Der Gemeinderat hat die Angelegenheit wirklich sehr intensiv diskutiert.
Gegen einen Bebauungsplan spricht neben den erheblichen Kosten und Arbeitsaufwand, dass dieser sich dann ganz sicher an der aktuellen Bebauung orientieren müsste und dann unterm Strich wohl mehr Baurecht geschaffen würde als derzeit.
Die überarbeitete Planung, die sich nun in die Bebauung einfügt und keinesfalls als Wohnblock bezeichnet werden kann, hat eben gezeigt, dass das Verfahren funktioniert.
Die Petition mit vielen Unwahrheiten und mit einem Begleitschreiben in absolut unangebrachtem Ton, das die Unterzeichner nicht kannten, war hier nicht hilfreich.
Für die beklagte Zerstörung sind primär die Grundstücksbesitzer selbst verantwortlich. Wir leben nicht in einer absoluten Monarchie, in der die GemeindeoberhäupterInnen alles nach Gutdünken regeln können.
Casimir Katz, Gemeinderat (FDP)
Sehr geehrter Herr Katz,
leider muss ich Sie berichtigen. Die aktuelle Bebauung in der Berglwaldsiedlung ist bis auf ein paar wenige, geringe An-/Umbauten noch so wie in der Entstehung der Siedlung 1957/1958.
Ein Bebauungsplan würde die aktuelle geringe Bebauung und die gewollte Waldsiedlung für die Zukunft festschreiben und nicht zerstören. Hier haben Sie was durcheinander gebracht! Warum das von der Gemeinde nicht gewollt ist, darüber kann man nur spekulieren.
Ihre Aussage, dass wir nicht in einer absoluten Monarchie leben, in der die Gemeindeoberhäupter nicht alles nach Gutdünken regeln können, finde ich für einen Gemeinderat auch etwas merkwürdig.
Im restlichen Schleissheim gibt es überwiegend sogenannte qualifizierte Bebauungspläne, in denen alles sehr streng reglementiert ist. Warum die Unterschiede? Ich wohne übrigens nicht in der Berglwaldsiedlung.
Gerlinde Kufer