Am Rande: Einige sind gleicher…

Da schau her… Wenn die Wahr­neh­mung nicht trügt, gelten doch derzeit diverse Verbote, Bestim­mun­gen und Appelle bezüg­lich einer Pandemie…? 

Sollte man nicht unbe­dingt Kontakte redu­zie­ren und vermei­den? Sind persön­li­che Tref­fen nicht in einem radi­ka­len Maße redu­ziert, dass sogar die Besu­che von Groß­el­tern, Tref­fen mit Freun­den oder Kran­ken­be­su­che verbo­ten sind?

Gibt es irgend­ei­nen Verein in Ober­schleiß­heim, der seit Novem­ber eine Präsenz­ver­an­stal­tung ange­setzt oder sich zu einer Versamm­lung live getrof­fen hätte?

All das gilt offen­bar nicht für die CSU, die Partei des Baye­ri­schen Minis­ter­prä­si­den­ten und des Ober­schleiß­hei­mer Bürger­meis­ters. Zu ihrer Vorstands­wahl inclu­sive Bestel­lung der Dele­gier­ten zu Partei­ver­samm­lun­gen (wich­tig, wich­tig!) traf sich die CSU live und direkt.

Appell zur Redu­zie­rung der Kontakte? Kontakt­ver­bote? Aber hey! Die Versamm­lung fand laut CSU-Mittei­lung “unter stren­ger Einhal­tung aller Hygie­ne­re­geln” statt. Na dann…

6 Kommentare

  1. Sehr geehr­ter Herr Markus Böck, 

    ich möchte ihnen auch als SPD-Mitglied zur Wahl des Orts­vor­sit­zen­den recht herz­lich gratu­lie­ren. Ich schließe mich auch der Meinung von Herrn Bach­hu­ber an, dass Präsenz­ver­an­stal­tun­gen unter den jetzig gege­be­nen Bedin­gun­gen, auch wenn sie drin­gend wich­tig sind, wenn es um Wahlen geht, gerade nicht möglich sind, auch unter den Hygie­ne­kon­zep­ten, die in ihrer Partei erwähnt wurden, was selbst­ver­ständ­lich gut und rich­tig ist. 

    Wenn Vereine, Dienst­leis­ter, Schu­len etc. und auch die übri­gen Parteien unter den jetzi­gen Bedin­gun­gen keine Präsenz­ver­an­stal­tun­gen abhal­ten dürfen, weil das Corona-Virus 1.1.7 für unsere Gesund­heit so gefähr­lich ist, so sollte dies auch für die CSU genauso gelten, solche Veran­stal­tun­gen Online und per Brief­wahl abzu­hal­ten. Das gebie­tet auch in der Notlage, ganz im Beson­de­ren für alle Parteien, die jetzt bestehen­den Regeln und Verord­nun­gen einzuhalten. 

    Wenn es schon unter einge­schränk­ten Möglich­kei­ten im priva­ten Bereich nicht geht, Verwand­ten­be­su­che, Kran­ken­haus­be­su­che von verwand­ten Pati­en­ten und nur Kontakte mit nur 2 Haus­hal­ten zu unter­neh­men, so sollte dies auch für die CSU gelten, auf Präsenz­ver­an­stal­tun­gen in der gerade gege­be­nen Situa­tion zu verzich­ten und auf Online-Konfe­ren­zen auszu­wei­chen. Wir machen das in unse­rer SPD schon lange und mit großem Erfolg. Wahlen kann man mit Brief­wah­len abde­cken. Das gebie­tet einfach die Gerech­tig­keit gegen­über den übri­gen Parteien, Verei­nen, Kultur­ver­an­stal­tern und Dienstleistern. 

    Wir freuen uns alle, wenn wir geimpft sind und die Inszi­den­zah­len weiter herun­ter­ge­hen (Ober­schleiß­heim liegt bei ca. 45,6), dass das öffent­li­che Leben, die Kultur und die Wirt­schaft wieder ansteigt und seinen norma­len Lebens­weg geht.

    Mit freund­li­chen Grüßen
    ihr Bürger und SPD-Mitglied
    Chris­tian Sommer

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  2. Lieber Markus,

    in meiner Funk­tion als Spre­cher des Grünen Orts­ver­bands möchte ich dir herz­lich zu deiner Wahl als Orts­vor­sit­zen­der der CSU in Ober­schleiß­heim gratulieren.

