaftsfrieden in der Wohnsiedlung, man befürchte Verkehrschaos auf den engen Zufahrten in Zusammenhang mit der viel befahrenen Feierabendstraße. Auch Bürgermeister Markus Böck sprach sich abermals gegen den positiv formulierten Beschlussvorschlag seiner Verwaltung aus, die das Bauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplanes “ausnahmsweise” zulassen wollte.
Einzig Casimir Katz (FDP) konnte sich für ein Boardinghaus an dieser Stelle erwärmen, die perfekte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und zusätzliche Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe sprächen sehr dafür. Ein gut geführtes Boardinghaus sei in seinen Augen ein Gewinn für die Gemeinde, den dringenden Bedarf dafür gebe es allemal.
Große Garagen am Schnepfenweg in Badersfeld
Nachbarschaftliche Einwendungen im Sinne der Gleichbehandlung aller Anwohner des Schnepfenwegs in Badersfeld gab es auch gegen die Beantragung des Neubaus zweier Doppelgaragen auf dem Grundstück Schnepfenweg 12. Hier sollen zwei bestehende Garagen östlich und westlich des Wohnhauses durch zwei Doppelgaragen mit einer deutlich erweiterten Gesamtgrundfläche von 99 m² ersetzt werden. Für das Bauvorhaben sollen insgesamt 5 Bäume gefällt werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Badersfeld / Schnepfenweg“. Die Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB. Die mitbeantragten Baumfällungen werden vom Umweltamt auf Grundlage der Baumschutzverordnung bearbeitet.
Stein des Anstoßes war die ungleiche Beurteilung eines ähnlich gelagerten Antrags eines Nachbarn, der eine Garage mit 65 m² beantragt und dafür eine Ablehnung bekommen hatte, mit dem Hinweis der damaligen Verwaltung 2008, Zitat Verwaltungsbeschluss: “(…) Die Gesamtfläche der Garage darf, entsprechend der Nachbarbebauung, 40 m² nicht überschreiten.” Nun freilich, würde man denselben Satz der Bauverwaltung als Beurteilung auf den aktuellen Bauantrag “Gesamtfläche 99 m²” anwenden, dürfe man diesem Antrag ebenso wenig zustimmen wie dem aus dem Jahr 2008, so die Beschwerde.
Dennoch wurde der Garagen-Bauantrag gemäß der Außenbereichssatzung “Badersfeld/Schnepfenweg” mit nur einer Gegenstimme genehmigt, denn “die höchstzulässige bebaute Grundfläche würde in diesem Fall mit insgesamt 206 m² (Haus und Garagen) auf dem Grundstück Schnepfenweg 12, eingehalten”, so die Verwaltung. Das alte Haus auf dem Grundstück hat aktuell ca. 77 m² Grundfläche und wird nun von zwei neuen, großflächigen Doppelgaragen östlich und westlich flankiert. Im Falle eines Neubaus des Wohnhauses dürfte dann die Grundfläche des Ersatzbaus laut Satzung, die sich seit 2008 nicht geändert hat, maximal 107 m² betragen.
