Sehr geehrter Herr Katz,
nach meinen Informationen ist die VGV eine Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie beinhaltet nach meinen Recherchen nicht die konkreten Planungsziele und Planungsvorgaben. Diese sind das A und O der Planung für die Straßenunterführung. Die inhaltliche Erstellung der Leistungsbeschreibung ist Sache des Auftraggebers. Soviel zu den “strengen Vorschriften”.
Im Lohhofer Anzeiger ist im Artikel zu lesen, dass die Planungsziele vom Gemeinderat erarbeitet werden.
Bei einer Maßnahme von einer derartigen Tragweite und einem erfolgten Bürgerentscheid wäre es für mich absolut erforderlich, die Bevölkerung einzubinden und die Planungsziele und Planungsvorgaben in einem gemeinsamen Workshop zu erarbeiten. Schließlich hat die Bevölkerung sich für die Straßenunterführung entschieden.
Die Entscheidung allein im Gemeinderat — ich weiß nicht — ich habe den Eindruck, dass die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat in dieser Sache nicht die Mehrheitsverhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln.
Emil Köbele
0 Kommentare