Leser­mail zum Artikel „Wohnen über dem Park­platz“

Liebe Ingrid,

Du schreibst von „Wahl­kampf­modus“. Siehst Du das kritisch? Meinst Du nicht auch, dass Wahl­kampf die Aufgabe haben muss, für unsere Gemeinde wich­tige Fragen und Entschei­dungen konzen­triert zu disku­tieren?

Du bezeich­nest einen Auto­bahn­an­schluss Ried­moos als adäquate Alter­na­tive zu einer Verle­gung der Staats­straße. Du weißt wie wir, dass, als nach dem „Aus“ für den Trans­rapid die Planungen für den Ausbau der Auto­bahn A92 auf sechs Fahr­spuren nochmal neu ange­gangen werden musste, Ober- und Unter­schleiß­heim gemeinsam diesen Moment genutzt und im Jahr 2007 noch­mals diesen Auto­bahn­an­schluss gefor­dert haben. In Ober­schleiß­heim geschah das fast einstimmig; aller­dings gegen die Ableh­nung durch Euch Grüne.

Wir alle haben, wie in den vielen Versu­chen in den Jahr­zehnten davor, aber auch diesmal wieder erfahren müssen, dass diese Möglich­keit von den einzig maßgeb­li­chen Stellen, dem Bundes­mi­nis­te­rium für Verkehr und der Auto­bahn­di­rek­tion, rund­heraus abge­lehnt wird. Sie ist nicht realis­tisch.

Deine Inter­pre­ta­tion der Gutachten über die Verkehrs­be­las­tung auf der Feier­abend­straße und zum Lärm­schutz an der West­um­ge­hung ist teils unlo­gisch, teils physi­ka­lisch nicht richtig.

Eure Behaup­tung, die Feier­abend­straße und somit der Orts­kern unserer Gemeinde würde durch eine Reduk­tion des Verkehrs von 15.700 auf 9000 Verkehrs­be­we­gungen — also um fast 43 Prozent – nicht entlastet, kann man ernst­haft nicht nach­voll­ziehen. Dies würde heißen, dass bei 6700 Fahr­zeugen mehr pro Tag auf einer Orts­durch­fahrt weder die Lärm‑, noch die Stickoxyd‑, die Fein­staub- oder die CO2-Belas­tung ansteigen würden. Wollen die Grünen das wirk­lich behaupten? Wozu dann die bundes­weite Diskus­sion um Fahr­ver­bote in den Städten? Wozu dann Bemü­hungen, Verkehr zu verrin­gern? Das kann doch nicht Euer Ernst sein!

Es ist auch unlo­gisch, dass eine Verrin­ge­rung von 6700 Fahrten an der einen Stelle, der Feier­abend­straße unmit­telbar vor der Haustür, keine wesent­liche Erleich­te­rung bringen soll, an anderer Stelle aber, 400 – 500 Meter von der Wohn­be­bauung entfernt, 10.400 Fahrten eine massive Mehr­be­las­tung sein sollen.

Das Ergebnis des Gutach­tens, das einen zusätz­li­chen Lärm­schutz einer verlegten Staats­straße als wirkungslos bezeichnet, hast Du offenbar nicht verstanden. Dies liegt daran, dass der Lärm der Staats­straße so wenig zum Gesamt­lärm beiträgt, dass er für dessen Beur­tei­lung irrele­vant ist.

Richtig ist: durch den Ausbau der Auto­bahn (und auch der West­um­fah­rung) wird Lärm­schutz gesetz­lich erfor­der­lich. Die Lärm-Grenz­werte müssen dann (endlich!) einge­halten werden. Derzeit werden sie deut­lich über­schritten. Die Lärm­si­tua­tion im Westen wird sich, mit oder ohne West­um­fah­rung, mit dem Auto­bahn­ausbau verbes­sern.

Wir sind sicher: Verle­gung des Durch­gangs­ver­kehrs aus dem Ort heraus, zusammen mit der dann mögli­chen Verkehrs­be­ru­hi­gung der Feier­abend­straße wird die Situa­tion im Zentrum Ober­schleiß­heims beru­higen. Die Gesamt­si­tua­tion im Westen wird sich durch den durch den Auto­bahn­ausbau erzwun­genen Lärm­schutz mit einem hohen Wall und einem lärm­min­dernden Stra­ßen­belag verbes­sern.

