Sehr geehrter Herr Grasser,
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, wie sie durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen- oder Leitungsbau oder durch viele sonstige Vorhaben entstehen, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Dementsprechend sind auf anderen Flächen landschaftspflegerische und der Natur dienliche Maßnahmen durchzuführen, um die ökologische Qualität dieser Flächen deutlich zu steigern. Die somit ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft “ausgleichen” und sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gemeinde.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich hierzu im Bauamt der Gemeinde Oberschleißheim.
Christiane Kmoch,
Bauamtsleitung
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