Leser­mail zum „Fahr­rad­klima-Test“

Sehr geehrter Herr Katz, sehr geehrter Herr Münster, sehr geehrte Mitwir­kende am Radweg­kon­zept!

Das Ergebnis mit einer 3,6 inter­pre­tiere ich als eine Bewer­tung mit sehr viel Luft nach oben, auch wenn die Gemeinde nur knapp die Gruppe ersten 25 % der bewer­teten Gemeinden verpasst hat.

Wie Herr Münster richtig formu­liert hat, sind die Radwege im Ort eine unüber­sicht­li­cher “Flickerl­tep­pich”. Ich frage mich doch, ob es für den gesamten Ort ein Wege­kon­zept gibt und auf welchen Zielen dieses basiert?

Man liest immer mal wieder, dass über die Einrich­tung einer neuen “Fahr­rad­straße” oder den (Neu-)Bau einer weiteren Fahr­rad­spur auch auf der anderen Seite disku­tiert wird. Für beide Vorschläge gibt es im Ort Beispiele, wo das meiner Meinung nach nicht funk­tio­niert. Die Fahr­rad­straße “Am Marga­re­the­n­anger” ist mehr einer der Schleich­wege, um die Kreu­zungs­ampel an der B471/Sonnenstraße und den Ampel­stau in der Prof.-Hupp-Str. zu umfahren. Entlas­tung auf Dauer nicht absehbar, eher ist mit einer Verstär­kung zu rechnen.

Wie sinn­voll rich­tungs­ge­bun­dene Radwege beider­seits einer Straße sind, zeigt das Beispiel der unüber­sicht­li­chen Radweg­füh­rung entlang der Feier­abend­straße. Wer in Nord-Süd-Rich­tung unter­wegs ist, muss an der Ampel­kreu­zung auf die rechte Fahr­bahn­seite wech­seln, um sich dann dort den breiten Gehsteig mit Fußgän­gern, rangie­renden und nicht selten auf dem Gehsteig parkenden/haltenden Autos zu teilen, während gegen­über (neben der Brücken­rampe) meist gähnende Leere herrscht. Die Rege­lung ist in gewisser Weise schon sinn­voll, da ja 300 m weiter nach der Auto­werk­statt ein Nadelöhr beginnt. Aller­dings gibt’s eben davor eine Rad-/Fuß­gän­ger­ampel, die ebenso zum Queren der Feier­abend­straße genutzt werden kann.

Dazu kommt auch noch, dass in diesem Bereich die Radweg­füh­rung nur durch 2 blaue Verkehrs­zei­chen gere­gelt wird. (In Nord-Süd-Rich­tung zwischen Kreu­zung am Bahnhof und Auto­werk­statt regelt ein auf 4,5 m Höhe hängendes blaues “Fußweg­zei­chen” (Verkehrs­zei­chen 239) und das Rechts­fahr­gebot den Verkehrs­fluß.) Die viel­fache verkehrs­wid­rige Nutzung auch Orts­an­säs­siger zwischen Kreu­zung am Bahnhof und Auto­werk­statt ist sicher­lich ein Indiz, dass hier z. B. durch klare und schnell erkenn­bare Beschil­de­rung und Boden­mar­kie­rungen nach­ge­bes­sert werden kann. Ich beziehe mich hier auch explizit auf die Punkte 3.3 (5), 5.5.5.2.

Deswei­teren möchte ich anregen, nicht nur auf die Durch­gän­gig­keit im Sinne von Exis­tenz zusam­men­hän­gender Radwege zu achten, sondern auch auf eine gewisse Nutzer­freund­lich­keit zu achten. Die Nutzung des Fahr­rads als echte Alter­na­tive zum Auto ist — gerade inner­orts — meines Erach­tens nur dann gegeben, wenn auch der Aspekt der Zeit­er­sparnis unter jeder­zeit leicht erkenn­barer Einhal­tung der Verkehrs- und Wegre­ge­lungen möglich ist. Eine häufige Querung von Straßen durch Wech­seln der Stra­ßen­seite, verbunden mit Warte­zeiten an Ampeln, oder eine hoch­fre­quen­tierte Mehr­fach­nut­zung durch verschie­dene Verkehrs­teil­nehmer sollte, wo möglich, immer vermieden werden.

Mit freund­li­chen und der Hoff­nung auf prag­ma­ti­sche Verbes­se­rungen verbun­denen Grüßen!
Andreas Bauer

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