Leser­mail zum Arti­kel „Gewer­be­pläne blei­ben geheim“

Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer machts gern im Geheimen.
Die nicht­öf­fent­li­che Bera­tung des Ober­schleiß­hei­mer Gemein­de­ra­tes wegen der Ansied­lung von BMW im Gemein­de­ge­biet ist rechtswidrig.
Die Bürge­rin­nen und Bürger von Ober­schleiß­heim ärgern sich derzeit zurecht über die geheime Hinter­zim­mer­po­li­tik des noch amtie­ren­den Bürger­meis­ters. Auf berech­tigte Forde­run­gen der Öffent­lich­keit und der Presse, die Bera­tun­gen über die Gewer­be­an­sied­lung eines großen süddeut­schen Auto­bau­ers nicht unter Ausschluss der Öffent­lich­keit durch­zu­füh­ren, reagiert Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer ledig­lich mit einer wohl kaum durch­dach­ten Bemer­kung: “… eine derar­tige Veröf­fent­li­chung sei unüb­lich”, das berich­tet jeden­falls die Süddeut­sche Zeitung.
Diese unfach­li­che Bemer­kung des Amts­in­ha­bers über­rascht einmal mehr: “Üblich­keit” ist kein Argu­ment der Gemein­de­ord­nung in diesem Zusam­men­hang. Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer sollte sich an die Gemein­de­ord­nung halten. Öffent­li­che Sitzun­gen sind die Regel, nicht­öf­fent­li­che Sitzun­gen die Ausnahme. Für die Behand­lung von Themen in nicht­öf­fent­li­cher Sitzung sind trag­fä­hige Gründe erfor­der­lich. Arti­kel 52 der Gemein­de­ord­nung fordert für eine Nicht­öf­fent­lich­keit der Bera­tun­gen folgende Voraus­set­zun­gen: “Rück­sich­ten auf das Wohl der Allge­mein­heit oder auf berech­tigte Ansprü­che einzel­ner“. Würde sich Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer in der Gemein­de­ord­nung ausken­nen, dann wüsste er, dass seine Geheim­hal­tung im vorlie­gen­den Fall rechts­wid­rig ist.
Übri­gens: Üblich ist es auch, dass sich ein Bürger­meis­ter in die Gemein­de­ord­nung einarbeitet.
Harald Müller, Bürger­meis­ter­kan­di­dat der SPD

2 Kommentare

  1. Sehr geehr­ter Herr Müller,
    die nicht­öf­fent­li­che Bera­tung über die BMW-Ansied­lung war aus meiner Sicht keines­wegs rechts­wid­rig, denn der Inves­tor verlangte Vertrau­lich­keit und Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer sicherte dies zu. Auch Ihr Partei­kol­lege Herr Böck hielt sich an die vertrau­li­che Vereinbarung!
    Dies ist auch mit Art. 52 Abs. 2 verein­bar und nicht, wie Sie, Herr Müller, behaup­ten, “rechts­wid­rig”.
    Bei der besag­ten Sitzung über einen BMW-Stand­ort hätten Ihre Partei­kol­le­gen ja nur einen Antrag zur Öffent­lich­keit stel­len können.
    Abschlie­ßend möchte ich Sie darauf hinwei­sen, Sie stan­den bei Ihrer Nomi­nie­rungs­ver­an­stal­tung hinter einem Redner­pult mit dem Wappen der Gemeinde, dies war rechts­wid­rig, denn die Verwen­dung des Wappens darf nur mit Geneh­mi­gung des Gemein­de­rats erfol­gen, Art. 4 GO.

    Hans Negele, Gemein­de­rat (FW)

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  2. Sehr geehr­ter Herr Müller,
    Sie sind den Ober­schleiß­hei­mer Bürge­rin­nen und Bürgern von Ihrer Partei, der SPD, u. a. als Media­tor vorge­stellt worden.
    Die Bürger sollen insbe­son­dere auf Ihre Fähig­keit, in unter­schied­li­chen Situa­tio­nen zur Entspan­nung beitra­gen zu können, aufmerk­sam gemacht werden. Eine durch­aus posi­tive Eigenschaft!
    In einem Face­book-Post der SPD (der wieder gelöscht worden ist) schreibt Ihre Partei: Unser Harald Müller — Ihr Bürger­meis­ter­kan­di­dat für Ober­schleiß­heim ist ausge­bil­de­ter Media­tor und erfah­ren im Umgang mit mögli­chen Konflikten…….
    Ihr Leser­brief scheint mir aber eher Span­nun­gen erzeu­gen und Konflikte anhei­zen zu wollen. Das ist nicht unbe­dingt die Verhal­tens­weise eines Media­tors. Sie werten sich als Bürger­meis­ter­kan­di­dat nicht dadurch auf, dass Sie den amtie­ren­den Bürger­meis­ter und seine Arbeit abwerten.
    Als Jurist kennen Sie die Rege­lung im Arti­kel 52 (GO), dass Einver­neh­men über den Ausschluss der Öffent­lich­keit mit dem Gemein­de­rat bestehen muss. Ein Bürger­meis­ter kann das nicht einfach alleine bestimmen.
    Der Gemein­de­rat und damit auch die SPD waren einstim­mig mit der Entschei­dung von Herrn Kuch­l­bauer, den Punkt zu BMW auf deren Wunsch hin nicht­öf­fent­lich zu behan­deln, einverstanden.
    Ihre Taktik, durch Weglas­sen von Fakten Herrn Kuch­l­bauer Fehl­ver­hal­ten und Unkennt­nis zu unter­stel­len, ist kein guter Stil.
    Was soll Ihre Kritik also jetzt aussa­gen? Dass Sie bis zur Wahl 2020 nur über „angeb­li­che Verfeh­lun­gen“ des amtie­ren­den Bürger­meis­ters berich­ten und womög­lich alle Anschul­di­gun­gen in den letz­ten Jahren durch die SPD scheib­chen­weise nach­träg­lich kommen­tie­ren wollen?
    Was mir und den Bürge­rin­nen und Bürgern aber wirk­lich wich­tig ist und was im Bürger­ent­scheid mehr­heit­lich gefor­dert wird, das igno­rie­ren Sie! Das zeigt deut­lich, dass Ihnen und der SPD der Bürger­wille völlig egal ist.
    Unab­hän­gig von der klaren Geset­zes­lage ist es nicht nur für mich inter­es­sant zu erfah­ren, warum die SPD in Unter­schleiß­heim der dorti­gen CSU einen „Vertrau­ens­bruch“ vorwirft, da sie detail­lierte Medi­en­be­richte zur Ansied­lung von BMW öffent­lich bestä­tigt hat. Damit habe die CSU gegen die Verschwie­gen­heits­pflicht und ihren Amts­eid verstoßen?
    Schein­bar sieht die SPD in Unter­schleiß­heim die Situa­tion genau umge­kehrt. Was sagen Sie als Jurist dazu? Wie soll der Bürger das noch verstehen?
    Gerlinde Kufer

    Antworten

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