Leser­mail zum Artikel „Gemeinde plant Stra­ßen­un­ter­füh­rung selbst“

Sehr geehrter Herr Katz,

es wundert mich, dass Sie sich als Vorsit­zender der BIT für die Planung einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung einsetzen. Sie erwarten scheinbar, wie Sie im letzten Absatz schreiben, “dass es keine finan­zier­bare Lösung gibt”.

Soll die Planung so beein­flusst werden, dass es eine Luxus-Stra­ßen­un­ter­füh­rung wird? Dies wurde bereits beim ersten Bürger­be­gehren von Ihrem Verein so darge­stellt. Kreisel, Über­lap­pungen und große Brücken­bau­werke u. a. sollten mindes­tens einen drei­stel­ligen Millio­nen­be­trag kosten und somit mehr als die Tiefer­le­gung der Bahn.

Lt. einem Gutachten (liegt in der Gemeinde vor vom Wirt­schafts­mi­nis­te­rium) sollte die Bahn im Tunnel ca. 120 Mio. Euro und die Stra­ßen­un­ter­füh­rung ca. 50 Mio. Euro kosten. Somit ist die Stra­ßen­un­ter­füh­rung die billi­gere Vari­ante. Im übrigen sind nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz Bund, Bahn, Land zuständig, egal ob Tiefer­le­gung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung. Dies hat in einem Schreiben der dama­lige Wirt­schafts­mi­nister Zeil klar darge­legt.

Es ist für mich nicht vorstellbar, dass der Vorsit­zende der BIT eine kosten­güns­tige Stra­ßen­un­ter­füh­rung mit einer bereits exis­tie­renden Lösung (Planung) akzep­tiert. Ich werde die Entwick­lung sehr genau verfolgen. Ein unab­hän­giges Gutachten könnte der Sache durchaus dienen.

Emil Köbele

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Köbele,

    entgegen anderer veröf­fent­lichter Ansichten erfolgt eine Planung nach strengen Vorschriften gemäß einer VGV-Ausschrei­bung durch ein unab­hän­giges Planungs­büro, bei dessen Auswahl und den Vorgaben der Planung der gesamte Gemein­derat und das Stra­ßen­bau­aamt betei­ligt sein werden. Es geht jetzt “nur” um eine Planung, aber Leis­tungs­phasen 1 und 2 (Vorpla­nung und Kosten­er­mitt­lung). Dabei werden wohl verschie­dene Vari­anten ausge­ar­beitet und dann werden der Gemein­derat und die Bürger über die Reali­sie­rung der Vari­ante entscheiden, die von den Kosten­trä­gern nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz befür­wortet wird. Es könnte ja sein, dass die zweit­bi­ligste Lösung besser gefällt und die Mehr­kosten über­schaubar sind.

    Ich habe dabei dann zwar eine Meinung, aber auch nur eine Stimme wie jeder andere Bürger.

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