Leser­mail zum Arti­kel „Herr­schafts­wis­sen nach Gutsherrnart“

Nur eine Kurz­aus­sage: “Am Rande” ist in meinen Augen ein Kommen­tar, so sollte es man auch betrach­ten. Im Haupt­aus­schuss geht es unter ande­rem um den Stel­len­plan, dieser ist grund­sätz­lich immer nichtöffentlich.
Eine Touris­mus­stelle gehört in den Stel­len­plan und wurde dadurch im Gemein­de­rat auch auf nicht­öf­fent­lich gesetzt. Die Entschei­dung, ob eine Stelle geschaf­fen wird oder nicht, wurde auf Antrag der CSU im Gemein­de­rat öffent­lich behandelt.
Wenn ein Bericht­erstat­ter bei einer Sitzung nicht anwe­send ist, kann dieser daher erst aus dem Proto­koll entneh­men, ob etwas auf öffent­lich gesetzt wurde, oder nicht.
Zu dem Thema Vereins­stamm­tisch und BMW wurde auf Anfrage von mir nur mitge­teilt, dass ein Pres­se­ar­ti­kel in der SZ zu diesem Thema vorhan­den ist und alle Betei­lig­ten hier keinen weite­ren Kommen­tar abge­ben. Es wurde weder abge­strit­ten, noch bejaht. Siehe Pres­se­ar­ti­kel: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/gewerbeansiedlung-bmw-und-naturschuetzer-auf-kollisionskurs‑1.4287512
Mehr steht auch nicht im Proto­koll des Vereinsstammtisches.
Mit freund­li­chen Grüßen
Kuchlbauer

1 Kommentar

  1. Die Ansicht, dass ein Stel­len­plan eines Rathau­ses grund­sätz­lich nicht­öf­fent­lich zu sein habe, hat Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer exclu­siv. Es mag sein, dass er das grund­sätz­lich so hand­habt, das macht es aber nicht korrekter.

    Was den Antrag auf Einrich­tung einer Touris­mus-Stelle nicht­öf­fent­lich machen soll, erklärt Kuch­l­bauer weiter nicht. Perso­nal­stel­len sind nur genau dann nicht­öf­fent­lich zu behan­deln, wenn es um konkrete Perso­nen auf einer Stelle geht und um deren Persön­lich­keits­schutz; z. B. bei Höher­grup­pie­run­gen, Fragen der Alters­teil­zeit, Verset­zun­gen und ähnli­chem, bei denen der Gesetz­ge­ber ganz klar die Persön­lich­keits­rechte über das Infor­ma­ti­ons­recht der Öffent­lich­keit stellt. Wo aber soll bei der Einrich­tung einer Stelle ein Persön­lich­keits­recht betrof­fen sein?

    Die wieder­hol­ten Anträge der Grünen, unter­füt­tert aus dem Gewer­be­ver­band, die Stelle eines Wirt­schafts­re­fe­ren­ten zu schaf­fen, wurden unter Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer ganz selbst­ver­ständ­lich öffent­lich behan­delt. Warum auch nicht? In der glei­chen Gemein­de­rats­sit­zung, in der über die Frage der Öffent­lich­keit dieser Stel­len­ent­schei­dung gestrit­ten wurde, hat Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer ganz selbst­ver­ständ­lich die Aufsto­ckung einer Perso­nal­stelle der Jugend­so­zi­al­ar­beit an der Bergl­wald­schule auf die öffent­li­che Tages­ord­nung gesetzt. Warum auch nicht? Was aber macht die Aufsto­ckung einer Stelle, die mit konkre­ten Perso­nen besetzt ist, deren Gehalt in der öffent­li­chen Sitzungs­vor­lage genannt ist, öffent­lich und die anonyme Einrich­tung einer Stelle oder Namen und Kosten nichtöffentlich?

    Ebenso wenig erklärt der Bürger­meis­ter, wie er es zulas­sen konnte, den Antrag im Gemein­de­rat öffent­lich zu behan­deln, wenn er doch nach seiner Einschät­zung nicht­öf­fent­lich sein muss?

    Dass der Bürger­meis­ter die Konse­quen­zen der Öffent­lich­keit einer Entschei­dung darauf redu­ziert, ob ein Bericht­erstat­ter anwe­send ist oder nicht, zeigt seinen schma­len Hori­zont in der Frage. Wie im Kommen­tar ausdrück­lich darge­legt, ist die indi­vi­du­elle Versor­gung von Pres­se­ver­tre­tern wirk­lich das nach­ran­gigste Problem an der wider­recht­li­chen Nicht­öf­fent­lich­keit. Wie aber soll sich ein inter­es­sier­ter Bürger – oder eine Insti­tu­tion, hier beispiels­weise Touris­mus­ver­ein oder Gewer­be­ver­band – über einen Vorgang infor­mie­ren, von dem sie gar nicht wissen können, dass er statt­ge­fun­den hat? Jedes Monat mal die Proto­kolle durchblättern?

    Und wer jetzt das Problem dieser Stelle als wirk­lich nicht so wich­tig empfin­det – rich­tig, das finde ich auch. Bloß zeigt es die Will­kür, nach der im Rathaus Entschei­dun­gen gefällt werden. Wer weiß denn schon, welche Entschei­dun­gen, die mehr Leute inter­es­sie­ren könn­ten, genauso faden­schei­nig unter Verschluss gehal­ten werden?

    Den zitier­ten Passus im Proto­koll des Vereins­stamm­ti­sches als Verweis auf einen Pres­se­ar­ti­kel zu lesen, braucht viel Fantasie.

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