Leser­mail zum Arti­kel „Konkur­ren­ten Böck, Müller und Katz künf­tig im Team“

Ich weiß nicht, woher die Einschät­zung im Arti­kel kommt, dass ein Drit­ter Bürger­meis­ter ausschließ­lich aufgrund der Mehr­heits­ver­hält­nisse notwen­dig oder über­flüs­sig sei. In den 18 Jahren, die ich mitt­ler­weile im Gemein­de­rat war, und auch zumin­dest in der letz­ten Amts­zeit davor, war das meiner Ansicht nach nicht so.

1996 wurde Wolf-Diet­rich Großer als 2. Bürger­meis­ter gewählt, SPD und FDP hatten jedoch nur 11 von 25 Stim­men. Wenn es wirk­lich eine Notwen­dig­keit für eine Mehr­heits­be­schaf­fung gege­ben hätte, wäre es doch leicht gewe­sen, einen 3. Bürger­meis­ter zu instal­lie­ren. 2002 war die Situa­tion ähnlich, 2005 bei der Wahl von Erich Elsner zum 2. Bürger­meis­ter auch.

2008 wurde Irene Beck 3. Bürger­meis­te­rin, da Elisa­beth Zieg­ler mehr Aufga­ben auf weitere Bürger­meis­ter vertei­len wollte, als Erich Elsner als 2. Bürger­meis­ter über­neh­men konnte. Es ging also nicht um die Mehr­heit, sondern um die Aufga­ben­ver­tei­lung in einem Team von Bürger­meis­tern, ganz im Gegen­satz zum Arti­kel, in dem die weite­ren Bürger­meis­ter bei Anwe­sen­heit des 1. Bürger­meis­ters zu Gemein­de­rä­ten degra­diert werden. Dies kann der 1. Bürger­meis­ter so hand­ha­ben, es war zumin­dest unter Elisa­beth Zieg­ler nicht so.

2014 wäre für eine Mehr­heit nach der Lesart des Arti­kels auch kein 3. Bürger­meis­ter notwen­dig gewe­sen, da FW und CSU 13 von 25 Stim­men im Gemein­de­rat hatten. Inwie­weit hier eine Aufga­ben­ver­tei­lung zwischen den Bürger­meis­tern statt­ge­fun­den hat, entzieht sich meiner Kennt­nis. Ich gehe jedoch davon aus.

Somit war zumin­dest seit 1996 die Frage, ob es einen 3. Bürger­meis­ter gibt, nicht davon abhän­gig, wie die Mehr­heits­ver­hält­nisse sind. Es kann sein, dass es davor so gehand­habt wurde, wie im Arti­kel sugge­riert, wäre dann aber 30 Jahre her.

Florian Spirkl, Gemein­de­rat (SPD)

2 Kommentare

  1. Sehr geehr­ter Herr Spirkl, 

    wie Herr Bach­hu­ber ausführte, ist in der Gemein­de­ord­nung gere­gelt, dass die Stell­ver­tre­ter des 1. Bürger­meis­ter nur im Vertre­tungs­fall tätig werden. Aller­dings ist das Anse­hen eines 2. oder 3. Bürger­meis­ters in der Bevöl­ke­rung nicht zu verachten. 

    Herr Spirkl, ich vermisse die Grünen in ihrer Aufzäh­lung ab 1996. In meiner Zeit von 1996 bis 2014 hat es oft genug eine 13 (SPD,FDP,Grüne):12 Entschei­dung im Gemein­de­rat gege­ben. Ich sehe das so, eine Zusam­men­ar­beit (Mehr­heits­be­schaf­fung) kann man sicher, wenn nötig, mit einem Stell­ver­tre­ter­pos­ten versü­ßen. Herr Spirkl, ich habe in den 18 Jahren Gemein­de­rat miter­lebt, wie der “Hase läuft”.

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  2. Sehr geehr­ter Herr Spirkl,

    die Stell­ver­tre­ten­den Bürger­meis­ter werden nicht “im Arti­kel zu Gemein­de­rä­ten degra­diert”, sondern in der Baye­ri­schen Gemeindeordnung. 

    Sie werden in Ihrer Gemein­de­rats­tä­tig­keit noch nie erlebt haben, dass ein Zwei­ter oder Drit­ter Bürger­meis­ter während einer Gemein­de­rats­sit­zung Sonder­rechte genos­sen hätte. Dann ist er ein Gemein­de­rat wie jeder andere auch. Ist der Bürger­meis­ter abwe­send, über­nimmt der Stell­ver­tre­ter die Sitzungs­lei­tung, genau dafür ist er da: als Vertreter.

    Dass sich der Bürger­meis­ter und seine Stell­ver­tre­ter “im Team abspre­chen” bezüg­lich Termi­nen, die wahr­zu­neh­men sind, ist doch (hoffent­lich) selbst­ver­ständ­lich. Meine Hinweise ziel­ten darauf ab, dass “die drei Bürger­meis­ter” kein kolle­gia­les Kollek­tiv wären wie etwa Erster, Zwei­ter und Drit­ter Vorsit­zen­der in einem Vereins­vor­stand oder Spiel­füh­rer und Stell­ver­tre­ter in einer Sportmannschaft. 

    Der Bürger­meis­ter ist ein Gemein­de­or­gan, er wird in einem eigen­stän­di­gen Wahl­akt gewählt und er ist für sein Tun dem Wähler verant­wort­lich. Der Zweite Bürger­meis­ter wird vom Gemein­de­rat gewählt, er vertritt nur den Bürger­meis­ter, etwa bei Gratu­la­ti­ons- oder Reprä­sen­ta­ti­ons­ter­mi­nen oder bei Sitzungs­lei­tun­gen. Dem Wähler verant­wort­lich ist er nur als Gemein­de­rat, nicht für die Gemein­de­po­li­tik, die der Bürger­meis­ter gestaltet.

    Dass ein Bürger­meis­ter zu einem Stell­ver­tre­ter, dem er vertraut und der loyal ist, einen enge­ren Kontakt haben wird als zu ande­ren Gemein­de­rä­ten, ist nahe­lie­gend. Aber es gibt keinen Fall in der Ober­schleiß­hei­mer Geschichte, in dem für eine heraus­ra­gende oder fehler­hafte Aktion ein “Bürger­meis­ter­team” verant­wort­lich gewe­sen oder gemacht worden wäre. Einfach, weil es so etwas nicht gibt.

    Was hätten Herr Großer, Herr Elsner, Frau Kühle­wein im Rathaus entschei­den oder anord­nen können, wenn Frau Zieg­ler, Herr Kuch­l­bauer anwe­send gewe­sen wären? Nichts! 

    Hätten Herr Elsner und Frau Beck/Frau Kühle­wein und Herr Hirsch­feld bei einem inter­nen Austausch Frau Ziegler/Herrn Kuch­l­bauer “über­stim­men” können? Keinesfalls!

    Ist es denk­bar, dass Herr Böck, in Bauan­ge­le­gen­hei­ten viel­leicht noch nicht so fit, diese Themen einem Drit­ten Bürger­meis­ter Katz “über­läßt”? Völlig unvorstellbar!

    Die in Mode gekomme Nume­rie­rung “der” Bürger­meis­ter sugge­riert derar­tige Kollek­tiv­fan­ta­sien, was aber total verfehlt ist. Darauf wollte der Arti­kel hinweisen.

    Klaus Bach­hu­ber

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