Ingrid Lindbüchl




Ja, der Schnepfenweg. Es gibt den Spruch, früher war alles besser … Die Satzung sollte eigentlich Wohnraum und gleiches Recht schaffen, aber nun? Altbestände mit Auflagen, die niemand wirklich erklären kann, wie jetzt die Garagengrößen. Auflagen wie die Baumschutzverordnung, über die zum Teil jahrzehntealten, vorhandenen Baumbestände. Diese Bestände sind jetzt aber bei dem einen störend, der selbst nur Brachland ohne Baum hat. Schützen wollte man das mit der Verordnung, und wo ist der Schutz? Ein vollkommenes Durcheinander ist entstanden, wobei man sogar nochmals die Satzung ändern wollte, ja auch ehemalige Gesetzesvertreter stimmten für illegale Bauvorhaben … absolut fragwürdig! Klar gibt es Möglichkeiten, bestimmten Dingen zuzustimmen, aber auf solchen Wegen? Das Einfachste wäre am Schnepfenweg gewesen, einfach auch schwarz zu bauen, dann hätte man sich angliedern können. Der ehrliche Weg war scheinbar der falsche, denkt man sich oft, aber zumindest kann man sich nachts mit ruhigem Gewissen hinlegen, obwohl manches sehr ungerecht ist, so wie es läuft. Die Geister rief sich die Gemeinde selber. Ruhig, normal und gerecht wird es in absehbarer Zeit nicht mehr werden. Da hätte auch eine geänderte Satzung wie damals 2024 gewollt nichts geändert, wenn es jetzt schon nicht klappt und die Gemeinde selbst in der kleinen Straße nichts im Griff hat… man sieht es bei der jetzigen Entscheidung betreffend der unterschiedlichen Regelungen. Wie diese Erklärung ausfällt, bleibt abzuwarten. Mir ist es mittlerweile egal, was und wie gebaut wird in der Straße, aber wenn, dann für jeden die gleiche Möglichkeit und nach gleichen Regeln, manche haben sich die Regeln auferlegen lassen müssen, andere wussten was Sie erwartet! Wofür man sich jetzt auf die Satzung beruft? Ich denke, das erkennt man recht schnell, für Wohnbebauung oder Naturschutz eher nicht.…
Der schöne Schnepfenweg in Badersfeld Süd mit seinem Schutzstatus für Landwirtschaft und Natur… Jahrzehnte lang war dieser Ortsteil fast unverändert, keine bis kaum Möglichkeiten für Familien, baulich etwas zu verändern. Begründung: Außenbereich. Manche Anwesen sind über 100 Jahre alt, entstanden mit der ehemaligen Torfstecherei und spätere Landwirtschaftsflächen. Schade ist, dass der Schnepfenweg mittlerweile nicht mehr für seinen landwirtschaftlichen Status oder der ruhigen Lage im Landschaftschutzgebiet bekannt ist, sondern aus anderen Gründen.
Möglichkeiten zur Wohnbebauung als Lückenschließung wurde mit der Satzung in 2005 geschaffen. Durch die verlaufende Grenze des Satzungsbereichs, also die fest definierte Baugrenze, sollte eine Ausdehnung der Bebauung in den Landschaftsraum hinaus verhindert werden. Das war auch gut so. Klar könnte man Bestandsgebäude abreißen und neu bauen. Aber was ist mit den jahrelangen Mühen und Anstrengungen, um den Altbestand zu erhalten, durch die Blockaden der Jahre davor?
Die Satzung sollte für alle die gleichen Möglichkeiten und Voraussetzungen schaffen, glaubte man. Aber gleich ist halt nicht gleich. Man erinnere sich an den fragwürdigen Versuch letztes Jahr, eben jene Satzung zu ändern, sogar mit Befürwortung seitens des Rathauses, um für manch eine Grenzüberschreitung eine nachträgliche Legalisierung herbeizuführen. Die Mehrheit des Bauausschusses wusste dies noch zu verhindern.
Frühere Bauanfragen von Anwohnern (bekanntermaßen auch aus Badersfeld Nord) den Altbestand innerhalb der Baugrenzen zu verändern, Einfamilienhäuser für nachfolgende Generationen zu errichten, nein, nicht möglich, abgelehnt. Und wie auch bei anderen Themen gibt es auch bei Garagen keine einheitliche Behandlung.
Verschiedene Voranfragen zur Garage mit 65 Quadratmetern wurden anfangs abgelehnt. Erst auf Nachdruck mit der Bitte auf eine Ortsbesichtigung, die aus gewissen Gründen nicht stattfand, kam dann damals doch die Genehmigung für die Doppelgarage, aber mit der Einschränkung auf maximal 40 Quadratmeter, entsprechend der Nachbarbebauung. Die Nachfrage bei der Verwaltung hierzu vor der aktuellen Beschlussfassung, weshalb es bei vorhergehenden Bauvorhaben eine Beschränkung auf maximal 40 Quadratmetern gab, konnte bis heute von der Verwaltung nicht erklärt und begründet werden. In der Satzung gibt es keine Regelung bezüglich der Garagengröße!
Doch bei der jetzigen Entscheidung für das Bauvorhaben beruft man sich auf die Satzung. Also wurden jetzt gesamt 99 Quadratmeter genehmigt. Keine Einschränkung. Kein Bezug auf frühere Entscheidungen. Willkür? Eine Gleichbehandlung ist das sicher nicht.
Sehr begrüßenswert!
Warum aktualisiert man nicht einfach den alten Bebauungsplan von 1953 und schließt derartige Vorhaben von vorne herein aus?