Leser­mail zum Arti­kel „Wohnen über dem Parkplatz“

Liebe Ingrid,
als Bürger­meis­ter­kan­di­da­tin muss man sicher Ideen und Visio­nen haben, du hast eine davon aufge­zeigt. Aber ist es nicht so, dass die Gemeinde genau dieses Grund­stück auf keinen Fall abge­ben darf, ohne dass vorher über Zukunfts­pläne eige­ner Bauvor­ha­ben im Gemein­de­rat gespro­chen wird?
Wegen der vielen Abend­ver­an­stal­tun­gen des Bürger­hau­ses und der damit verbun­de­nen Autos auf diesem Park­platz (Bauplatz) sehe ich große Lärm­pro­bleme wegen der dann zu später Stunde abfah­ren­den Autos, abge­se­hen vom Wegfall vieler Parkplätze.
Im übri­gen ist unsere Gemeinde Mitglied der örtli­chen Bauge­nos­sen­schaft und der Bauge­sell­schaft München-Land, die genü­gend Erfah­run­gen haben, nur leider bekom­men sie keine bezahl­ba­ren Grundstücke.
Deshalb bin ich der Meinung, dass bei Neuaus­wei­sung von Bauland (Kreuza­cker, Schä­fer­an­ger und Mitten­heim) 25 % der Fläche zu einem fairen Preis an die Gemeinde verkauft werden sollen. Hierzu habe ich bereits am 21.10.2018 einen Antrag gestellt, nur so kann künf­tig nach­hal­ti­ger Wohn­raum geschaf­fen werden.
Leider ist die Mehr­heit des Gemein­de­ra­tes, auch die Grünen, für die SoBon (Soziale Boden­nut­zung), bei der dann nach 25 Jahren die Sozi­al­bin­dung ausläuft, das heisst, der Eigen­tü­mer kann dann nach Ablauf dieser Frist den orts­üb­li­chen Miet­preis verlan­gen. Was bleibt dann noch von Nach­hal­tig­keit und bezahl­ba­rem Wohn­raum übrig?

Hans Negele, Gemein­de­rat (FW)

1 Kommentar

  1. Lieber Hans,

    wir Gemein­de­räte sind die Entscheidungsträger*innen und die Gestalter*innen unse­rer Gemeinde.
    Selbst­ver­ständ­lich und frei­lich gehö­ren Vorschläge und Visio­nen im Gemein­de­rat bespro­chen und abge­stimmt, das steht doch völlig außer Frage!
    Das Thema, bezahl­ba­ren — und ich meine wirk­lich bezahl­ba­ren — Wohn­raum zu schaf­fen, ist aktu­ell eine der vordring­lichs­ten Aufgaben.
    Das Beispiel mit der Visua­li­sie­rung, den Bürger­haus­park­platz zu über­bauen, zeigt auf, wie und wo man wohn­bau­ge­nos­sen­schaft­lich bezahl­ba­ren Wohn­raum errich­ten könnte, mit dem Vorteil, dass man auf bereits versie­gel­ter Fläche baut und die Fläche so doppelt genutzt werden kann.
    Wenn wir von Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft spre­chen, dann meinen wir ein Modell­pro­jekt wie z.B. die “Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft wagnis e.G” in München (siehe: http://www.wagnis.org).
    Hier schlie­ßen sich Menschen zusam­men, die selbst güns­ti­gen Wohn­raum schaf­fen wollen, mit Eigen­leis­tung, Eigen­ver­ant­wor­tung und Selbst­ver­wal­tung. Voraus­set­zung dafür ist, dass der Grund­er­werb entfällt, dass also die Gemeinde oder andere Eigen­tü­mer den Grund in Erbbau­recht zur Verfü­gung stellen.
    Eine solche Wohn­bau­ge­sell­schaft wird gerade in der Nach­bar­stadt Garching gegründet.
    Feder­füh­rend sind Menschen mit Moti­va­tion, etwas Eige­nes in Selbst­ver­wal­tung auf die Beine zu stellen.
    Sie bauen selbst gemein­schaft­lich, mit gebün­del­tem Eigen­ka­pi­tal und wohnen selbst in den Wohnungen.
    Sie sind Mieter im eige­nen Haus zu einer Miete, die sie selbst bestimmen.
    Die Bauge­nos­sen­schaft Ober-und Unter­schleiß­heim hat mitt­ler­weile nach eige­nen Anga­ben “ange­sichts der momen­tan irrwit­zi­gen Preise das Bauträ­ger­ge­schäft faktisch auf Eis gelegt”, siehe http://www.baugenossenschaft-schleissheim.de/70-mitgliederversammlung/
    und die Bauge­sell­schaft München Land ist eine schlichte Bauun­ter­neh­me­rin, die ihre Mieten auch “wirt­schaft­lich ange­mes­sen” gestal­tet und anpasst.
    Und ja, Hans Negele, wir würden alle gerne von den Eigen­tü­mern der Neuaus­wei­sun­gen 25 % der Fläche zu einem fairen Preis erwer­ben, wenn der Preis tatsäch­lich „fair“ wäre…ist er aber bei den aktu­el­len Boden­richt­wer­ten nicht, bzw. für die Gemeinde nicht erschwinglich. 

    Viel­leicht könn­test Du uns ja ein Stück Grund in Erbbau­recht zur Verfü­gung stellen?

    Das Instru­ment der Sozi­al­ge­rech­ten Boden­nut­zung (SoBon) haben wir in unse­rer Gemeinde instal­liert und es obliegt uns selbst, den Anteil der einkom­mens­ori­en­tiert geför­der­ten Wohnun­gen zu erhö­hen. Das ist recht­lich möglich. Ob und wie lange die Bindung verlän­gert werden kann, muss man prüfen. In der Stadt München kann z.B. die Bele­gungs­bin­dung an EOF-Wohnun­gen auf priva­ten Grund­stü­cken frei­wil­lig auf 40 Jahre erhöht werden. 

    Ich finde, es wird endlich Zeit, dass wir Gemein­de­räte uns zu einer ausgie­bi­gen Geamt­schau, zu einem „Wohnungs­bau­gip­fel“ zusam­men­fin­den — wie ich ihn schon mehr­fach gefor­dert habe – und unter Einbe­zug aller Studien, Bevöl­ke­rungs­pro­gno­sen, Verkehrs­pläne etc., die wir im letz­ten Jahr haben erstel­len lassen, zu einer Marsch­rich­tung kommen, die sozial verträg­lich ist und das Wohl unse­rer Bürge­rin­nen und Bürger als Fixpunkt hat.

    Ingrid Lind­büchl, Bürger­meis­ter­kan­di­da­tin Grüne

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert