Liebe Ingrid,
Du schreibst von „Wahlkampfmodus“. Siehst Du das kritisch? Meinst Du nicht auch, dass Wahlkampf die Aufgabe haben muss, für unsere Gemeinde wichtige Fragen und Entscheidungen konzentriert zu diskutieren?
Du bezeichnest einen Autobahnanschluss Riedmoos als adäquate Alternative zu einer Verlegung der Staatsstraße. Du weißt wie wir, dass, als nach dem „Aus“ für den Transrapid die Planungen für den Ausbau der Autobahn A92 auf sechs Fahrspuren nochmal neu angegangen werden musste, Ober- und Unterschleißheim gemeinsam diesen Moment genutzt und im Jahr 2007 nochmals diesen Autobahnanschluss gefordert haben. In Oberschleißheim geschah das fast einstimmig; allerdings gegen die Ablehnung durch Euch Grüne.
Wir alle haben, wie in den vielen Versuchen in den Jahrzehnten davor, aber auch diesmal wieder erfahren müssen, dass diese Möglichkeit von den einzig maßgeblichen Stellen, dem Bundesministerium für Verkehr und der Autobahndirektion, rundheraus abgelehnt wird. Sie ist nicht realistisch.
Deine Interpretation der Gutachten über die Verkehrsbelastung auf der Feierabendstraße und zum Lärmschutz an der Westumgehung ist teils unlogisch, teils physikalisch nicht richtig.
Eure Behauptung, die Feierabendstraße und somit der Ortskern unserer Gemeinde würde durch eine Reduktion des Verkehrs von 15.700 auf 9000 Verkehrsbewegungen — also um fast 43 Prozent – nicht entlastet, kann man ernsthaft nicht nachvollziehen. Dies würde heißen, dass bei 6700 Fahrzeugen mehr pro Tag auf einer Ortsdurchfahrt weder die Lärm‑, noch die Stickoxyd‑, die Feinstaub- oder die CO2-Belastung ansteigen würden. Wollen die Grünen das wirklich behaupten? Wozu dann die bundesweite Diskussion um Fahrverbote in den Städten? Wozu dann Bemühungen, Verkehr zu verringern? Das kann doch nicht Euer Ernst sein!
Es ist auch unlogisch, dass eine Verringerung von 6700 Fahrten an der einen Stelle, der Feierabendstraße unmittelbar vor der Haustür, keine wesentliche Erleichterung bringen soll, an anderer Stelle aber, 400 – 500 Meter von der Wohnbebauung entfernt, 10.400 Fahrten eine massive Mehrbelastung sein sollen.
Das Ergebnis des Gutachtens, das einen zusätzlichen Lärmschutz einer verlegten Staatsstraße als wirkungslos bezeichnet, hast Du offenbar nicht verstanden. Dies liegt daran, dass der Lärm der Staatsstraße so wenig zum Gesamtlärm beiträgt, dass er für dessen Beurteilung irrelevant ist.
Richtig ist: durch den Ausbau der Autobahn (und auch der Westumfahrung) wird Lärmschutz gesetzlich erforderlich. Die Lärm-Grenzwerte müssen dann (endlich!) eingehalten werden. Derzeit werden sie deutlich überschritten. Die Lärmsituation im Westen wird sich, mit oder ohne Westumfahrung, mit dem Autobahnausbau verbessern.
Wir sind sicher: Verlegung des Durchgangsverkehrs aus dem Ort heraus, zusammen mit der dann möglichen Verkehrsberuhigung der Feierabendstraße wird die Situation im Zentrum Oberschleißheims beruhigen. Die Gesamtsituation im Westen wird sich durch den durch den Autobahnausbau erzwungenen Lärmschutz mit einem hohen Wall und einem lärmmindernden Straßenbelag verbessern.
