Sehr geehrter Herr Dr. Katz,
es ist richtig, dass die Stellvertreter des 1. Bürgermeisters vom Gemeinderat gewählt werden. Als Grundlage für die Wahl der Stellvertreter sollte meines Erachtens der Wählerwille aus der Kommunalwahl dienen. Ihre Aussage “gilt hier aber nur der Wählerwille im Gemeinderat” läßt mich zu dem Schluß kommen, dass meine Vermutung, dass die Wahl der weiteren Bürgermeister der Mehrheitsbeschaffung dient, nicht falsch ist.
Den Wählerwillen mit einem Bierkauf gleichzusetzen bzw. einen Kegelclub mit einem Wähler zu vergleichen, ist für mich abenteuerlich. In meiner kommunalen Prioritätenliste steht der Wählerwille an 1. Stelle. Der Bierkauf kommt erst viel später.
Herr Bachhuber schreibt in einem Kommentar, dass die Entscheidungsbefugnisse der weiteren Bürgermeister in der Gemeindeordnung geregelt sind, d.h. sie können erst tätig werden, wenn der Vertretungsfall eintritt. Allerdings ist so ein Stellvertreterposten nicht zu verachten, wenn es um Ansehen in der Bevölkerung geht.
Emil Köbele
Sehr geehrter Herr Köbele,
wenn ich ein bekanntes Beispiel aus der mathematischen Fachliteratur zitiere, muss man leider etwas abstrahieren. Konkret umgesetzt gilt folgendes: ca 24 % der Wähler haben sich zwischen Katz & Lindbüchl im ersten Wahlgang entschieden, die restlichen 76 % noch nicht. Da man die nicht wieder zur Wahl rufen kann, müssen die Gemeinderäte, durch die diese Wähler vertreten werden, an deren Stelle abstimmen. Genau das passiert nun. (Repräsentative Demokratie.)
Wenn man den Bürgermeister so wählen würde, wie es bei den olympischen Spielen der Fall ist, hätte es einen zweiten Wahlgang mit 4 Kandidaten (also ohne FDP) gegeben, danach vermutlich einen dritten Wahlgang ohne die Kandidatin der Grünen. Unter der Annahme, dass die Wähler der Grünen dann den SPD-Kandidaten unterstützt hätten, wäre die Stichwahl zwischen dem SPD-Kandidaten und entweder dem CSU- oder FW-Kandidaten erfolgt. Unter der Annahme, dass die FDP-Wähler nun den CSU-Kandidaten unterstützt hätten, wäre die Stichwahl zwischen CSU und SPD ausgetragen worden (siehe das Beispiel mit den Bieren), vermutlich zu Gunsten von …
Die Mathematik hat damit gezeigt, dass die Ermittlung des Wählerwillens eine hochkomplexe Angelegenheit ist und auch durch komplizierte Wahl-Verfahren nicht garantiert werden kann.
Also bitte nicht mit Vermutungen darüber unsinnige Schlussfolgerungen ziehen.
Zu Ihrem letzten Kommentar:
Ich hatte auf der Podiumsdiskussion gesagt, dass bei uns in der Firma Argumente alles und der Job-Title nichts bedeuten. Aber wir leben leider in einer Gesellschaft, bei der Titel oder Dienstgrade noch etwas bedeuten, wenn man in Verhandlungen sitzt. Daher würde der Titel mir bei der Umsetzung der Maßnahmen im Radverkehr doch etwas nützen.