Leser­mail zum Artikel „Konkur­renten Böck, Müller und Katz künftig im Team“

Sehr geehrter Herr Spirkl,

wie Herr Bach­huber ausführte, ist in der Gemein­de­ord­nung gere­gelt, dass die Stell­ver­treter des 1. Bürger­meister nur im Vertre­tungs­fall tätig werden. Aller­dings ist das Ansehen eines 2. oder 3. Bürger­meis­ters in der Bevöl­ke­rung nicht zu verachten.

Herr Spirkl, ich vermisse die Grünen in ihrer Aufzäh­lung ab 1996. In meiner Zeit von 1996 bis 2014 hat es oft genug eine 13 (SPD,FDP,Grüne):12 Entschei­dung im Gemein­derat gegeben. Ich sehe das so, eine Zusam­men­ar­beit (Mehr­heits­be­schaf­fung) kann man sicher, wenn nötig, mit einem Stell­ver­tre­ter­posten versüßen. Herr Spirkl, ich habe in den 18 Jahren Gemein­derat miter­lebt, wie der “Hase läuft”.

Emil Köbele

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Köbele,

    der “Hase lief” aber nicht so, wie Sie hier kolpor­tieren. Wie in meiner letzten Leser­mail geschrieben, gab es in den Jahren 1996 bis 2014 eine Zusam­men­ar­beit zwischen Elisa­beth Ziegler und Wolf-Diet­rich Großer bezie­hungs­weise Erich Elsner und mit Irene Beck. In den ersten 12 Jahren gab es nur einen 2. Bürger­meister, obwohl nach der von Ihnen vertre­tenen Ansicht eine Mehr­heits­be­schaf­fung versüßt hätte werden können mit einem Posten als 3. Bürger­meister. Hätte, nicht wurde, es gab ja keinen.

    Und auch zwischen 2008 und 2014 war die Mehr­heits­be­schaf­fung kein Thema, sondern eine bessere Arbeits­tei­lung und das Aufteilen der Aufgaben der 1. Bürger­meis­terin auf mehrere Köpfe. Dies übri­gens auch entgegen der Aussage des Arti­kels, dass die Gemein­de­ord­nung vorsehe, dass die weiteren Bürger­meister reine Stell­ver­treter seien. Wie gesagt, der 1. Bürger­meister kann das so hand­haben, er muss aber nicht.

    Und Ihre Argu­men­ta­tion hinsicht­lich der 13:12-Entscheidungen ist ein klarer Stroh­mann, diese Tatsache habe ich weder bestritten noch trägt dieser Aspekt für eine Diskus­sion, ob ein 3. Bürger­meister reiner Mehr­heits­be­schaffer ist, irgend­etwas bei.

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