Leser­mail zum Artikel „Neubau­ge­biete erfor­dern ernorme Folge­maß­nahmen“

Im Vorschlag der Verwal­tung für die Sitzung letzten Dienstag gab es unter anderem die Vari­ante, dass der Bauwerber im Gebiet selbst (und da waren Kreuza­cker und Schä­fer­anger bereits zu einem Gebiet zusam­men­ge­fasst) 2 Kinder­krip­pen­gruppen und 1,5 Kinder­gar­ten­gruppen baut, und die Vari­ante, dass die Gemeinde selbst baut und der Bauwerber eine Ausgleichs­zah­lung leistet. Die Größen im ersten Fall halte ich für zu klein, als dass das sinn­voll möglich wäre.

Es ist aber mitnichten so, dass wenn der Bauwerber nicht selbst baut, er “hofiert” und an den Folge­lasten nicht betei­ligt wird, da die andere Vari­ante eine mone­täre Betei­li­gung vorsieht.

Eine Kombi­na­tion mit dem eben­falls vorlie­genden Antrag der Nach­bar­schafts­hilfe, ein Kinder­haus zu bauen, dort zusätz­li­chen Bedarf, den es bereits gibt, zu kombi­nieren mit dem durch das Bauge­biet weiter erhöhten Bedarf und für diesen Anteil vom Bauwerber eine Ausgleichs­zah­lung zu verlangen, stellt in unseren Augen daher einen gang­baren Weg dar, die Betreu­ungs­si­tua­tion zu verbes­sern und den Bauwerber an den Folge­lasten seines Bauvor­ha­bens zu betei­ligen.

Florian Spirkl
SPD-Frak­ti­ons­spre­cher im Gemein­derat

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