Leser­mail zum Arti­kel “Neubau­ge­biete erfor­dern ernorme Folgemaßnahmen”

Die Gemeinde hat seit Septem­ber 2016 einen Grund­satz­be­schluss über Verfah­rens­grund­sätze für Bauleit­pla­nun­gen im gesam­ten Gemein­de­ge­biet gefasst. Die Bauver­wal­tung hat sich voll­um­fäng­lich an diese Vorga­ben gehal­ten und einen entspre­chen­den Beschluss­vor­schlag vorbe­rei­tet, der nun von den Bauträ­gern heftig kriti­siert wird, obwohl es die Pflicht der Bauträ­ger ist, Kinder­gar­ten­plätze laut Sozi­al­ge­rech­ter Boden­nut­zung (SoBoN) selbst bereitzustellen.

Dass Bauträ­ger an Gewinn­ma­xi­mie­rung größ­tes Inter­esse haben, ist ihr gutes Recht, dass die Gemeinde aber enorme Nach­fol­ge­las­ten und einen erwei­ter­ten Infra­struk­tur­be­darf durch die beiden Bauge­biete hat, wollen diese Herr­schaf­ten aber nicht wahrhaben.

Ein über 50 Seiten langes Gutach­ten zeigt auf, welchen Bedarf an Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen beide Bauge­biete auslö­sen. Soll­ten die Bauträ­ger mit ihrer Forde­rung durch­kom­men, keine Kitas und andere Ursäch­lich­kei­ten bauen zu müssen, wäre dies ein Präze­denz­fall für alle weite­ren künf­ti­gen Baugebiete!

Zudem ist es eine Zumu­tung für hinzu­ge­zo­gene Fami­lien, ihre Klein­kin­der in den Kiga nach Mitten­heim (der noch nicht gebaut ist) brin­gen zu müssen.

Warum verfährt man bei den 230 Wohn­ein­hei­ten (Bauge­biet Kreuza­cker) nicht so wie seiner­zeit an der Hirsch­pl­a­n­al­lee? Hier hat die Gemeinde 12.000 m² für ein Sechs­tel des Bauland­prei­ses erwor­ben bei nur 165 Wohn­ein­hei­ten, mit dem Erlös konnte sie die Infra­struk­tur herstel­len. Laut SoBoN wäre dies möglich.

Hans Negele, Gemein­de­rat (FW)

2 Kommentare

  1. Was ist wohl ein größe­res Bauge­biet? Zwei “kleine” Gebiete können auch ein größe­res Bauge­biet sein. Auch darf man nicht verges­sen, dass Mitten­heim auch im Raum steht. Im übri­gen wird im Kommen­tar zum BauGB nicht nach groß und klein unter­schie­den, sondern nach der Anzahl der Wohn­ein­hei­ten bzw. Einwoh­ner. Und diese erfor­dern beim Bauge­biet Kreuza­cker und Mitten­heim mit Sicher­heit weitere Schul­klas­sen und Betreuungseinrichtungen. 

    Mir scheint, im Gemein­de­rat gibt es durch­aus Strö­mun­gen, die Bauträ­ger zu hofie­ren und jeden Wunsch zu erfül­len. Wenn ich mir den Bebau­ungs­plan anschaue und sehe, dass die Gemeinde Grund­be­sitz an den Bauträ­ger abtritt, damit er größer und das vorhan­dene Grund­stück finanz­stär­ker verwer­ten kann, dann frage ich mich, wie weit geht das noch. Im Gegen­zug “darf” er dann die notwen­di­gen Stell­plätze auf öffent­li­chen Stra­ßen­grund “auswei­sen”.

    Wie ich einem Bericht entnom­men habe, will die SPD vorhan­dene Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen eingren­zen, um dem Bauträ­ger die notwen­di­gen Einrich­tun­gen zur Verfü­gung zu stel­len. Wie ich in Gesprä­chen mit Eltern erfah­ren habe, sind unsere Einrich­tun­gen (Schule etc.) schon jetzt am Limit. Wie soll das wohl weitergehen? 

    Ich weiß nicht, aber es kommt mir der Gedanke, es soll den Bauträ­gern der “rote Teppich” ausge­rollt werden, weil sie (lt. eini­gen Pres­se­ar­ti­keln) “bezahl­ba­ren” Wohn­raum erstel­len. Da habe ich im Inter­net bei ande­ren Bauvor­ha­ben der Bauträ­ger ganz andere Preise gesehen.

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  2. Es geht defi­ni­tiv nicht um die Frage, ob man Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen vorsieht, sondern darum, wie die am besten bereit­zu­stel­len sind. Schu­len und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen rentie­ren sich erst ab einer bestimm­ten Größe. Und da ist zu entschei­den, ob die bei einem größe­ren Bauge­biet vor Ort reali­siert werden oder durch die Gemeinde gegen Erstat­tung der Kosten erstellt werden sollen.

    Wenn es eine gemein­same Planung unter Einbe­zie­hung des Grund­stücks von Herrn Negele gege­ben hätte, wäre die kriti­sche Größe erreicht worden. So sind es nun zwei kleine Gebiete gewor­den, bei denen andere Maßstäbe anzu­le­gen sind.

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