Hallo Markus,
wie Du ja weißt, bin ich ein Banker i. R., der ca 30 Jahre u. a. auf dem Anlagesektor tätig gewesen ist. Daher frage ich mich, wer diese Finanzexperten sind, die behaupten, dass kommunale Gelder „sicher und gewinnbringend“ bei der Greensill-Bank angelegt werden sollten.
“Diese Voraussetzungen waren zum Zeitpunkt der Anlage nach Meinung der Finanzexperten durch die Greensill-Bank voll und ganz gegeben.” Haben sie nicht den Bericht in der “Welt” von 2019 gelesen? Ich zitiere: “Schon 2019 ’nicht kapitalmarktwürdig’ – Die Zocker-Kommunen waren gewarnt. Die Bremer Greensill-Bank hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Mit etwas mehr Sachverstand hätten deutsche Kommunen bis zu 500 Millionen retten können. 340 Millionen Euro haben deutsche Kommunen bei der Pleitebank Greensill verloren. Dabei rieten Experten schon vor zwei Jahren von Anlagen ab. Ein Vermögensverwalter erklärt zudem: Das Risiko war unnötig.”
Im Jahr 2019, fast zwei Jahre vor der Greensill-Pleite, hat die Schweizer Ratingagentur ‘Independent Credit View (I‑CV)’ die Greensill-Bank als Ramsch bewertet. Dass andere Kommunen ebenfalls investierten, macht die Anlage nicht sicherer.
Also, wie wir Banker sagen, eine äußerst hochspekulative Anlage. Die Geldanlage war zu diesem Zeitpunkt keinesfalls seriös, konservativ und die Möglichkeit einer Insolvenz durchaus gegeben.
Im übrigen wurde im September/Oktober 2020 im Münchner Merkur von den Schwierigkeiten der Greensill-bank berichtet. Im Artikel stand auch, dass möglicherweise Kommunen nicht unerhebliche Verluste erleiden. Die Greensill-Bank ist nicht aus heiterem Himmel am 3.3. bzw. 16.3. Pleite gegangen. Die Gemeinde hätte aufgrund der Informationen viel früher reagieren müssen bzw. eigentlich keine Anlagen tätigen sollen, auch nicht verlängern.
Zum Thema: völlig marktübliche Zinssätze von 0,44 % bis 0,51 %. Ich würde mich mal bei den ortsansässigen Banken und Sparkassen erkundigen. Marktübliche Zinsen für Anlagen dieser Art sind das nicht. In diesem Zinssatz ist ein spekulativer Teil enthalten, sonst schließt keiner ab.
Nach meiner Meinung sind in dieser Sache nicht unerhebliche Fehler begangen worden, auch wenn Du Dich dagegen verwehrst.
Ich muss noch einige Fakten recherchieren, um Fragen zu beantworten:
- wurde der Gemeinderat bei der Anlage in die Entscheidung mit einbezogen (bei dieser Größenordnung sollte es so sein)
- hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Anlage geprüft? Von 1996 bis 2014 war ich als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschuss dafür zuständig
- hat eine jährliche Prüfung der Bonität der Bank stattgefunden?
- seit 2017 nicht mehr im Einlagensicherungsfond?
- Schadenersatz — wie läuft dies bei den anderen Kommunen?
Fortsetzung folgt.
Grüße
Emil Köbele
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