Leser­mail zum Artikel „Gemeinde plant Stra­ßen­un­ter­füh­rung selbst“

Sehr geehrter Herr Katz,

nach meinen Infor­ma­tionen ist die VGV eine Verord­nung über die Vergabe öffent­li­cher Aufträge. Sie beinhaltet nach meinen Recher­chen nicht die konkreten Planungs­ziele und Planungs­vor­gaben. Diese sind das A und O der Planung für die Stra­ßen­un­ter­füh­rung. Die inhalt­liche Erstel­lung der Leis­tungs­be­schrei­bung ist Sache des Auftrag­ge­bers. Soviel zu den “strengen Vorschriften”.

Im Lohhofer Anzeiger ist im Artikel zu lesen, dass die Planungs­ziele vom Gemein­derat erar­beitet werden.

Bei einer Maßnahme von einer derar­tigen Trag­weite und einem erfolgten Bürger­ent­scheid wäre es für mich absolut erfor­der­lich, die Bevöl­ke­rung einzu­binden und die Planungs­ziele und Planungs­vor­gaben in einem gemein­samen Work­shop zu erar­beiten. Schließ­lich hat die Bevöl­ke­rung sich für die Stra­ßen­un­ter­füh­rung entschieden.

Die Entschei­dung allein im Gemein­derat — ich weiß nicht — ich habe den Eindruck, dass die Mehr­heits­ver­hält­nisse im Gemein­derat in dieser Sache nicht die Mehr­heits­ver­hält­nisse in der Bevöl­ke­rung wider­spie­geln.

Emil Köbele

Beitrag teilen:

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert