Sehr geehrter Herr Müller,
die nichtöffentliche Beratung über die BMW-Ansiedlung war aus meiner Sicht keineswegs rechtswidrig, denn der Investor verlangte Vertraulichkeit und Bürgermeister Kuchlbauer sicherte dies zu. Auch Ihr Parteikollege Herr Böck hielt sich an die vertrauliche Vereinbarung!
Dies ist auch mit Art. 52 Abs. 2 vereinbar und nicht, wie Sie, Herr Müller, behaupten, “rechtswidrig”.
Bei der besagten Sitzung über einen BMW-Standort hätten Ihre Parteikollegen ja nur einen Antrag zur Öffentlichkeit stellen können.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, Sie standen bei Ihrer Nominierungsveranstaltung hinter einem Rednerpult mit dem Wappen der Gemeinde, dies war rechtswidrig, denn die Verwendung des Wappens darf nur mit Genehmigung des Gemeinderats erfolgen, Art. 4 GO.
Hans Negele, Gemeinderat (FW)
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