    Jetzt möchte ich persön­lich jedoch noch Bezug zu deiner Leser­mail nehmen und vor allem auf deine Behaup­tung einge­hen, dass nicht nur alle Orts­ver­bände der CSU derzeit solche Präsenz­ver­an­stal­tun­gen abhal­ten, sondern „mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit“ auch andere Parteien.
    Dieser Satz hat mich doch sehr verwun­dert und auch verär­gert, da er in keins­ter Weise der Reali­tät entspricht.

    Ausge­nom­men der CSU und der AFD gibt es unter den ande­ren Parteien einen großen Konsens, auf Präsenz­ver­an­stal­tun­gen zu verzich­ten; und dies schon seit länge­rer Zeit. Auch Dele­gier­ten­wah­len und Aufstel­lungs­ver­samm­lun­gen werden vieler­orts bereits online durch­ge­führt („Super­spre­a­ding in den Hinter­zim­mern”, SZ, 11. Februar 2021).

    Der Bundes­vor­stand von Bünd­nis 90/Die Grünen empfiehlt ganz klar, von Präsenz­ver­an­stal­tun­gen abzu­se­hen. Die Grünen München zum Beispiel werden in den nächs­ten Tagen online ihre Aufstel­lungs­ver­samm­lun­gen durchführen. 

    Damit kann ich sagen, dass es bei den Grünen mit „an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit“ unter den jetzi­gen Bestim­mun­gen keine landes­wei­ten Präsenz­ver­an­stal­tun­gen wie bei der CSU geben wird.

    In Face­book mahnst du in regel­mä­ßi­gen Abstän­den alle Mitbürger*innen zur Kontakt­ver­mei­dung und appel­lierst auch eindring­lich an die Eigen­ver­ant­wor­tung, die „vermut­lich die beste Möglich­keit bietet, gesund zu bleiben.“

    Präsenz­ver­an­stal­tung sind für Parteien mit Einschrän­kun­gen möglich, obwohl sich das gesamte Land größ­ten­teils im Lock­down befin­det, aber sie sind in meinen Augen sicher­lich nicht der beste Weg.

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  3. Lieber Herr Bachhuber, 

    auch das ist eine Grund­feste der Demo­kra­tie, dass jeder seine Meinung äußern und geltende Regeln für einen Skan­dal halten darf. Um das auch in Zukunft zu ermög­li­chen, ist es ja so wich­tig, die demo­kra­ti­schen Organe am Laufen zu halten. 

    Das „unschöne und dumme Verhal­ten“ beziehe ich jetzt mal nicht auf die von uns abge­hal­tene Sitzung. Sich an geltende Regeln unter Beach­tung aller recht­li­chen Voraus­set­zun­gen und Vorschrif­ten zu halten, sehe ich nämlich in keiner Weise dumm oder unschön. Diese gängige Praxis wird tagtäg­lich auch in ande­ren Berei­chen des öffent­li­chen Lebens praktiziert.

    Wer sich am Sams­tag durch einen vollen Super­markt kämpft, ist weder dumm, unso­li­da­risch oder hegt unter­ir­di­sches Problem­be­wusst­sein. Sondern er erle­digt notwen­dige Einkäufe und versucht hoffent­lich eben­falls, alle gelten­den Regeln einzuhalten. 

    Eine pauschale Dumm­heit zu unter­stel­len, wider­strebt mir massiv. 

    Von unse­rer Seite wurde kein großes Geheim­nis über die Abhal­tung der Versamm­lung gemacht. Im Gegen­teil zeigen wir trans­pa­rent und ehrlich, was vor sich geht. Dies stellt zumin­dest für uns einen Eckpfei­ler des poli­ti­schen Handelns dar. 

    Das grund­ge­setz­lich geschützte Partei­en­pri­vi­leg, an Wahlen teil­zu­neh­men, gilt für alle Parteien und ist in der jetzi­gen Zeit eher weni­ger Privi­leg als notwen­dige Pflicht­er­fül­lung. Mir ist nicht bekannt, wie andere demo­kra­ti­sche Parteien diese Wahlen durch­füh­ren. Aber auch diese werden und müssen diese in irgend­ei­ner Form abhal­ten. Für die CSU war es aber der sicherste Weg, um gewis­sen ande­ren Parteien keinen Angriffs­punkt auf rechts­un­si­chere Lücken zu bieten, um demo­kra­ti­sche Prozesse zu torpedieren. 

