Leser­mail zum Arti­kel „Konkur­ren­ten Böck, Müller und Katz künf­tig im Team“

Sehr geehr­ter Herr Köbele,

der “Hase lief” aber nicht so, wie Sie hier kolpor­tie­ren. Wie in meiner letz­ten Leser­mail geschrie­ben, gab es in den Jahren 1996 bis 2014 eine Zusam­men­ar­beit zwischen Elisa­beth Zieg­ler und Wolf-Diet­rich Großer bezie­hungs­weise Erich Elsner und mit Irene Beck. In den ersten 12 Jahren gab es nur einen 2. Bürger­meis­ter, obwohl nach der von Ihnen vertre­te­nen Ansicht eine Mehr­heits­be­schaf­fung versüßt hätte werden können mit einem Posten als 3. Bürger­meis­ter. Hätte, nicht wurde, es gab ja keinen. 

Und auch zwischen 2008 und 2014 war die Mehr­heits­be­schaf­fung kein Thema, sondern eine bessere Arbeits­tei­lung und das Auftei­len der Aufga­ben der 1. Bürger­meis­te­rin auf mehrere Köpfe. Dies übri­gens auch entge­gen der Aussage des Arti­kels, dass die Gemein­de­ord­nung vorsehe, dass die weite­ren Bürger­meis­ter reine Stell­ver­tre­ter seien. Wie gesagt, der 1. Bürger­meis­ter kann das so hand­ha­ben, er muss aber nicht.

Und Ihre Argu­men­ta­tion hinsicht­lich der 13:12-Entscheidungen ist ein klarer Stroh­mann, diese Tatsa­che habe ich weder bestrit­ten noch trägt dieser Aspekt für eine Diskus­sion, ob ein 3. Bürger­meis­ter reiner Mehr­heits­be­schaf­fer ist, irgend­et­was bei.

Florian Spirkl, Gemein­de­rat (SPD)

2 Kommentare

  1. Sehr geehr­ter Herr Spirkl,

    wollen Sie mir meine Erleb­nisse und Erfah­run­gen abspre­chen? Darf ich künf­tig meine Meinung dazu nicht mehr äußern? 

    Der Haupt­grund meiner Aussa­gen ist die Mehr­heits­be­schaf­fung. Dass dies auch in Verbin­dung mit den weite­ren Stell­ver­tre­tern des 1. Bürger­meis­ters liegen kann, lasse ich mir nicht nehmen. Dass Sie die SPD vertei­di­gen, liegt in der Natur der Sache.

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  2. …dann schalte ich mich auch noch­mal ein, denn offen­bar gibt es ein begriff­li­ches Miss­ver­ständ­nis. Dass ein Zwei­ter (und Drit­ter) Bürger­meis­ter Aufga­ben in Abspra­che mit dem Bürger­meis­ter erle­digt, worauf Sie wohl hinaus­wol­len, ist unstrit­tig: Termine bei Gremien, in denen Ober­schleiß­heim vertre­ten werden muss, Gratu­la­tio­nen, Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­ga­ben. Natür­lich ist ein Zwei­ter (Drit­ter) Bürger­meis­ter dafür da! Ich habe dies als Aufga­ben der Stell­ver­tre­tung subsummiert. 

    Was ich nur heraus­ar­bei­ten wollte, ist, dass ein Zwei­ter (Drit­ter) Bürger­meis­ter keine Entschei­dungs­be­fug­nis und auch keine Ressort­ver­ant­wor­tung hat. 

    Stell­ver­tre­tende Bürger­meis­ter mit Ressort­zu­wei­sung hat in der nähe­ren Umge­bung beispiels­weise München — aber ich bezweifle, dass dies ein Maßstab für Ober­schleiß­heim ist… Manche — wenn auch meist deut­lich größere — Kommu­nen nutzen ein Refe­ren­ten­sys­tem, was aber auf den gesam­ten Stadt-/Gemein­de­rat bezo­gen ist und nicht an die Funk­tion des Zwei­ten Bürger­meis­ters gekop­pelt, im Gegen­teil sogar meist den Zwei­ten Bürger­meis­ter ausspart. 

    Klaus Bach­hu­ber

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