Leser­mail zum Beitrag “Falsche Infor­ma­tionen von Landrat Göbel zur Stra­ßen­un­ter­füh­rung B471”

Sehr geehrter Herr Weiß, zur Kritik an Landrat Göbel folgende Anmer­kung.

Sie haben in Ihrer Kritik an Herrn Landrat Göbel zum Unter­füh­rungs­bau­werk einen etwas hinkenden Beitrag verbreitet.
Sie wissen sicher, dass ein Bürger­ent­scheid einen Gemein­de­rats­be­schluss aufhebt und eine mehr­heit­liche Entschei­dung der Bürger zu voll­ziehen ist.
Nicht mehr und nicht weniger wollte Herr Landrat Göbel kundtun.

2009 beim dama­ligen Bürger­ent­scheid hatte die Mehr­heit der Bürger für eine Tiefer­le­gung der Bahn gestimmt, nur wurde damals von der SPD-geführten Gemeinde dies bei den zustän­digen Behörden nie einge­for­dert.
Jetzt, wo endlich Bewe­gung erkennbar ist, soll der Bürger­wille mundtot gemacht werden, indem Sie eine Stra­ßen­un­ter­füh­rung madig reden.
Im Land­kreis gibt es zwei Kommunen, bei denen eben­falls die B471 durch den Ort führt und Unter­füh­rungen der Bahn­li­nien gebaut wurden. Noch nie habe ich gehört oder gelesen, dass diese den Verkehr anziehen! Die Gemeinden Haar und Feld­kir­chen haben auch die Auto­bahn vor ihrer Haus­türe.

Hans Negele, Gemein­derat (FW)

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Negele,

    das Recht auf eine eigene Meinung umfasst nicht das Recht auf eigene Fakten. Im Jahre 2010 wurde auf massives Betreiben der BiT und einiger Gemein­de­räte im Zuge der Flug­ha­fener­schlie­ßung eine zusätz­liche Mach­bar­keits­studie zur Tiefer­le­gung der Bahn mit Plänen und einer Kosten­schät­zung erstellt. Die Freien Wähler hatten damals schon immer behauptet, dass dies tech­nisch nicht möglich sei.

    Einfor­dern geht nur mit einem Rechts­an­spruch. Den hat die Gemeinde in beiden Fällen der Tiefer­le­gung nicht. Nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz haben dies nur die Betei­ligten Bahn und Bund. Der dritte Weg einer eigenen Finan­zie­rung durch die Gemeinde ist ja ausge­schlossen. In den letzten sechs Jahren wurde auch klar, unter welchen Bedin­gungen man eine Förde­rung nach GVFG bekommen kann: eben­falls negativ.

    Wenn Fach­planer derartig klare Aussagen zu der verkehr­li­chen Wirkung errechnet haben, empfehle ich Ihnen, etwas mehr zuzu­hören oder zu lesen. Es erscheint mit jeden­falls nicht schlüssig, die posi­tiven Ergeb­nisse der Verkehrs­ent­wick­lungs­pla­nung bezüg­lich der West­um­ge­hung als Refe­renz zu verwenden und gleich­zeitig die nega­tiven bezüg­lich der Stra­ßen­un­ter­füh­rung zu leugnen.

    Zur Umset­zung des Bürger­ent­scheids: So weit mir bekannt, soll nach einer Lösung gesucht werden, dies ist auch gut so, denn bislang gibt es keine. Aber wenn die Lösung vorliegt, muss man sich über­legen, ob diese auch umge­setzt werden soll. Und wenn die Unter­su­chung ergibt, dass es keine finan­zier­bare Lösung gibt, dann darf man sich wieder mit Alter­na­tiven beschäf­tigen.

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