Sehr geehrte Fau Kufer, sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrter Herr Weber,
weil nun in Ihrer Wortmeldung und in Ihrem Leserbrief Lärmschutzwände thematisiert werden, möchte ich an meine Antwort darauf erinnern: Selbstverständlich, wie bei jedem neuen Verkehrsbauwerk bei Überschreitung der Lärmschutzwerte, wären auch bei der Straßenunterführung Lärmschutzwände erforderlich.
In der vorliegenden Planung sind 380 m Lärmschutzwände von 2 m Höhe vorgesehen.
Mit bestem Gruß
Peter Lemmen
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