Leser­mail zum Artikel „Gewer­be­pläne bleiben geheim“

Sehr geehrter Herr Müller,
die nicht­öf­fent­liche Bera­tung über die BMW-Ansied­lung war aus meiner Sicht keines­wegs rechts­widrig, denn der Investor verlangte Vertrau­lich­keit und Bürger­meister Kuch­l­bauer sicherte dies zu. Auch Ihr Partei­kol­lege Herr Böck hielt sich an die vertrau­liche Verein­ba­rung!
Dies ist auch mit Art. 52 Abs. 2 vereinbar und nicht, wie Sie, Herr Müller, behaupten, “rechts­widrig”.
Bei der besagten Sitzung über einen BMW-Standort hätten Ihre Partei­kol­legen ja nur einen Antrag zur Öffent­lich­keit stellen können.
Abschlie­ßend möchte ich Sie darauf hinweisen, Sie standen bei Ihrer Nomi­nie­rungs­ver­an­stal­tung hinter einem Redner­pult mit dem Wappen der Gemeinde, dies war rechts­widrig, denn die Verwen­dung des Wappens darf nur mit Geneh­mi­gung des Gemein­de­rats erfolgen, Art. 4 GO.

Hans Negele, Gemein­derat (FW)

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