Leser­mail zum Arti­kel „Konkur­ren­ten Böck, Müller und Katz künf­tig im Team“

Sehr geehr­ter Herr Köbele,

zuerst kann ich sie beru­hi­gen: Auch ich warte selbst­ver­ständ­lich auf die Ergeb­nisse des Stra­ßen­bau­amts wegen der Stra­ßen­un­ter­füh­rung. Wenn es denn über­haupt eine Lösung geben wird, dann wird man diese in Ruhe betrach­ten und danach entschei­den, ob man das wirk­lich so will oder nicht. (Also anders als beim Brexit.)

Bezüg­lich des Wähler­wil­lens gibt es eine bekannte Geschichte: Ein Kegel­klub stimmt darüber ab, welches Bier gekauft werden soll: Weiß­bier, Helles oder Pils. Man entschei­det sich 40 % für Helles, 35 % für Weiß­bier und 25 % für Pils. Beim Einkauf stellt sich heraus, dass es kein Helles gibt, also entschei­det sich der Einkäu­fer für Weiß­bier und muss dann fest­stel­len, dass in diesem Falle 65 % lieber Pils getrun­ken hätten. Bei mehr als zwei Kandi­da­ten sollte man also mit Vermu­tun­gen über den Wähler­wil­len vorsich­tig sein.

Da die Stell­ver­tre­ter des Bürger­meis­ters vom Gemein­de­rat gewählt werden, gilt hier aber nur der Wähler­wille im Gemein­de­rat. Und gerade das Beispiel von Herrn Großer zeigt doch, dass es ja wohl primär darum geht, dass man konstruk­tiv mitein­an­der zum Wohle des Ortes zusam­men­ar­bei­tet, oder sehen Sie das etwa anders?

Casi­mir Katz

1 Kommentar

  1. Sehr geehr­ter Herr Dr. Katz,

    es ist rich­tig, dass die Stell­ver­tre­ter des 1. Bürger­meis­ters vom Gemein­de­rat gewählt werden. Als Grund­lage für die Wahl der Stell­ver­tre­ter sollte meines Erach­tens der Wähler­wille aus der Kommu­nal­wahl dienen. Ihre Aussage “gilt hier aber nur der Wähler­wille im Gemein­de­rat” läßt mich zu dem Schluß kommen, dass meine Vermu­tung, dass die Wahl der weite­ren Bürger­meis­ter der Mehr­heits­be­schaf­fung dient, nicht falsch ist. 

    Den Wähler­wil­len mit einem Bier­kauf gleich­zu­set­zen bzw. einen Kegel­club mit einem Wähler zu verglei­chen, ist für mich aben­teu­er­lich. In meiner kommu­na­len Prio­ri­tä­ten­liste steht der Wähler­wille an 1. Stelle. Der Bier­kauf kommt erst viel später. 

    Herr Bach­hu­ber schreibt in einem Kommen­tar, dass die Entschei­dungs­be­fug­nisse der weite­ren Bürger­meis­ter in der Gemein­de­ord­nung gere­gelt sind, d.h. sie können erst tätig werden, wenn der Vertre­tungs­fall eintritt. Aller­dings ist so ein Stell­ver­tre­ter­pos­ten nicht zu verach­ten, wenn es um Anse­hen in der Bevöl­ke­rung geht.

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