Sehr geehrter Herr Spirkl,
wie Herr Bachhuber ausführte, ist in der Gemeindeordnung geregelt, dass die Stellvertreter des 1. Bürgermeister nur im Vertretungsfall tätig werden. Allerdings ist das Ansehen eines 2. oder 3. Bürgermeisters in der Bevölkerung nicht zu verachten.
Herr Spirkl, ich vermisse die Grünen in ihrer Aufzählung ab 1996. In meiner Zeit von 1996 bis 2014 hat es oft genug eine 13 (SPD,FDP,Grüne):12 Entscheidung im Gemeinderat gegeben. Ich sehe das so, eine Zusammenarbeit (Mehrheitsbeschaffung) kann man sicher, wenn nötig, mit einem Stellvertreterposten versüßen. Herr Spirkl, ich habe in den 18 Jahren Gemeinderat miterlebt, wie der “Hase läuft”.
Emil Köbele
Sehr geehrter Herr Köbele,
der “Hase lief” aber nicht so, wie Sie hier kolportieren. Wie in meiner letzten Lesermail geschrieben, gab es in den Jahren 1996 bis 2014 eine Zusammenarbeit zwischen Elisabeth Ziegler und Wolf-Dietrich Großer beziehungsweise Erich Elsner und mit Irene Beck. In den ersten 12 Jahren gab es nur einen 2. Bürgermeister, obwohl nach der von Ihnen vertretenen Ansicht eine Mehrheitsbeschaffung versüßt hätte werden können mit einem Posten als 3. Bürgermeister. Hätte, nicht wurde, es gab ja keinen.
Und auch zwischen 2008 und 2014 war die Mehrheitsbeschaffung kein Thema, sondern eine bessere Arbeitsteilung und das Aufteilen der Aufgaben der 1. Bürgermeisterin auf mehrere Köpfe. Dies übrigens auch entgegen der Aussage des Artikels, dass die Gemeindeordnung vorsehe, dass die weiteren Bürgermeister reine Stellvertreter seien. Wie gesagt, der 1. Bürgermeister kann das so handhaben, er muss aber nicht.
Und Ihre Argumentation hinsichtlich der 13:12-Entscheidungen ist ein klarer Strohmann, diese Tatsache habe ich weder bestritten noch trägt dieser Aspekt für eine Diskussion, ob ein 3. Bürgermeister reiner Mehrheitsbeschaffer ist, irgendetwas bei.