Stel­lung­nahme (2) zu „Rathaus verliert fünf Millionen bei Banken­crash“

Wie bereits ange­kün­digt, möchte ich weiterhin nahtlos und trans­pa­rent über die Umstände im Zusam­men­hang mit dem Greensill Desaster berichten. Die interne Über­prü­fung ergab bislang folgende Ergeb­nisse:

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Juni 2020 im Rahmen einer öffent­li­chen Finanz­aus­schuss­sit­zung ein Bericht zur aktu­ellen Haus­halts­ent­wick­lung vorge­stellt. Hier wurde unter Punkt 5 des Berichts die Aufstel­lung der Rück­lagen, wo und mit welcher Lauf­zeit Gelder ange­legt wurden, darge­stellt. Die Rück­lagen waren zu diesem Zeit­punkt auf zwei private Banken verteilt.

Frei­wer­dende Gelder werden nach Rück­sprache mit Finanz­ver­mitt­lern, die seit vielen Jahren zuver­lässig für die Gemeinde Ober­schleiß­heim tätig sind, weiter ange­legt. Grund­sätz­lich wird auch durch die Finanz­ver­wal­tung die Boni­täten der in Frage kommenden Banken geprüft.

Die Gemeinde Ober­schleiß­heim hat bisher keine vom Gemein­derat beschlos­sene Anla­ge­richt­linie. Die Anlage der Gelder ist aber über eine Dienst­an­wei­sung für das Finanz- und Kassen­wesen von den Verant­wort­li­chen der Finanz­ver­wal­tung gedeckt.

Anders als bei Privat­an­le­gern sind Geld­an­lagen von Kommunen bei privaten Banken seit 2017 nicht mehr durch Einla­gen­si­che­rungen geschützt. Daher stellt es sich sehr schwierig dar, Banken zu finden, die über­haupt noch Geld annehmen. Um Negativ-Zinsen zu vermeiden, wurden weiterhin auch private Banken bei der Geld­an­lage berück­sich­tigt.

Die Greensill-Bank war zum Zeit­punkt der letzten Anlage, also im August 2020, mit “A-” bewertet und galt somit als sicher. Im Oktober 2020 wurde die Bank auf “BBB+” (= befrie­di­gend) zurück­ge­stuft.

Bezüg­lich der Zustän­dig­keit bei Entschei­dungen zur Anlage von Rück­la­ge­mit­teln ist weder in der Kommu­nalen Haus­halts­ver­ord­nung noch in den dazu­ge­hö­rigen Kommen­taren eine klare Rege­lung genannt.

Juris­ti­sche Schritte werden in jede mögliche Rich­tung geprüft.

Die Gemeinde Ober­schleiß­heim hat sich dem Zusam­men­schluss von mehreren betrof­fenen Kommunen ange­schlossen und ist hier unter anderem mit der feder­füh­renden Stadt Monheim in Kontakt.

In der kommenden Woche werde ich den Baye­ri­schen Kommu­nalen Prüfungs­ver­band verstän­digen und um eine außer­tour­liche Prüfung der Vorgänge bitten.

Bislang kann jedoch fest­ge­stellt werden, dass von Seiten der Bürger­meister Kuch­l­bauer und Böck oder der Verwal­tung nicht gegen derzeit bestehende Richt­li­nien oder Dienst­vor­schriften verstoßen wurde.

Da bereits von verschie­denen Frak­tionen Pres­se­mit­tei­lungen zu diesem Thema verfasst und verschickt wurden, möchte ich vorsorg­lich vor vorei­ligen Schuld­zu­wei­sungen in jegliche Rich­tung warnen.

Auch mein unbe­dingtes Bestreben ist es, diese Situa­tion lückenlos und möglichst ohne offene Fragen aufzu­klären.

Markus Böck,
Bürger­meister

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1 Kommentar

  1. Es ist schon verwun­der­lich, wie versucht wird, ohne genaue Angaben die Unschuld zu beweisen.

    Ich habe in meinen Ausfüh­rungen sowohl das Rating als auch die Agentur genannt. Herr Böck meint, mit der Angabe von “BBB+” ist alles im grünen Bereich. Es fehlt mir aber die Rating­agentur, die dieses BBB+ vergeben hat. Nach meinen Recher­chen kann es sich nur um die Rating­agentur Scope handeln. Alle anderen Rating­agen­turen, die eine Wertung abge­geben haben, landen besten­falls in den Werten “B” (Schweizer Rating­agentur‚ Inde­pen­dent Credit View/I‑CV), wenn nicht nied­riger in C.

    Darüber habe ich in der Börsen­zei­tung folgendes gelesen:
    “Rating mit Geschmäckle
    Der Akti­ons­ra­dius von Maurice Thompson, Aufsichts­rats­chef der Greensill Bank, wirft Fragen auf: Der Manager sitzt im Advi­sory Board der Rating­agentur Scope, welche der Bremer Bank bis zum von der BaFin verhängten Mora­to­rium Mitte vergan­gener Woche ein Invest­ment-Grade-Rating zuer­kannt hat. Diese hatten der von Thompson kontrol­lierten Greensill Bank ein Invest­ment-Grade-Rating von „BBB +“ zuer­kannt, bis die Finanz­auf­sicht Mitte vergan­gener Woche die Bank für den Publi­kums­ver­kehr schloss. Auch vor dem Hinter­grund des freund­lich wirkenden Ratings wirft dies Fragen auf, etwa nach einem Zusam­men­hang zwischen Boni­täts­note und Thomp­sons Tätig­keit im Bera­tungs­gre­mium, entspre­chenden Inter­es­sen­kon­flikten und deren Manage­ment, nach Thomp­sons Vergü­tung durch Scope bzw. Sonder­kon­di­tionen bei Ertei­lung des Rating-Mandats oder anderer Abspra­chen.”

    Deswei­teren ist in der Finanz-Szene.de zu finden: “Bekannt­lich ließ sich die Greensill Bank von keiner der drei großen Boni­täts­wächter (also von S&P, Moody‘s oder Fitch) bewerten – sondern von Berliner Anbieter Scope.” (siehe auch “Rating mit Geschmäckle”).

    Was hatte die Greensill-Bank zu verbergen? Ein Rating der drei Großen hätte heute bestimmt einen ganz anderen Stel­len­wert.

    Ich empfehle, “Das Greensill-Proto­koll” zu lesen. Es hätte niemals eine Anlage bei dieser Bank erfolgen dürfen. Im übrigen hat mein ehema­liger Arbeit­geber Kunden vor Inves­ti­tionen 2019 gewarnt. Aber es ist klar, wenn Vertreter der Bank, Finanz­dienst­leister auf Provi­si­ons­basis, die Anlagen schön­reden und drauf hinweisen, dass die Haus­bank nicht infor­miert werden soll, dann wird man die nega­tiven Werte kaum erfahren. Es wäre mit Sicher­heit hilf­reich gewesen, wenn man abso­lute Fach­leute, vor allem aus den örtli­chen Kredit­in­sti­tuten, befragt hätte. Die Ausfüh­rungen in den vielen Berichten und Leser­briefen lassen bei mir nicht den Schluss zu, dass genü­gend Know-how und Spezi­al­wissen für eine Anlage in dieser Art und Form vorhanden ist.

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