Sehr geehrter Herr Bachhuber,
der kleine Nebensatz „einmal mehr rechtswidrig hinter verschlossenen Türen“ stört mich ein wenig. Er ist für mich weder nachvollziehbar noch kann ich erkennen, wie Sie zu der Meinung kommen.
Der verlinkte Artikel hat nichts mit dem Vorgehen der letzten nichtöffentlichen Sitzungen zu tun.
Der von Ihnen angeführte Art. 52 GO besagt „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.“
Dementsprechend wurde gehandelt, beraten, abgestimmt und die Nichtöffentlichkeit der Beschlüsse aufgehoben.
Da Ihnen die Inhalte der Debatte der nichtöffentlichen Sitzungen nicht bekannt sein dürften, können Sie hier eine solche Behauptung auch nicht aufstellen. Falls doch, hat wohl jemand anders rechtswidrig gehandelt.
Markus Böck
Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine Einschätzung der Rechtswidrigkeit begründet sich darin, dass gemäß der Veröffentlichung des Beschlusses zwei neue Stellen im Rathaus nichtöffentlich geschaffen wurden.
Für Veränderungen des Stellenplans gilt aber grundsätzlich das Gebot der Öffentlichkeit, Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Diese Einschätzung hatte mir die Rechtsaufsicht im Landratsamt bestätigt, daher der Link auf die entsprechenden Ausführungen mit Zitat der Rechtsaufsicht.
Welche “Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner” sehen Sie denn, wenn mit Steuergeld zwei Stellen geschaffen werden? Damit sind keinerlei Namen verbunden und folglich auch keinerlei persönliche Betroffenheit.
Sollten die Stellen gleich besetzt worden sein oder ihre Besetzung in irgendeinem Zusammenhang mit bestehenden Arbeitsverhältnissen stehen, wäre das in der Tat nichtöffentlich zu behandeln; in keinem Fall darf aber die grundsätzliche Schaffung der Stellen nichtöffentlich sein.
Eine Schaffung von Personalstellen in der öffentlichen Verwaltung ist für interessierte Bürger und Wähler genauso relevant wie jede andere Mittelverwendung durch die Gemeinde und folglich muss auch die inhaltliche Begründung und ggf. politische Debatte öffentlich geführt werden.
Schöne Grüße
Klaus Bachhuber