Sehr geehrter Herr Köbele,
der “Hase lief” aber nicht so, wie Sie hier kolportieren. Wie in meiner letzten Lesermail geschrieben, gab es in den Jahren 1996 bis 2014 eine Zusammenarbeit zwischen Elisabeth Ziegler und Wolf-Dietrich Großer beziehungsweise Erich Elsner und mit Irene Beck. In den ersten 12 Jahren gab es nur einen 2. Bürgermeister, obwohl nach der von Ihnen vertretenen Ansicht eine Mehrheitsbeschaffung versüßt hätte werden können mit einem Posten als 3. Bürgermeister. Hätte, nicht wurde, es gab ja keinen.
Und auch zwischen 2008 und 2014 war die Mehrheitsbeschaffung kein Thema, sondern eine bessere Arbeitsteilung und das Aufteilen der Aufgaben der 1. Bürgermeisterin auf mehrere Köpfe. Dies übrigens auch entgegen der Aussage des Artikels, dass die Gemeindeordnung vorsehe, dass die weiteren Bürgermeister reine Stellvertreter seien. Wie gesagt, der 1. Bürgermeister kann das so handhaben, er muss aber nicht.
Und Ihre Argumentation hinsichtlich der 13:12-Entscheidungen ist ein klarer Strohmann, diese Tatsache habe ich weder bestritten noch trägt dieser Aspekt für eine Diskussion, ob ein 3. Bürgermeister reiner Mehrheitsbeschaffer ist, irgendetwas bei.
Florian Spirkl, Gemeinderat (SPD)
Sehr geehrter Herr Spirkl,
wollen Sie mir meine Erlebnisse und Erfahrungen absprechen? Darf ich künftig meine Meinung dazu nicht mehr äußern?
Der Hauptgrund meiner Aussagen ist die Mehrheitsbeschaffung. Dass dies auch in Verbindung mit den weiteren Stellvertretern des 1. Bürgermeisters liegen kann, lasse ich mir nicht nehmen. Dass Sie die SPD verteidigen, liegt in der Natur der Sache.
…dann schalte ich mich auch nochmal ein, denn offenbar gibt es ein begriffliches Missverständnis. Dass ein Zweiter (und Dritter) Bürgermeister Aufgaben in Absprache mit dem Bürgermeister erledigt, worauf Sie wohl hinauswollen, ist unstrittig: Termine bei Gremien, in denen Oberschleißheim vertreten werden muss, Gratulationen, Repräsentationsaufgaben. Natürlich ist ein Zweiter (Dritter) Bürgermeister dafür da! Ich habe dies als Aufgaben der Stellvertretung subsummiert.
Was ich nur herausarbeiten wollte, ist, dass ein Zweiter (Dritter) Bürgermeister keine Entscheidungsbefugnis und auch keine Ressortverantwortung hat.
Stellvertretende Bürgermeister mit Ressortzuweisung hat in der näheren Umgebung beispielsweise München — aber ich bezweifle, dass dies ein Maßstab für Oberschleißheim ist… Manche — wenn auch meist deutlich größere — Kommunen nutzen ein Referentensystem, was aber auf den gesamten Stadt-/Gemeinderat bezogen ist und nicht an die Funktion des Zweiten Bürgermeisters gekoppelt, im Gegenteil sogar meist den Zweiten Bürgermeister ausspart.
Klaus Bachhuber