    Sicher­lich ist Ihnen die demo­gra­phi­sche Zusam­men­set­zung unse­res Orts­ver­ban­des bekannt. Das Durch­schnitts­al­ter von 65 Jahren hat uns große Kopf­schmer­zen berei­tet. Dennoch haben wir eine sehr gute Möglich­keit gefun­den, diese sicher abzu­hal­ten. Wir haben lange gezö­gert und gehofft, eine solche Präsenz­ver­an­stal­tung nicht durch­füh­ren zu müssen und wurden leider enttäuscht. Man darf durch­aus Zwei­fel erhe­ben, wenn es in der heuti­gen Zeit nicht möglich ist, auf rechts­si­chere, digi­tale Formen auszu­wei­chen. Das tun wir genauso. Hier ist aber nicht nur die CSU, sondern alle poli­ti­sche Parteien gemein­sam gefragt, eine Lösung zu finden. 

    Zu der im Raum stehen­den unter­ir­di­schen Pole­mik, die sich hier in Rich­tung der CSU entlädt, möchte ich mich aber (hoffent­lich verständ­li­cher­weise) nicht äußern. 

    Mit freund­li­chen Grüßen
    Markus Böck
    Vorsit­zen­der des CSU-Orts­ver­bands Oberschleißheim

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  4. Sehr geehr­ter Herr Böck,

    ich habe weder im Baye­ri­schen Versamm­lungs­ge­setz noch in der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung oder auch in den Kommen­ta­ren einen Hinweis gefun­den, dass es Ausnah­men für poli­ti­sche Parteien gibt. Ledig­lich Gemein­de­rats­sit­zun­gen sind erwähnt. 

    Ich entnehme der Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung, dass zu aller­erst die Kontakt­be­schrän­kun­gen gelten. Ein Hygie­ne­kon­zept ist erst nach­ran­gig nach weite­ren Öffnun­gen erforderlich. 

    Die Grund­la­gen der Demo­kra­tie können auch, wie bei ande­ren Parteien, virtu­ell bzw. mit einer Brief­wahl voll­zo­gen werden. Oder wird die Brief­wahl nach ameri­ka­ni­schen Muster in Frage gestellt? 

    Nach meiner Meinung und wie ich die Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung verstehe, sind Präsenz­ver­an­stal­tun­gen (Versamm­lun­gen), auch lt. Land­rats­amt, derzeit aufgrund der Kontakt­be­schrän­kun­gen nicht möglich. 

    Für meine Begriffe sind poli­ti­sche Parteien (Orts­ver­band, Orts-Verein!) gleich­be­deu­tend mit Verei­nen, Dienst­leis­tern, Orga­ni­sa­tio­nen, Volks­hoch­schu­len, Kultur­ver­an­stal­tern, Läden, Sport­ver­ei­nen, Gastro­no­men, Einzel­händ­lern und unter­lie­gen den jewei­li­gen Kontakt­be­schrän­kun­gen, ganz egal welches Hygie­ne­kon­zept entwi­ckelt und ange­bo­ten wurde. Wenn es ein Recht für poli­ti­sche Parteien geben sollte, dann müsste das auch für Vereine, Dienst­leis­ter, Orga­ni­sa­tio­nen, Volks­hoch­schu­len, Kultur­ver­an­stal­ter, Läden, Sport­ver­eine, Gastro­no­men, Einzel­händ­ler gelten und alle könn­ten mit einem entspre­chen­den Hygie­ne­kon­zept öffnen. 

    Siehe auch Art. 1 des Baye­ri­schen Versammlungsgesetzes:
    Grundsatz
    (1) Jeder­mann hat das Recht, sich fried­lich und ohne Waffen öffent­lich mit ande­ren zu versammeln. 

    Es gibt Orga­ni­sa­tio­nen, Insti­tu­tio­nen, Vereine, die sich aufgrund gesetz­li­cher und satzungs­recht­li­cher Vorga­ben “versam­meln” müss­ten, doch es über­wiegt die Kontakt­be­schrän­kung und sie müssen nach ande­ren Lösun­gen suchen.

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  5. Sehr geehr­ter Herr Böck,

    unschö­nes oder dummes Verhal­ten wird dadurch nicht besser, dass es erlaubt ist.

    Die Regel, auf die sie sich beru­fen, halte ich für einen Skan­dal. Es ist nach­voll­zieh­bar und berech­tigt, dass Organe der Demo­kra­tie und der kommu­na­len Selbst­ver­wal­tung funk­ti­ons­fä­hig blei­ben, und dazu gehö­ren auch Bundes­tags- oder Gemein­de­rats­sit­zun­gen als Präsenzveranstaltungen.

