Leser­mail zum Arti­kel „Neubau­ge­biete erfor­dern ernorme Folgemaßnahmen“

Was ist wohl ein größe­res Bauge­biet? Zwei “kleine” Gebiete können auch ein größe­res Bauge­biet sein. Auch darf man nicht verges­sen, dass Mitten­heim auch im Raum steht. Im übri­gen wird im Kommen­tar zum BauGB nicht nach groß und klein unter­schie­den, sondern nach der Anzahl der Wohn­ein­hei­ten bzw. Einwoh­ner. Und diese erfor­dern beim Bauge­biet Kreuza­cker und Mitten­heim mit Sicher­heit weitere Schul­klas­sen und Betreuungseinrichtungen.

Mir scheint, im Gemein­de­rat gibt es durch­aus Strö­mun­gen, die Bauträ­ger zu hofie­ren und jeden Wunsch zu erfül­len. Wenn ich mir den Bebau­ungs­plan anschaue und sehe, dass die Gemeinde Grund­be­sitz an den Bauträ­ger abtritt, damit er größer und das vorhan­dene Grund­stück finanz­stär­ker verwer­ten kann, dann frage ich mich, wie weit geht das noch. Im Gegen­zug “darf” er dann die notwen­di­gen Stell­plätze auf öffent­li­chen Stra­ßen­grund “auswei­sen”.

Wie ich einem Bericht entnom­men habe, will die SPD vorhan­dene Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen eingren­zen, um dem Bauträ­ger die notwen­di­gen Einrich­tun­gen zur Verfü­gung zu stel­len. Wie ich in Gesprä­chen mit Eltern erfah­ren habe, sind unsere Einrich­tun­gen (Schule etc.) schon jetzt am Limit. Wie soll das wohl weitergehen?

Ich weiß nicht, aber es kommt mir der Gedanke, es soll den Bauträ­gern der “rote Teppich” ausge­rollt werden, weil sie (lt. eini­gen Pres­se­ar­ti­keln) “bezahl­ba­ren” Wohn­raum erstel­len. Da habe ich im Inter­net bei ande­ren Bauvor­ha­ben der Bauträ­ger ganz andere Preise gesehen.

Emil Köbele

1 Kommentar

  1. Im Vorschlag der Verwal­tung für die Sitzung letz­ten Diens­tag gab es unter ande­rem die Vari­ante, dass der Bauwer­ber im Gebiet selbst (und da waren Kreuza­cker und Schä­fer­an­ger bereits zu einem Gebiet zusam­men­ge­fasst) 2 Kinder­krip­pen­grup­pen und 1,5 Kinder­gar­ten­grup­pen baut, und die Vari­ante, dass die Gemeinde selbst baut und der Bauwer­ber eine Ausgleichs­zah­lung leis­tet. Die Größen im ersten Fall halte ich für zu klein, als dass das sinn­voll möglich wäre. 

    Es ist aber mitnich­ten so, dass wenn der Bauwer­ber nicht selbst baut, er “hofiert” und an den Folge­las­ten nicht betei­ligt wird, da die andere Vari­ante eine mone­täre Betei­li­gung vorsieht.

    Eine Kombi­na­tion mit dem eben­falls vorlie­gen­den Antrag der Nach­bar­schafts­hilfe, ein Kinder­haus zu bauen, dort zusätz­li­chen Bedarf, den es bereits gibt, zu kombi­nie­ren mit dem durch das Bauge­biet weiter erhöh­ten Bedarf und für diesen Anteil vom Bauwer­ber eine Ausgleichs­zah­lung zu verlan­gen, stellt in unse­ren Augen daher einen gang­ba­ren Weg dar, die Betreu­ungs­si­tua­tion zu verbes­sern und den Bauwer­ber an den Folge­las­ten seines Bauvor­ha­bens zu beteiligen.

    Florian Spirkl
    SPD-Fraktionssprecher

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert