Leser­mail zum Artikel „Konkur­renten Böck, Müller und Katz künftig im Team“

Sehr geehrter Herr Köbele,

der “Hase lief” aber nicht so, wie Sie hier kolpor­tieren. Wie in meiner letzten Leser­mail geschrieben, gab es in den Jahren 1996 bis 2014 eine Zusam­men­ar­beit zwischen Elisa­beth Ziegler und Wolf-Diet­rich Großer bezie­hungs­weise Erich Elsner und mit Irene Beck. In den ersten 12 Jahren gab es nur einen 2. Bürger­meister, obwohl nach der von Ihnen vertre­tenen Ansicht eine Mehr­heits­be­schaf­fung versüßt hätte werden können mit einem Posten als 3. Bürger­meister. Hätte, nicht wurde, es gab ja keinen.

Und auch zwischen 2008 und 2014 war die Mehr­heits­be­schaf­fung kein Thema, sondern eine bessere Arbeits­tei­lung und das Aufteilen der Aufgaben der 1. Bürger­meis­terin auf mehrere Köpfe. Dies übri­gens auch entgegen der Aussage des Arti­kels, dass die Gemein­de­ord­nung vorsehe, dass die weiteren Bürger­meister reine Stell­ver­treter seien. Wie gesagt, der 1. Bürger­meister kann das so hand­haben, er muss aber nicht.

Und Ihre Argu­men­ta­tion hinsicht­lich der 13:12-Entscheidungen ist ein klarer Stroh­mann, diese Tatsache habe ich weder bestritten noch trägt dieser Aspekt für eine Diskus­sion, ob ein 3. Bürger­meister reiner Mehr­heits­be­schaffer ist, irgend­etwas bei.

Florian Spirkl, Gemein­derat (SPD)

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Spirkl,

    wollen Sie mir meine Erleb­nisse und Erfah­rungen abspre­chen? Darf ich künftig meine Meinung dazu nicht mehr äußern?

    Der Haupt­grund meiner Aussagen ist die Mehr­heits­be­schaf­fung. Dass dies auch in Verbin­dung mit den weiteren Stell­ver­tre­tern des 1. Bürger­meis­ters liegen kann, lasse ich mir nicht nehmen. Dass Sie die SPD vertei­digen, liegt in der Natur der Sache.

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  2. …dann schalte ich mich auch nochmal ein, denn offenbar gibt es ein begriff­li­ches Miss­ver­ständnis. Dass ein Zweiter (und Dritter) Bürger­meister Aufgaben in Absprache mit dem Bürger­meister erle­digt, worauf Sie wohl hinaus­wollen, ist unstrittig: Termine bei Gremien, in denen Ober­schleiß­heim vertreten werden muss, Gratu­la­tionen, Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­gaben. Natür­lich ist ein Zweiter (Dritter) Bürger­meister dafür da! Ich habe dies als Aufgaben der Stell­ver­tre­tung subsum­miert.

    Was ich nur heraus­ar­beiten wollte, ist, dass ein Zweiter (Dritter) Bürger­meister keine Entschei­dungs­be­fugnis und auch keine Ressort­ver­ant­wor­tung hat.

    Stell­ver­tre­tende Bürger­meister mit Ressort­zu­wei­sung hat in der näheren Umge­bung beispiels­weise München — aber ich bezweifle, dass dies ein Maßstab für Ober­schleiß­heim ist… Manche — wenn auch meist deut­lich größere — Kommunen nutzen ein Refe­ren­ten­system, was aber auf den gesamten Stadt-/Gemein­derat bezogen ist und nicht an die Funk­tion des Zweiten Bürger­meis­ters gekop­pelt, im Gegen­teil sogar meist den Zweiten Bürger­meister ausspart.

    Klaus Bach­huber

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