Leser­mail zum Artikel „Neues Bürger­be­gehren für Stra­ßen­un­ter­füh­rung“

Es ist nicht mehr zu über­sehen, der Kommu­nal­wahl­kampf hat diesmal sehr früh begonnen und die Freien Wähler haben ihr Lieb­lings­thema wieder aus der Versen­kung geholt: Die Über- bzw. diesmal Unter­füh­rung der Dach­auer Strasse beim Bahn­über­gang. Dieses Thema lässt sich bis in die 1970er Jahre zurück­ver­folgen.

Wer nun eine so „schnu­cke­lige“ Unter­füh­rung wie in Unter­schleiß­heim im Sinn hat, der irrt gewaltig. In Ober­schleiß­heim handelt es sich bekannt­lich um eine Bundes­straße und die Bahn­un­ter­füh­rung muss nach Vorgaben für eben diese Straßen geplant und gebaut werden. Dies bedeutet unter anderem eine lichte Höhe von mindes­tens 4 Metern. Die Fahr­bahn wird also im Schei­tel­punkt etwa 6 Meter unter­halb Ober­kante der Bahn­gleise liegen. Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Gleis und Sonnen­straße zu kurz ist, um den von Hr. Negele erwähnten Kreisel bauen zu können. Aber dies wurde ja alles schon vor 10 Jahren im Detail behan­delt und hier hat sich auch seither bei den Bauvor­gaben inhalt­lich nichts wirk­lich grund­le­gend geän­dert.

Wie erst letzte Woche in der Presse zu lesen war, wird die B471 west­lich von Ober­schleiß­heim ab A92 vier­streifig ausge­baut. Entspre­chende Planungen laufen auch für den östli­chen Teil bis Garching Hoch­brück. Dies bedeutet, die Unter­füh­rung wird eben­falls von Anfang an vier­streifig geplant. Aufgrund der kurzen Distanz ist anzu­nehmen, dass dann das Teil­stück bis zur A92 eben­falls gleich mitge­plant und gebaut wird.

Die B471 ist im Orts­be­reich offi­ziell als Umlei­tungs­strecke U3 ausge­schil­dert. Daran wird sich auch nichts ändern, auch wenn es den Freien Wählern nicht passt. Ober­schleiß­heim ist da kein Einzel­fall. Es ist auch eine Illu­sion zu meinen, die Hersteller von Navi­ga­ti­ons­ge­räten und ‑Soft­ware könnten von „zustän­diger Stelle“ ange­wiesen werden, eine Sonder­regel für Ober­schleiß­heim einzu­pro­gram­mieren. Erst einmal gibt es keine zustän­dige Stelle, die den Herstel­lern eine Weisung geben könnte, außerdem könnten diese Firmen zusperren, würden sie die Sonder­wün­sche aller Gemeinden umsetzen.

Wenn die Unter­füh­rung erst einmal gebaut ist, dann ist die Chance für eine Verle­gung der B471 endgültig vertan und eine vier­strei­fige Bundes­strasse führt final mitten durch den Ort.

Wer einen Eindruck haben möchte, wie es zukünftig in Ober­schleiß­heim aussehen könnte, möge sich die Bahn­un­ter­füh­rung in der Verdis­trasse in München Ober­men­zing ansehen. Anbei ein Ausschnitt aus Google Street­view,

Günter Braun

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Günter Braun,
    als Mitglied der Frak­tion der FW verstehe ich Ihre Aufre­gung zum Bürger­be­gehren nicht.
    Die Initia­toren des Bürger­be­geh­rens für eine Stra­ßen­un­ter­füh­rung wollen doch nur, dass endlich etwas geschieht.
    Anschei­nend fürchten Sie und Ihre Mitstreiter, dass die jetzt schwei­gende Mehr­heit bei der Stimm­ab­gabe für eine Unter­füh­rung stimmt.
    In all den Jahren hat sich nichts geän­dert, daran sind nicht die Freien Wähler schuld, sondern die Gemein­de­rats­mehr­heit, die einen eindeu­tigen Auftrag durch das Rats­be­gehren (2009) hatte , diesen aber nie vollzog.
    Niemand von den Initia­toren des Bürger­be­geh­rens will einen vier­spu­rigen Ausbau durch unseren Ort, wie Sie unter­stellen.
    Wenn einem anschei­nend die Argu­mente ausgehen, dann bedient man sich solcher reali­täts-fremder Auswüchse. Über Ausfüh­rungs­pla­nungen ist das Stra­ßen­bauamt der beru­fe­nere Ansprech­partner. Die Gemeinde hat ohnehin keine Planungs­ho­heit. Sie haben bis ins Detail kriti­siert, aber keine Vorschläge einge­bracht.
    Ober­schleiß­heim wächst, die Nach­bar­kom­munen auch, immer mehr Züge fahren, die Schranke bleibt folg­lich immer mehr geschlossen und der Verkehr fährt oder steht auf den glei­chen Straßen wie vor hundert Jahren.
    Um den Schleich­ver­kehr wegen der Umfah­rung der Schranke durch Wohn­ge­biete einzu­dämmen, muss eine Lösung gefunden werden. Deshalb das Bürger­be­gehren.
    Hans Negele

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