Bürgermeister Kuchlbauer machts gern im Geheimen.
Die nichtöffentliche Beratung des Oberschleißheimer Gemeinderates wegen der Ansiedlung von BMW im Gemeindegebiet ist rechtswidrig.
Die Bürgerinnen und Bürger von Oberschleißheim ärgern sich derzeit zurecht über die geheime Hinterzimmerpolitik des noch amtierenden Bürgermeisters. Auf berechtigte Forderungen der Öffentlichkeit und der Presse, die Beratungen über die Gewerbeansiedlung eines großen süddeutschen Autobauers nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen, reagiert Bürgermeister Kuchlbauer lediglich mit einer wohl kaum durchdachten Bemerkung: “… eine derartige Veröffentlichung sei unüblich”, das berichtet jedenfalls die Süddeutsche Zeitung.
Diese unfachliche Bemerkung des Amtsinhabers überrascht einmal mehr: “Üblichkeit” ist kein Argument der Gemeindeordnung in diesem Zusammenhang. Bürgermeister Kuchlbauer sollte sich an die Gemeindeordnung halten. Öffentliche Sitzungen sind die Regel, nichtöffentliche Sitzungen die Ausnahme. Für die Behandlung von Themen in nichtöffentlicher Sitzung sind tragfähige Gründe erforderlich. Artikel 52 der Gemeindeordnung fordert für eine Nichtöffentlichkeit der Beratungen folgende Voraussetzungen: “Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner“. Würde sich Bürgermeister Kuchlbauer in der Gemeindeordnung auskennen, dann wüsste er, dass seine Geheimhaltung im vorliegenden Fall rechtswidrig ist.
Übrigens: Üblich ist es auch, dass sich ein Bürgermeister in die Gemeindeordnung einarbeitet.
Harald Müller, Bürgermeisterkandidat der SPD
Sehr geehrter Herr Müller,
die nichtöffentliche Beratung über die BMW-Ansiedlung war aus meiner Sicht keineswegs rechtswidrig, denn der Investor verlangte Vertraulichkeit und Bürgermeister Kuchlbauer sicherte dies zu. Auch Ihr Parteikollege Herr Böck hielt sich an die vertrauliche Vereinbarung!
Dies ist auch mit Art. 52 Abs. 2 vereinbar und nicht, wie Sie, Herr Müller, behaupten, “rechtswidrig”.
Bei der besagten Sitzung über einen BMW-Standort hätten Ihre Parteikollegen ja nur einen Antrag zur Öffentlichkeit stellen können.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, Sie standen bei Ihrer Nominierungsveranstaltung hinter einem Rednerpult mit dem Wappen der Gemeinde, dies war rechtswidrig, denn die Verwendung des Wappens darf nur mit Genehmigung des Gemeinderats erfolgen, Art. 4 GO.
Hans Negele, Gemeinderat (FW)
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie sind den Oberschleißheimer Bürgerinnen und Bürgern von Ihrer Partei, der SPD, u. a. als Mediator vorgestellt worden.
Die Bürger sollen insbesondere auf Ihre Fähigkeit, in unterschiedlichen Situationen zur Entspannung beitragen zu können, aufmerksam gemacht werden. Eine durchaus positive Eigenschaft!
In einem Facebook-Post der SPD (der wieder gelöscht worden ist) schreibt Ihre Partei: Unser Harald Müller — Ihr Bürgermeisterkandidat für Oberschleißheim ist ausgebildeter Mediator und erfahren im Umgang mit möglichen Konflikten…….
Ihr Leserbrief scheint mir aber eher Spannungen erzeugen und Konflikte anheizen zu wollen. Das ist nicht unbedingt die Verhaltensweise eines Mediators. Sie werten sich als Bürgermeisterkandidat nicht dadurch auf, dass Sie den amtierenden Bürgermeister und seine Arbeit abwerten.
Als Jurist kennen Sie die Regelung im Artikel 52 (GO), dass Einvernehmen über den Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Gemeinderat bestehen muss. Ein Bürgermeister kann das nicht einfach alleine bestimmen.
Der Gemeinderat und damit auch die SPD waren einstimmig mit der Entscheidung von Herrn Kuchlbauer, den Punkt zu BMW auf deren Wunsch hin nichtöffentlich zu behandeln, einverstanden.
Ihre Taktik, durch Weglassen von Fakten Herrn Kuchlbauer Fehlverhalten und Unkenntnis zu unterstellen, ist kein guter Stil.
Was soll Ihre Kritik also jetzt aussagen? Dass Sie bis zur Wahl 2020 nur über „angebliche Verfehlungen“ des amtierenden Bürgermeisters berichten und womöglich alle Anschuldigungen in den letzten Jahren durch die SPD scheibchenweise nachträglich kommentieren wollen?
Was mir und den Bürgerinnen und Bürgern aber wirklich wichtig ist und was im Bürgerentscheid mehrheitlich gefordert wird, das ignorieren Sie! Das zeigt deutlich, dass Ihnen und der SPD der Bürgerwille völlig egal ist.
Unabhängig von der klaren Gesetzeslage ist es nicht nur für mich interessant zu erfahren, warum die SPD in Unterschleißheim der dortigen CSU einen „Vertrauensbruch“ vorwirft, da sie detaillierte Medienberichte zur Ansiedlung von BMW öffentlich bestätigt hat. Damit habe die CSU gegen die Verschwiegenheitspflicht und ihren Amtseid verstoßen?
Scheinbar sieht die SPD in Unterschleißheim die Situation genau umgekehrt. Was sagen Sie als Jurist dazu? Wie soll der Bürger das noch verstehen?
Gerlinde Kufer