Was ist wohl ein größeres Baugebiet? Zwei “kleine” Gebiete können auch ein größeres Baugebiet sein. Auch darf man nicht vergessen, dass Mittenheim auch im Raum steht. Im übrigen wird im Kommentar zum BauGB nicht nach groß und klein unterschieden, sondern nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. Einwohner. Und diese erfordern beim Baugebiet Kreuzacker und Mittenheim mit Sicherheit weitere Schulklassen und Betreuungseinrichtungen.
Mir scheint, im Gemeinderat gibt es durchaus Strömungen, die Bauträger zu hofieren und jeden Wunsch zu erfüllen. Wenn ich mir den Bebauungsplan anschaue und sehe, dass die Gemeinde Grundbesitz an den Bauträger abtritt, damit er größer und das vorhandene Grundstück finanzstärker verwerten kann, dann frage ich mich, wie weit geht das noch. Im Gegenzug “darf” er dann die notwendigen Stellplätze auf öffentlichen Straßengrund “ausweisen”.
Wie ich einem Bericht entnommen habe, will die SPD vorhandene Betreuungseinrichtungen eingrenzen, um dem Bauträger die notwendigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Wie ich in Gesprächen mit Eltern erfahren habe, sind unsere Einrichtungen (Schule etc.) schon jetzt am Limit. Wie soll das wohl weitergehen?
Ich weiß nicht, aber es kommt mir der Gedanke, es soll den Bauträgern der “rote Teppich” ausgerollt werden, weil sie (lt. einigen Presseartikeln) “bezahlbaren” Wohnraum erstellen. Da habe ich im Internet bei anderen Bauvorhaben der Bauträger ganz andere Preise gesehen.
Emil Köbele
Im Vorschlag der Verwaltung für die Sitzung letzten Dienstag gab es unter anderem die Variante, dass der Bauwerber im Gebiet selbst (und da waren Kreuzacker und Schäferanger bereits zu einem Gebiet zusammengefasst) 2 Kinderkrippengruppen und 1,5 Kindergartengruppen baut, und die Variante, dass die Gemeinde selbst baut und der Bauwerber eine Ausgleichszahlung leistet. Die Größen im ersten Fall halte ich für zu klein, als dass das sinnvoll möglich wäre.
Es ist aber mitnichten so, dass wenn der Bauwerber nicht selbst baut, er “hofiert” und an den Folgelasten nicht beteiligt wird, da die andere Variante eine monetäre Beteiligung vorsieht.
Eine Kombination mit dem ebenfalls vorliegenden Antrag der Nachbarschaftshilfe, ein Kinderhaus zu bauen, dort zusätzlichen Bedarf, den es bereits gibt, zu kombinieren mit dem durch das Baugebiet weiter erhöhten Bedarf und für diesen Anteil vom Bauwerber eine Ausgleichszahlung zu verlangen, stellt in unseren Augen daher einen gangbaren Weg dar, die Betreuungssituation zu verbessern und den Bauwerber an den Folgelasten seines Bauvorhabens zu beteiligen.
Florian Spirkl
SPD-Fraktionssprecher