Leser­mail zum Beitrag “Falsche Infor­ma­tio­nen von Land­rat Göbel zur Stra­ßen­un­ter­füh­rung B471”

Sehr geehr­ter Herr Weiß, zur Kritik an Land­rat Göbel folgende Anmerkung.

Sie haben in Ihrer Kritik an Herrn Land­rat Göbel zum Unter­füh­rungs­bau­werk einen etwas hinken­den Beitrag verbreitet.
Sie wissen sicher, dass ein Bürger­ent­scheid einen Gemein­de­rats­be­schluss aufhebt und eine mehr­heit­li­che Entschei­dung der Bürger zu voll­zie­hen ist.
Nicht mehr und nicht weni­ger wollte Herr Land­rat Göbel kundtun.

2009 beim dama­li­gen Bürger­ent­scheid hatte die Mehr­heit der Bürger für eine Tiefer­le­gung der Bahn gestimmt, nur wurde damals von der SPD-geführ­ten Gemeinde dies bei den zustän­di­gen Behör­den nie eingefordert.
Jetzt, wo endlich Bewe­gung erkenn­bar ist, soll der Bürger­wille mund­tot gemacht werden, indem Sie eine Stra­ßen­un­ter­füh­rung madig reden.
Im Land­kreis gibt es zwei Kommu­nen, bei denen eben­falls die B471 durch den Ort führt und Unter­füh­run­gen der Bahn­li­nien gebaut wurden. Noch nie habe ich gehört oder gele­sen, dass diese den Verkehr anzie­hen! Die Gemein­den Haar und Feld­kir­chen haben auch die Auto­bahn vor ihrer Haustüre.

Hans Negele, Gemein­de­rat (FW)

1 Kommentar

  1. Sehr geehr­ter Herr Negele,

    das Recht auf eine eigene Meinung umfasst nicht das Recht auf eigene Fakten. Im Jahre 2010 wurde auf massi­ves Betrei­ben der BiT und eini­ger Gemein­de­räte im Zuge der Flug­ha­fener­schlie­ßung eine zusätz­li­che Mach­bar­keits­stu­die zur Tiefer­le­gung der Bahn mit Plänen und einer Kosten­schät­zung erstellt. Die Freien Wähler hatten damals schon immer behaup­tet, dass dies tech­nisch nicht möglich sei.

    Einfor­dern geht nur mit einem Rechts­an­spruch. Den hat die Gemeinde in beiden Fällen der Tiefer­le­gung nicht. Nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz haben dies nur die Betei­lig­ten Bahn und Bund. Der dritte Weg einer eige­nen Finan­zie­rung durch die Gemeinde ist ja ausge­schlos­sen. In den letz­ten sechs Jahren wurde auch klar, unter welchen Bedin­gun­gen man eine Förde­rung nach GVFG bekom­men kann: eben­falls negativ.

    Wenn Fach­pla­ner derar­tig klare Aussa­gen zu der verkehr­li­chen Wirkung errech­net haben, empfehle ich Ihnen, etwas mehr zuzu­hö­ren oder zu lesen. Es erscheint mit jeden­falls nicht schlüs­sig, die posi­ti­ven Ergeb­nisse der Verkehrs­ent­wick­lungs­pla­nung bezüg­lich der West­um­ge­hung als Refe­renz zu verwen­den und gleich­zei­tig die nega­ti­ven bezüg­lich der Stra­ßen­un­ter­füh­rung zu leugnen.

    Zur Umset­zung des Bürger­ent­scheids: So weit mir bekannt, soll nach einer Lösung gesucht werden, dies ist auch gut so, denn bislang gibt es keine. Aber wenn die Lösung vorliegt, muss man sich über­le­gen, ob diese auch umge­setzt werden soll. Und wenn die Unter­su­chung ergibt, dass es keine finan­zier­bare Lösung gibt, dann darf man sich wieder mit Alter­na­ti­ven beschäftigen.

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