Leser­mail zum Artikel „Konkur­renten Böck, Müller und Katz künftig im Team“

Sehr geehrter Herr Köbele,

zuerst kann ich sie beru­higen: Auch ich warte selbst­ver­ständ­lich auf die Ergeb­nisse des Stra­ßen­bau­amts wegen der Stra­ßen­un­ter­füh­rung. Wenn es denn über­haupt eine Lösung geben wird, dann wird man diese in Ruhe betrachten und danach entscheiden, ob man das wirk­lich so will oder nicht. (Also anders als beim Brexit.)

Bezüg­lich des Wähler­wil­lens gibt es eine bekannte Geschichte: Ein Kegel­klub stimmt darüber ab, welches Bier gekauft werden soll: Weiß­bier, Helles oder Pils. Man entscheidet sich 40 % für Helles, 35 % für Weiß­bier und 25 % für Pils. Beim Einkauf stellt sich heraus, dass es kein Helles gibt, also entscheidet sich der Einkäufer für Weiß­bier und muss dann fest­stellen, dass in diesem Falle 65 % lieber Pils getrunken hätten. Bei mehr als zwei Kandi­daten sollte man also mit Vermu­tungen über den Wähler­willen vorsichtig sein.

Da die Stell­ver­treter des Bürger­meis­ters vom Gemein­derat gewählt werden, gilt hier aber nur der Wähler­wille im Gemein­derat. Und gerade das Beispiel von Herrn Großer zeigt doch, dass es ja wohl primär darum geht, dass man konstruktiv mitein­ander zum Wohle des Ortes zusam­men­ar­beitet, oder sehen Sie das etwa anders?

Casimir Katz

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Dr. Katz,

    es ist richtig, dass die Stell­ver­treter des 1. Bürger­meis­ters vom Gemein­derat gewählt werden. Als Grund­lage für die Wahl der Stell­ver­treter sollte meines Erach­tens der Wähler­wille aus der Kommu­nal­wahl dienen. Ihre Aussage “gilt hier aber nur der Wähler­wille im Gemein­derat” läßt mich zu dem Schluß kommen, dass meine Vermu­tung, dass die Wahl der weiteren Bürger­meister der Mehr­heits­be­schaf­fung dient, nicht falsch ist.

    Den Wähler­willen mit einem Bier­kauf gleich­zu­setzen bzw. einen Kegel­club mit einem Wähler zu verglei­chen, ist für mich aben­teu­er­lich. In meiner kommu­nalen Prio­ri­tä­ten­liste steht der Wähler­wille an 1. Stelle. Der Bier­kauf kommt erst viel später.

    Herr Bach­huber schreibt in einem Kommentar, dass die Entschei­dungs­be­fug­nisse der weiteren Bürger­meister in der Gemein­de­ord­nung gere­gelt sind, d.h. sie können erst tätig werden, wenn der Vertre­tungs­fall eintritt. Aller­dings ist so ein Stell­ver­tre­ter­posten nicht zu verachten, wenn es um Ansehen in der Bevöl­ke­rung geht.

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