Leser­mail zum Artikel „Gewer­be­pläne bleiben geheim“

Bürger­meister Kuch­l­bauer machts gern im Geheimen.
Die nicht­öf­fent­liche Bera­tung des Ober­schleiß­heimer Gemein­de­rates wegen der Ansied­lung von BMW im Gemein­de­ge­biet ist rechts­widrig.
Die Bürge­rinnen und Bürger von Ober­schleiß­heim ärgern sich derzeit zurecht über die geheime Hinter­zim­mer­po­litik des noch amtie­renden Bürger­meis­ters. Auf berech­tigte Forde­rungen der Öffent­lich­keit und der Presse, die Bera­tungen über die Gewer­be­an­sied­lung eines großen süddeut­schen Auto­bauers nicht unter Ausschluss der Öffent­lich­keit durch­zu­führen, reagiert Bürger­meister Kuch­l­bauer ledig­lich mit einer wohl kaum durch­dachten Bemer­kung: “… eine derar­tige Veröf­fent­li­chung sei unüb­lich”, das berichtet jeden­falls die Süddeut­sche Zeitung.
Diese unfach­liche Bemer­kung des Amts­in­ha­bers über­rascht einmal mehr: “Üblich­keit” ist kein Argu­ment der Gemein­de­ord­nung in diesem Zusam­men­hang. Bürger­meister Kuch­l­bauer sollte sich an die Gemein­de­ord­nung halten. Öffent­liche Sitzungen sind die Regel, nicht­öf­fent­liche Sitzungen die Ausnahme. Für die Behand­lung von Themen in nicht­öf­fent­li­cher Sitzung sind trag­fä­hige Gründe erfor­der­lich. Artikel 52 der Gemein­de­ord­nung fordert für eine Nicht­öf­fent­lich­keit der Bera­tungen folgende Voraus­set­zungen: “Rück­sichten auf das Wohl der Allge­mein­heit oder auf berech­tigte Ansprüche einzelner“. Würde sich Bürger­meister Kuch­l­bauer in der Gemein­de­ord­nung auskennen, dann wüsste er, dass seine Geheim­hal­tung im vorlie­genden Fall rechts­widrig ist.
Übri­gens: Üblich ist es auch, dass sich ein Bürger­meister in die Gemein­de­ord­nung einar­beitet.
Harald Müller, Bürger­meis­ter­kan­didat der SPD

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Müller,
    die nicht­öf­fent­liche Bera­tung über die BMW-Ansied­lung war aus meiner Sicht keines­wegs rechts­widrig, denn der Investor verlangte Vertrau­lich­keit und Bürger­meister Kuch­l­bauer sicherte dies zu. Auch Ihr Partei­kol­lege Herr Böck hielt sich an die vertrau­liche Verein­ba­rung!
    Dies ist auch mit Art. 52 Abs. 2 vereinbar und nicht, wie Sie, Herr Müller, behaupten, “rechts­widrig”.
    Bei der besagten Sitzung über einen BMW-Standort hätten Ihre Partei­kol­legen ja nur einen Antrag zur Öffent­lich­keit stellen können.
    Abschlie­ßend möchte ich Sie darauf hinweisen, Sie standen bei Ihrer Nomi­nie­rungs­ver­an­stal­tung hinter einem Redner­pult mit dem Wappen der Gemeinde, dies war rechts­widrig, denn die Verwen­dung des Wappens darf nur mit Geneh­mi­gung des Gemein­de­rats erfolgen, Art. 4 GO.

    Hans Negele, Gemein­derat (FW)

    Antworten
  2. Sehr geehrter Herr Müller,
    Sie sind den Ober­schleiß­heimer Bürge­rinnen und Bürgern von Ihrer Partei, der SPD, u. a. als Mediator vorge­stellt worden.
    Die Bürger sollen insbe­son­dere auf Ihre Fähig­keit, in unter­schied­li­chen Situa­tionen zur Entspan­nung beitragen zu können, aufmerksam gemacht werden. Eine durchaus posi­tive Eigen­schaft!
    In einem Face­book-Post der SPD (der wieder gelöscht worden ist) schreibt Ihre Partei: Unser Harald Müller — Ihr Bürger­meis­ter­kan­didat für Ober­schleiß­heim ist ausge­bil­deter Mediator und erfahren im Umgang mit mögli­chen Konflikten…….
    Ihr Leser­brief scheint mir aber eher Span­nungen erzeugen und Konflikte anheizen zu wollen. Das ist nicht unbe­dingt die Verhal­tens­weise eines Media­tors. Sie werten sich als Bürger­meis­ter­kan­didat nicht dadurch auf, dass Sie den amtie­renden Bürger­meister und seine Arbeit abwerten.
    Als Jurist kennen Sie die Rege­lung im Artikel 52 (GO), dass Einver­nehmen über den Ausschluss der Öffent­lich­keit mit dem Gemein­derat bestehen muss. Ein Bürger­meister kann das nicht einfach alleine bestimmen.
    Der Gemein­derat und damit auch die SPD waren einstimmig mit der Entschei­dung von Herrn Kuch­l­bauer, den Punkt zu BMW auf deren Wunsch hin nicht­öf­fent­lich zu behan­deln, einver­standen.
    Ihre Taktik, durch Weglassen von Fakten Herrn Kuch­l­bauer Fehl­ver­halten und Unkenntnis zu unter­stellen, ist kein guter Stil.
    Was soll Ihre Kritik also jetzt aussagen? Dass Sie bis zur Wahl 2020 nur über „angeb­liche Verfeh­lungen“ des amtie­renden Bürger­meis­ters berichten und womög­lich alle Anschul­di­gungen in den letzten Jahren durch die SPD scheib­chen­weise nach­träg­lich kommen­tieren wollen?
    Was mir und den Bürge­rinnen und Bürgern aber wirk­lich wichtig ist und was im Bürger­ent­scheid mehr­heit­lich gefor­dert wird, das igno­rieren Sie! Das zeigt deut­lich, dass Ihnen und der SPD der Bürger­wille völlig egal ist.
    Unab­hängig von der klaren Geset­zes­lage ist es nicht nur für mich inter­es­sant zu erfahren, warum die SPD in Unter­schleiß­heim der dortigen CSU einen „Vertrau­ens­bruch“ vorwirft, da sie detail­lierte Medi­en­be­richte zur Ansied­lung von BMW öffent­lich bestä­tigt hat. Damit habe die CSU gegen die Verschwie­gen­heits­pflicht und ihren Amtseid verstoßen?
    Scheinbar sieht die SPD in Unter­schleiß­heim die Situa­tion genau umge­kehrt. Was sagen Sie als Jurist dazu? Wie soll der Bürger das noch verstehen?
    Gerlinde Kufer

    Antworten

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