Sehr geehrter Herr Köbele,
zuerst kann ich sie beruhigen: Auch ich warte selbstverständlich auf die Ergebnisse des Straßenbauamts wegen der Straßenunterführung. Wenn es denn überhaupt eine Lösung geben wird, dann wird man diese in Ruhe betrachten und danach entscheiden, ob man das wirklich so will oder nicht. (Also anders als beim Brexit.)
Bezüglich des Wählerwillens gibt es eine bekannte Geschichte: Ein Kegelklub stimmt darüber ab, welches Bier gekauft werden soll: Weißbier, Helles oder Pils. Man entscheidet sich 40 % für Helles, 35 % für Weißbier und 25 % für Pils. Beim Einkauf stellt sich heraus, dass es kein Helles gibt, also entscheidet sich der Einkäufer für Weißbier und muss dann feststellen, dass in diesem Falle 65 % lieber Pils getrunken hätten. Bei mehr als zwei Kandidaten sollte man also mit Vermutungen über den Wählerwillen vorsichtig sein.
Da die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Gemeinderat gewählt werden, gilt hier aber nur der Wählerwille im Gemeinderat. Und gerade das Beispiel von Herrn Großer zeigt doch, dass es ja wohl primär darum geht, dass man konstruktiv miteinander zum Wohle des Ortes zusammenarbeitet, oder sehen Sie das etwa anders?
Casimir Katz
Sehr geehrter Herr Dr. Katz,
es ist richtig, dass die Stellvertreter des 1. Bürgermeisters vom Gemeinderat gewählt werden. Als Grundlage für die Wahl der Stellvertreter sollte meines Erachtens der Wählerwille aus der Kommunalwahl dienen. Ihre Aussage “gilt hier aber nur der Wählerwille im Gemeinderat” läßt mich zu dem Schluß kommen, dass meine Vermutung, dass die Wahl der weiteren Bürgermeister der Mehrheitsbeschaffung dient, nicht falsch ist.
Den Wählerwillen mit einem Bierkauf gleichzusetzen bzw. einen Kegelclub mit einem Wähler zu vergleichen, ist für mich abenteuerlich. In meiner kommunalen Prioritätenliste steht der Wählerwille an 1. Stelle. Der Bierkauf kommt erst viel später.
Herr Bachhuber schreibt in einem Kommentar, dass die Entscheidungsbefugnisse der weiteren Bürgermeister in der Gemeindeordnung geregelt sind, d.h. sie können erst tätig werden, wenn der Vertretungsfall eintritt. Allerdings ist so ein Stellvertreterposten nicht zu verachten, wenn es um Ansehen in der Bevölkerung geht.