    Aber warum soll eine CSU ihren Orts­vor­stand oder ihre Dele­gier­ten zu Partei­gre­mien nicht genauso online oder per Brief­wahl best­zim­men, wie das jedem ande­ren Verein aufer­legt wird? Die Wahl von Dele­gier­ten eines Orts­ver­eins zu einer Kreis­ver­samm­lung ist nun wahr­lich kein Hoheits­akt, der für das Funk­tio­nie­ren einer Demo­kra­tie unab­ding­bar in persön­li­cher Begeg­nung erfol­gen müsste.

    Ich kann mir auch vorstel­len, dass sehr viele andere Vereine, Dienst­leis­ter, Orga­ni­sa­tio­nen, Volks­hoch­schu­len, Kultur­ver­an­stal­ter, Läden, Sport­ver­eine, Gastro­no­men, Einzel­händ­ler hervor­ra­gend ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zepte hervor­ra­gend umge­setzt hätten — dass die alle das seit Mona­ten nicht unter Beweis stel­len dürfen. liegt recht maßgeb­lich am Landes­vor­sit­zen­den Ihrer Partei, der Partei, die nun die kleinste Lücke zum Aussche­ren nutzt.

    Legal mag das ganz sicher sein; für sinn­voll halte ich persön­lich es nicht. In punkto Soli­da­ri­tät und Problem­be­wusst­sein ist es unterirdisch.

    Klaus Bach­hu­ber

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  6. Sehr geehr­ter Herr Bachhuber, 

    nicht „Einige sind glei­cher…“ sondern „Was sein muss, muss sein!“

    Ähnlich wie Gemein­de­rats­sit­zun­gen sind Versamm­lun­gen dieser Art unbe­dingt notwen­dig und recht­lich zulässig. 

    Die CSU-Orts­haupt­ver­samm­lung diente zur Vorbe­rei­tung der Aufstel­lung von Bewer­bern für die Bundes­tags­wahl und ist aufgrund einzu­hal­ten­der Fris­ten und ande­rer wahl­ge­setz­li­cher Rege­lun­gen erfor­der­lich. Wahl- und Aufstel­lungs­ver­samm­lun­gen von poli­ti­schen Parteien sind verfas­sungs­recht­lich geschützt und unter­fal­len dem Baye­ri­schen Versamm­lungs­ge­setz, weshalb diese nach der gelten­den Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung zuläs­sig sind. Falls wir mehr als 100 Teil­neh­mer erwar­tet hätten, wäre eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung der örtli­chen Behörde erfor­der­lich gewe­sen. Bei einem Orts­ver­band mit 82 Mitglie­dern war dies also zu keiner Zeit erwartbar. 

    Es geht um die Aufstel­lung von Bundes­tags­kan­di­da­ten und damit einem vom Volk gewähl­ten Vertre­ter für das höchste deut­sche Haus. Das bedeu­tet, dass hier die Grund­la­gen der Demo­kra­tie voll­zo­gen und durch­ge­führt werden müssen. 

    Zur gewähl­ten Form der Präsenz­ver­an­stal­tung darf ich Florian Hahn, MdB aus dem Münch­ner Merkur zitie­ren: „Die Präsenz­ver­an­stal­tung ist die recht­lich sicherste, da man sonst Gefahr läuft, Verfah­rens­feh­ler zu machen.“

    Ich möchte behaup­ten, dass alle baye­ri­schen CSU-Orts­ver­bände die Wahl der Dele­gier­ten in Präsenz veran­stal­tet haben. Und nicht nur die CSU, sondern mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit auch andere Parteien. 

    Da die Orts­haupt­ver­samm­lung mit den ange­stan­de­nen Wahlen 2020 nicht statt­fin­den konnte, nutzte man den Umstand, um Vorstands­wah­len durch­zu­füh­ren. Ein rich­ti­ger und konse­quen­ter Schritt, da man sich eine weitere Versamm­lung hier­mit sparen konnte. 

    Die Brisanz des Themas war uns durch­aus bewusst, aber ich darf versi­chern, dass das ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zept entspre­chend der anwe­sen­den Perso­nen hervor­ra­gend umge­setzt wurde und auch funk­tio­niert hat. Anders­falls hätte die Veran­stal­tung nicht stattgefunden. 

    Mit freund­li­chen Grüßen
    Markus Böck
    Vorsit­zen­der des CSU-Orts­ver­bands Oberschleißheim

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