Liebe Stefanie,
der Prozess ist mir durchaus bekannt.
Ich habe mich bei meinem ersten Kommentar in der Interpretation des letzten Absatzes des Originalartikels versucht:
“Gaby Hohenberger regte an, vor der Entscheidung erst den Etat zu vollenden, um zu klären, ob das Geld verfügbar sei. Allerdings hatte der Gemeinderat exakt diese Vorgabe schon bei der ersten Beratung vor Monatsfrist gefasst, aber der Finanzausschuss hatte die Entscheidung wieder ans Plenum zurück überwiesen: Erst sollte die Sachfrage entschieden werden, dann das Geld bereitgestellt oder eben nicht. Die erneute Rück-Rückverweisung wurde mit 20:4 Stimmen abgelehnt.”
Nachdem es keine Rückverweisung in den Finanzausschuss gibt und das Projekt mit knapper Mehrheit beschlossen wurde, wie soll der Finanzausschuss die Ausgaben nun nicht mehr bewilligen? Soll das Thema abermals in den Gemeinderat verwiesen werden? Soll sich der Finanzausschuss über den Beschluss des Gemeinderats hinwegsetzen und die Mittel nun doch nicht bereit stellen?
Für was wurde dann die Sachlage entschieden, wenn der Finanzausschuss führend die Projekte priorisiert?
Ich kenne den Wortlaut des offiziellen Beschlusses nicht, da noch kein Protokoll veröffentlicht wurde, in der ersten Beschlussvorlage ist jedoch kein Vorbehalt wegen Mittelbereitstellung enthalten.
Viele Grüße
Sebastian Riedelbauch
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