Leser­mail zum Artikel “Mehr Personal, mehr Aushilfe”

Sehr geehrter Herr Bach­huber,

der kleine Neben­satz „einmal mehr rechts­widrig hinter verschlos­senen Türen“ stört mich ein wenig. Er ist für mich weder nach­voll­ziehbar noch kann ich erkennen, wie Sie zu der Meinung kommen.

Der verlinkte Artikel hat nichts mit dem Vorgehen der letzten nicht­öf­fent­li­chen Sitzungen zu tun.

Der von Ihnen ange­führte Art. 52 GO besagt „Die Sitzungen sind öffent­lich, soweit nicht Rück­sichten auf das Wohl der Allge­mein­heit oder auf berech­tigte Ansprüche einzelner entge­gen­stehen.“

Dementspre­chend wurde gehan­delt, beraten, abge­stimmt und die Nicht­öf­fent­lich­keit der Beschlüsse aufge­hoben.

Da Ihnen die Inhalte der Debatte der nicht­öf­fent­li­chen Sitzungen nicht bekannt sein dürften, können Sie hier eine solche Behaup­tung auch nicht aufstellen. Falls doch, hat wohl jemand anders rechts­widrig gehan­delt.

Markus Böck
Bürger­meister

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Bürger­meister,

    meine Einschät­zung der Rechts­wid­rig­keit begründet sich darin, dass gemäß der Veröf­fent­li­chung des Beschlusses zwei neue Stellen im Rathaus nicht­öf­fent­lich geschaffen wurden.

    Für Verän­de­rungen des Stel­len­plans gilt aber grund­sätz­lich das Gebot der Öffent­lich­keit, Ausnahmen sind nicht vorge­sehen. Diese Einschät­zung hatte mir die Rechts­auf­sicht im Land­ratsamt bestä­tigt, daher der Link auf die entspre­chenden Ausfüh­rungen mit Zitat der Rechts­auf­sicht.

    Welche “Rück­sichten auf das Wohl der Allge­mein­heit oder auf berech­tigte Ansprüche einzelner” sehen Sie denn, wenn mit Steu­er­geld zwei Stellen geschaffen werden? Damit sind keinerlei Namen verbunden und folg­lich auch keinerlei persön­liche Betrof­fen­heit.

    Sollten die Stellen gleich besetzt worden sein oder ihre Beset­zung in irgend­einem Zusam­men­hang mit bestehenden Arbeits­ver­hält­nissen stehen, wäre das in der Tat nicht­öf­fent­lich zu behan­deln; in keinem Fall darf aber die grund­sätz­liche Schaf­fung der Stellen nicht­öf­fent­lich sein.

    Eine Schaf­fung von Perso­nal­stellen in der öffent­li­chen Verwal­tung ist für inter­es­sierte Bürger und Wähler genauso rele­vant wie jede andere Mittel­ver­wen­dung durch die Gemeinde und folg­lich muss auch die inhalt­liche Begrün­dung und ggf. poli­ti­sche Debatte öffent­lich geführt werden.

    Schöne Grüße
    Klaus Bach­huber

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