Sehr geehrter Herr Weiß, zur Kritik an Landrat Göbel folgende Anmerkung.
Sie haben in Ihrer Kritik an Herrn Landrat Göbel zum Unterführungsbauwerk einen etwas hinkenden Beitrag verbreitet.
Sie wissen sicher, dass ein Bürgerentscheid einen Gemeinderatsbeschluss aufhebt und eine mehrheitliche Entscheidung der Bürger zu vollziehen ist.
Nicht mehr und nicht weniger wollte Herr Landrat Göbel kundtun.
2009 beim damaligen Bürgerentscheid hatte die Mehrheit der Bürger für eine Tieferlegung der Bahn gestimmt, nur wurde damals von der SPD-geführten Gemeinde dies bei den zuständigen Behörden nie eingefordert.
Jetzt, wo endlich Bewegung erkennbar ist, soll der Bürgerwille mundtot gemacht werden, indem Sie eine Straßenunterführung madig reden.
Im Landkreis gibt es zwei Kommunen, bei denen ebenfalls die B471 durch den Ort führt und Unterführungen der Bahnlinien gebaut wurden. Noch nie habe ich gehört oder gelesen, dass diese den Verkehr anziehen! Die Gemeinden Haar und Feldkirchen haben auch die Autobahn vor ihrer Haustüre.
Hans Negele, Gemeinderat (FW)
Sehr geehrter Herr Negele,
das Recht auf eine eigene Meinung umfasst nicht das Recht auf eigene Fakten. Im Jahre 2010 wurde auf massives Betreiben der BiT und einiger Gemeinderäte im Zuge der Flughafenerschließung eine zusätzliche Machbarkeitsstudie zur Tieferlegung der Bahn mit Plänen und einer Kostenschätzung erstellt. Die Freien Wähler hatten damals schon immer behauptet, dass dies technisch nicht möglich sei.
Einfordern geht nur mit einem Rechtsanspruch. Den hat die Gemeinde in beiden Fällen der Tieferlegung nicht. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz haben dies nur die Beteiligten Bahn und Bund. Der dritte Weg einer eigenen Finanzierung durch die Gemeinde ist ja ausgeschlossen. In den letzten sechs Jahren wurde auch klar, unter welchen Bedingungen man eine Förderung nach GVFG bekommen kann: ebenfalls negativ.
Wenn Fachplaner derartig klare Aussagen zu der verkehrlichen Wirkung errechnet haben, empfehle ich Ihnen, etwas mehr zuzuhören oder zu lesen. Es erscheint mit jedenfalls nicht schlüssig, die positiven Ergebnisse der Verkehrsentwicklungsplanung bezüglich der Westumgehung als Referenz zu verwenden und gleichzeitig die negativen bezüglich der Straßenunterführung zu leugnen.
Zur Umsetzung des Bürgerentscheids: So weit mir bekannt, soll nach einer Lösung gesucht werden, dies ist auch gut so, denn bislang gibt es keine. Aber wenn die Lösung vorliegt, muss man sich überlegen, ob diese auch umgesetzt werden soll. Und wenn die Untersuchung ergibt, dass es keine finanzierbare Lösung gibt, dann darf man sich wieder mit Alternativen beschäftigen.