Viele Grüße
Für die SPD, Peter Lemmen
Lieber Peter,
ich wiederhole es gerne, auch wenn es glasklar drinsteht in meinem Lesermail:
Wir behaupten nicht, dass die Umgehungstraße keine Entlastung brächte, wir sagen wortwörtlich: „Wir lehnen Straßenbau im Besonderen dann ab, wenn sich eine adäquate, kostengünstigere, flächensparendere Alternative ergibt, z.B. der Autobahnanschluss in Riedmoos mit einem Halbanschluss in Feldmoching, oder einem Anschluss an die Schleißheimer Straße in München Nord. Laut einer Darstellung der Verkehrsplaner Schlothauer & Wauer hat diese Variante die gleiche Entlastungswirkung für die Feierabendstraße innerorts wie eine teure, flächenfressende Westumgehung.“
Die Zeiten ändern sich und man muss den AB-Anschluss Riedmoos unter ganz anderen Vorzeichen sehen. Damals, 2007, war vom Business Campus und Koryfeum der Unterschleißheimer noch gar nicht die Rede, da war ich auch noch nicht im Gemeinderat.
Bei manchen Dingen muss man hartnäckig sein und vielleicht andere Wege gehen:
Am 05.08.2019 hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger alle Bürgermeister aller Kommunen per Anschreiben zur “Flächensparoffensive bei der Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen” aufgerufen — ich habe es vorliegen.
Diesem Aufruf sollten wir folgen und uns mit vereinten Kräften mit folgendem Anliegen an die Bayerische Staatsregierung, an den stellvertretender Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, wenden:
„Die Kommunen Ober- und Unterschleißheim bitten darum, die Planungen bezüglich der Umgehungsstraße zu stoppen und die verkehrliche Wirksamkeit der Alternative eines Autobahnanschlusses Riedmoos mit einem Halbanschluss in Feldmoching zu prüfen.
Diese Prüfung muss mit einem neuen Verkehrsgutachten einhergehen, welches die massive Bautätigkeit in den Gewerbegebieten Unterschleißheims mit berücksichtigt.
Eine überregionale Bedeutung des Anschlusses ist mit der Ansiedlung des Gewerbezweiges „BMW-Autonomes Fahren“ gegeben.
Im Zuge der Flächensparoffensive des Freistaates Bayern würde mit einem Autobahnanschluss Riedmoos und einem Halbanschluss in Feldmoching massiv Fläche eingespart. Auch die Kosten würden sich deutlich reduzieren…“ usw..
Zu Deinem freundlichen Einwurf, ich hätte das Ergebnis des Gutachtens nicht verstanden, möchte ich den Leser*innen folgenden Original-Wortlaut der Zusammenfassung der Berechnung zur Kenntnis geben:
„9.Zusammenfassung
In Summe ist zu sagen, dass durch den möglichen Bau der Schallschutzwand an der geplanten St2342-Ortsumfahrung Oberschleißheim unter Berücksichtigung nur dieser Straße eine Verbesserung um ca. 3 dB zu erwarten ist. In der Gesamtlärmbetrachtung jedoch wird der Effekt dieser Schallschutzwand durch die höheren Emissionen aus der BAB A92 eliminiert. Somit hat diese Schallschutzwand nur noch einen sehr geringen Minderungseffekt. Aus den Listen der Immissionsortberechnungen (Seite 6 und 7) ist zu entnehmen, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV. (Lärmvorsorge) für die Betrachtung der St2342 an allen Gebäuden eingehalten werden. Bei der Summenpegelbetrachtung aus St2342 und BAB A92 werden die Grenzwerte zur Einhaltung der eigentumsrechtlichen Zumutbarkeitsgrenze (70/60 (Tag/Nacht)) nicht überschritten.“
Das Ende vom Lied wird sein, dass der gesetzlich vorgeschriebene Lärmschutz an der A92 gebaut wird, die Umgehungsstraße völlig ohne Lärmschutz verläuft, weil die Lärmentwicklung zu moderat, mit alten Zahlen, ohne die Ableitung der 4000 Arbeitsplätze aus dem Koryfeum beurteilt worden ist…wer’s mag…
Ingrid Lindbüchl, Bürgermeisterkandidatin Grüne