Leser­mail zum Arti­kel „Neubau­ge­biete erfor­dern ernorme Folgemaßnahmen“

Im Vorschlag der Verwal­tung für die Sitzung letz­ten Diens­tag gab es unter ande­rem die Vari­ante, dass der Bauwer­ber im Gebiet selbst (und da waren Kreuza­cker und Schä­fer­an­ger bereits zu einem Gebiet zusam­men­ge­fasst) 2 Kinder­krip­pen­grup­pen und 1,5 Kinder­gar­ten­grup­pen baut, und die Vari­ante, dass die Gemeinde selbst baut und der Bauwer­ber eine Ausgleichs­zah­lung leis­tet. Die Größen im ersten Fall halte ich für zu klein, als dass das sinn­voll möglich wäre.

Es ist aber mitnich­ten so, dass wenn der Bauwer­ber nicht selbst baut, er “hofiert” und an den Folge­las­ten nicht betei­ligt wird, da die andere Vari­ante eine mone­täre Betei­li­gung vorsieht.

Eine Kombi­na­tion mit dem eben­falls vorlie­gen­den Antrag der Nach­bar­schafts­hilfe, ein Kinder­haus zu bauen, dort zusätz­li­chen Bedarf, den es bereits gibt, zu kombi­nie­ren mit dem durch das Bauge­biet weiter erhöh­ten Bedarf und für diesen Anteil vom Bauwer­ber eine Ausgleichs­zah­lung zu verlan­gen, stellt in unse­ren Augen daher einen gang­ba­ren Weg dar, die Betreu­ungs­si­tua­tion zu verbes­sern und den Bauwer­ber an den Folge­las­ten seines Bauvor­ha­bens zu beteiligen.

Florian Spirkl
SPD-Frak­ti­ons­spre­cher im Gemeinderat

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