Viele Grüße
Für die SPD, Peter Lemmen

Beitrag teilen:

1 Kommentar

  1. Lieber Peter,

    ich wieder­hole es gerne, auch wenn es glas­klar drin­steht in meinem Leser­mail:
    Wir behaupten nicht, dass die Umge­hung­straße keine Entlas­tung brächte, wir sagen wort­wört­lich: „Wir lehnen Stra­ßenbau im Beson­deren dann ab, wenn sich eine adäquate, kosten­güns­ti­gere, flächen­spa­ren­dere Alter­na­tive ergibt, z.B. der Auto­bahn­an­schluss in Ried­moos mit einem Halb­an­schluss in Feld­moching, oder einem Anschluss an die Schleiß­heimer Straße in München Nord. Laut einer Darstel­lung der Verkehrs­planer Schlot­hauer & Wauer hat diese Vari­ante die gleiche Entlas­tungs­wir­kung für die Feier­abend­straße inner­orts wie eine teure, flächen­fres­sende West­um­ge­hung.“

    Die Zeiten ändern sich und man muss den AB-Anschluss Ried­moos unter ganz anderen Vorzei­chen sehen. Damals, 2007, war vom Busi­ness Campus und Kory­feum der Unter­schleiß­heimer noch gar nicht die Rede, da war ich auch noch nicht im Gemein­derat.

    Bei manchen Dingen muss man hart­nä­ckig sein und viel­leicht andere Wege gehen:

    Am 05.08.2019 hat der baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­nister Hubert Aiwanger alle Bürger­meister aller Kommunen per Anschreiben zur “Flächen­spar­of­fen­sive bei der Inan­spruch­nahme von Sied­lungs- und Verkehrs­flä­chen” aufge­rufen — ich habe es vorliegen.

    Diesem Aufruf sollten wir folgen und uns mit vereinten Kräften mit folgendem Anliegen an die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung, an den stell­ver­tre­tender Minis­ter­prä­si­denten Hubert Aiwanger, wenden:
    „Die Kommunen Ober- und Unter­schleiß­heim bitten darum, die Planungen bezüg­lich der Umge­hungs­straße zu stoppen und die verkehr­liche Wirk­sam­keit der Alter­na­tive eines Auto­bahn­an­schlusses Ried­moos mit einem Halb­an­schluss in Feld­moching zu prüfen.
    Diese Prüfung muss mit einem neuen Verkehrs­gut­achten einher­gehen, welches die massive Bautä­tig­keit in den Gewer­be­ge­bieten Unter­schleiß­heims mit berück­sich­tigt.
    Eine über­re­gio­nale Bedeu­tung des Anschlusses ist mit der Ansied­lung des Gewer­be­zweiges „BMW-Auto­nomes Fahren“ gegeben.
    Im Zuge der Flächen­spar­of­fen­sive des Frei­staates Bayern würde mit einem Auto­bahn­an­schluss Ried­moos und einem Halb­an­schluss in Feld­moching massiv Fläche einge­spart. Auch die Kosten würden sich deut­lich redu­zieren…“ usw..

    Zu Deinem freund­li­chen Einwurf, ich hätte das Ergebnis des Gutach­tens nicht verstanden, möchte ich den Leser*innen folgenden Original-Wort­laut der Zusam­men­fas­sung der Berech­nung zur Kenntnis geben:
    „9.Zusammenfassung
    In Summe ist zu sagen, dass durch den mögli­chen Bau der Schall­schutz­wand an der geplanten St2342-Orts­um­fah­rung Ober­schleiß­heim unter Berück­sich­ti­gung nur dieser Straße eine Verbes­se­rung um ca. 3 dB zu erwarten ist. In der Gesamt­lärm­be­trach­tung jedoch wird der Effekt dieser Schall­schutz­wand durch die höheren Emis­sionen aus der BAB A92 elimi­niert. Somit hat diese Schall­schutz­wand nur noch einen sehr geringen Minde­rungs­ef­fekt. Aus den Listen der Immis­si­ons­ort­be­rech­nungen (Seite 6 und 7) ist zu entnehmen, dass die Grenz­werte der 16. BImSchV. (Lärm­vor­sorge) für die Betrach­tung der St2342 an allen Gebäuden einge­halten werden. Bei der Summen­pe­gel­be­trach­tung aus St2342 und BAB A92 werden die Grenz­werte zur Einhal­tung der eigen­tums­recht­li­chen Zumut­bar­keits­grenze (70/60 (Tag/Nacht)) nicht über­schritten.“

    Das Ende vom Lied wird sein, dass der gesetz­lich vorge­schrie­bene Lärm­schutz an der A92 gebaut wird, die Umge­hungs­straße völlig ohne Lärm­schutz verläuft, weil die Lärm­ent­wick­lung zu moderat, mit alten Zahlen, ohne die Ablei­tung der 4000 Arbeits­plätze aus dem Kory­feum beur­teilt worden ist…wer’s mag…

    Ingrid Lind­büchl, Bürger­meis­ter­kan­di­datin Grüne

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert