Leser­mail zum Arti­kel „Schild­bür­ger­streich Straßenunterführung“

Sehr geehrte Fau Kufer, sehr geehr­ter Herr Müller, sehr geehr­ter Herr Weber,
weil nun in Ihrer Wort­mel­dung und in Ihrem Leser­brief Lärm­schutz­wände thema­ti­siert werden, möchte ich an meine Antwort darauf erin­nern: Selbst­ver­ständ­lich, wie bei jedem neuen Verkehrs­bau­werk bei Über­schrei­tung der Lärm­schutz­werte, wären auch bei der Stra­ßen­un­ter­füh­rung Lärm­schutz­wände erforderlich.
In der vorlie­gen­den Planung sind 380 m Lärm­schutz­wände von 2 m Höhe vorgesehen.
Mit bestem Gruß
Peter Lemmen

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