Leser­mail zum Arti­kel „Viele Pläne, kein Plan“

Zur Vervoll­stän­di­gung der Bericht­erstat­tung haben die betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Vorha­ben­trä­ger ihren offe­nen Brief an die Gemeinde auf www.anwalt44.de einge­stellt. Er kann damit von jeder­mann nach­ge­le­sen werden. Es befin­det sich dort auch eine Chro­no­lo­gie der letz­ten 2 Jahre, die die Untä­tig­keit der Gemeinde unter Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer in Sachen Wohnungs­bau am Kreuza­cker aufzeigt.
Dass das Rathaus unter Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer plan­los ist und plan­los agiert, ist zutref­fend. Die Quali­tät von Plänen hängt aber nicht davon ab, wer plant, sondern was geplant wird. Die Gemeinde hat die Vorha­ben­trä­ger (Bauträ­ger) planen lassen, ja sogar um deren Pläne gebe­ten. Als die Pläne dann für viel Geld ange­fer­tigt worden waren, hat sie sich inhalt­lich damit nicht ausein­an­der­ge­setzt und ist auch nicht in einen Dialog­pro­zess mit den Planern eingetreten.
Jetzt soll es ein ande­rer Planer rich­ten. Was aber soll er genau rich­ten? Weiß das jemand bei der Gemeinde? Wohl eher nicht.
Was jetzt statt­fin­det, ist nichts ande­res als das Ausla­gern von poli­ti­scher Verant­wor­tung an Externe. Die Gefahr, dass das zum Streit führen wird, ist sehr hoch. Es ist nicht zu erwar­ten, dass die Vorha­ben­trä­ger (Concept Bau und Baywo­bau) bereit sind, nach frem­den Plänen zu bauen.
Thomas Guldenkirch

1 Kommentar

  1. Gedan­ken eines Bürger­meis­ters zu den Leser­brie­fen eines.….

    Anwälte vertre­ten ihre Mandan­ten, oder soll­ten dies zumin­dest doch tun.
    Wenn ich mir die Vorwürfe so durch­lese, frage ich mich, wie manche Verzer­run­gen der Wahr­neh­mung entste­hen. Die Chro­no­lo­gie auf der extra einge­rich­te­ten Home­page sind unter­mau­ert mit Zeitungs­ar­ti­keln und selbst geschrie­be­nen Behaup­tun­gen eines Anwal­tes, der bei jeder Verzö­ge­rung und dem damit verbun­de­nen Aufwand sein Geld verdient. Ob man übri­gens auf einer Anwalt­seite Namen von Betei­lig­ten nennen darf oder Schrei­ben veröf­fent­li­chen darf, entzieht sich meiner Kennt­nis. Ich bin ja kein Anwalt.
    Aber als Bürger­meis­ter soll man sich natür­lich auch selbst­kri­ti­sche Gedan­ken machen. Also mach ich mir mal Gedan­ken zur Zeit­ver­zö­ge­rung bei der Firma Baywo­bau und der zuge­hö­ri­gen Chro­no­lo­gie. Zwischen Baywo­bau und Concept­bau muss man unter­schei­den. Ich gehe hier aber nur auf die von dem Anwalt vertre­ten Baywo­bau ein.
    Unser Gemein­de­rat will güns­ti­gen Wohn­raum schaf­fen, also verab­schie­de­ten wir nach eini­ger Diskus­sion und Bera­tung unse­res Anwalts einen Vertrag zur sozi­al­ge­rech­ten Bodennutzung/Sobon. Die Concept­bau unter­zeich­nete diesen Vertrag.
    Nach knapp 1,5 Jahren und viel Wider­stand des Anwalts von Baywo­bau fand ein sehr unfreund­li­ches Gespräch zusam­men mit unse­rem Anwalt in den Räumen des Bürger­meis­ters statt. Mich aus der Ruhe zu brin­gen ist eigent­lich gar nicht so einfach, aller­dings einen Anwalt völlig außer Rand und Band zu sehen und nur noch schreien zu hören, ist auch sehr selten.
    Um was ging es denn da? Unser Anwalt, übri­gens ein aner­kann­ter Experte zur Sobon, sah sich konfron­tiert mit der Aussage, er habe von Baurecht keiner­lei Ahnung und solle gefäl­ligst das Schrei­ben so verfas­sen, wie der poten­zi­elle Bauherr das wünscht, alles andere sei völli­ger Blöd­sinn. Zu guter Letzt, unter Ausschluss eines Anwalts, aber unter Einbe­zie­hung einer Kolle­gin, konnte der Vertrag dann unter­zeich­net werden.
    Im Okto­ber 2017 trat dann zum ersten Mal die Firma Baywo­bau in Erschei­nung. Der Gemein­de­rat bekam ein Papier mit einem vorge­fer­tig­ten Beschluss­vor­schlag zur Kennt­nis. Es ist mir was Neues, dass Bauträ­ger nicht versu­chen, mit der Verwal­tung und dem Bürger­meis­ter zu reden, sondern sofort einen Plan einrei­chen und dazu auch noch einen Beschluss­vor­schlag ausarbeiten.
    Der Bau- und Werk­aus­schuss erar­bei­tete darauf­hin einen soge­nann­ten Eckda­ten­be­schluss, bei diesem das Maß der Bebau­ung gere­gelt wurde. Hier war dann das erste Mal der Wunsch da, man solle sich doch zusam­men­set­zen und den Eckda­ten­be­schluss über­den­ken. Über Beschlüsse des Gemein­de­ra­tes kann sich ein Bürger­meis­ter gar nicht hinweg­set­zen und somit ist ein Gespräch darüber auch nicht sinn­voll. Aller­dings hätte es mich gefreut, wenn sich die Firma Baywo­bau mal vorge­stellt hätte.
    Bei einem darauf­hin von der Gemeinde einge­la­de­nen Gespräch mit den beiden Bauwer­bern und dem mitt­le­ren Grund­stücks­ei­gen­tü­mer spra­chen die Bauher­ren jedem Mitglied des Bauaus­schus­ses Fach­kennt­nisse zu Bebau­ungs­plä­nen ab. Unser Ausschuss besteht übri­gens u.a. aus Archi­tek­ten, Land­schafts­ar­chi­tek­ten und ande­ren Fachleuten.
    Um nicht noch weitere Verzö­ge­run­gen und Neupla­nun­gen unter Nicht­ein­hal­tung von dem Eckda­ten­be­schluss zu riskie­ren, hat sich die Mehr­heit dazu entschlos­sen, selbst einen Bebau­ungs­plan aufzu­stel­len. Das ist übri­gens durch­aus üblich und wird auch bei dem poten­zi­el­len Bauge­biet Mitten­heim so durch­ge­führt. Ob eine Concept­bau oder Baywo­bau ein paar Millio­nen weni­ger danach verdient…
    Es geht um die letzte Frei­flä­che inner­orts und hier wollen wir einen Plan, wie ihn sich der Gemein­de­rat wünscht und nicht ein Anwalt oder Bauherr, die damit viel Geld verdie­nen werden.
    Aber das sind ja alles nur Gedan­ken eines Bürger­meis­ters und haben mit der Reali­tät ja nichts zu tun.

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