Leser­mail zum Artikel „Neubau­ge­biete erfor­dern ernorme Folge­maß­nahmen“

Was ist wohl ein größeres Bauge­biet? Zwei “kleine” Gebiete können auch ein größeres Bauge­biet sein. Auch darf man nicht vergessen, dass Mitten­heim auch im Raum steht. Im übrigen wird im Kommentar zum BauGB nicht nach groß und klein unter­schieden, sondern nach der Anzahl der Wohn­ein­heiten bzw. Einwohner. Und diese erfor­dern beim Bauge­biet Kreuza­cker und Mitten­heim mit Sicher­heit weitere Schul­klassen und Betreu­ungs­ein­rich­tungen.

Mir scheint, im Gemein­derat gibt es durchaus Strö­mungen, die Bauträger zu hofieren und jeden Wunsch zu erfüllen. Wenn ich mir den Bebau­ungs­plan anschaue und sehe, dass die Gemeinde Grund­be­sitz an den Bauträger abtritt, damit er größer und das vorhan­dene Grund­stück finanz­stärker verwerten kann, dann frage ich mich, wie weit geht das noch. Im Gegenzug “darf” er dann die notwen­digen Stell­plätze auf öffent­li­chen Stra­ßen­grund “ausweisen”.

Wie ich einem Bericht entnommen habe, will die SPD vorhan­dene Betreu­ungs­ein­rich­tungen eingrenzen, um dem Bauträger die notwen­digen Einrich­tungen zur Verfü­gung zu stellen. Wie ich in Gesprä­chen mit Eltern erfahren habe, sind unsere Einrich­tungen (Schule etc.) schon jetzt am Limit. Wie soll das wohl weiter­gehen?

Ich weiß nicht, aber es kommt mir der Gedanke, es soll den Bauträ­gern der “rote Teppich” ausge­rollt werden, weil sie (lt. einigen Pres­se­ar­ti­keln) “bezahl­baren” Wohn­raum erstellen. Da habe ich im Internet bei anderen Bauvor­haben der Bauträger ganz andere Preise gesehen.

Emil Köbele

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1 Kommentar

  1. Im Vorschlag der Verwal­tung für die Sitzung letzten Dienstag gab es unter anderem die Vari­ante, dass der Bauwerber im Gebiet selbst (und da waren Kreuza­cker und Schä­fer­anger bereits zu einem Gebiet zusam­men­ge­fasst) 2 Kinder­krip­pen­gruppen und 1,5 Kinder­gar­ten­gruppen baut, und die Vari­ante, dass die Gemeinde selbst baut und der Bauwerber eine Ausgleichs­zah­lung leistet. Die Größen im ersten Fall halte ich für zu klein, als dass das sinn­voll möglich wäre.

    Es ist aber mitnichten so, dass wenn der Bauwerber nicht selbst baut, er “hofiert” und an den Folge­lasten nicht betei­ligt wird, da die andere Vari­ante eine mone­täre Betei­li­gung vorsieht.

    Eine Kombi­na­tion mit dem eben­falls vorlie­genden Antrag der Nach­bar­schafts­hilfe, ein Kinder­haus zu bauen, dort zusätz­li­chen Bedarf, den es bereits gibt, zu kombi­nieren mit dem durch das Bauge­biet weiter erhöhten Bedarf und für diesen Anteil vom Bauwerber eine Ausgleichs­zah­lung zu verlangen, stellt in unseren Augen daher einen gang­baren Weg dar, die Betreu­ungs­si­tua­tion zu verbes­sern und den Bauwerber an den Folge­lasten seines Bauvor­ha­bens zu betei­ligen.

    Florian Spirkl
    SPD-Frak­ti­ons­spre­cher

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