Leser­mail zum Arti­kel „Gemeinde plant Stra­ßen­un­ter­füh­rung selbst“

Sehr geehr­ter Herr Katz,

es wundert mich, dass Sie sich als Vorsit­zen­der der BIT für die Planung einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung einset­zen. Sie erwar­ten schein­bar, wie Sie im letz­ten Absatz schrei­ben, “dass es keine finan­zier­bare Lösung gibt”.

Soll die Planung so beein­flusst werden, dass es eine Luxus-Stra­ßen­un­ter­füh­rung wird? Dies wurde bereits beim ersten Bürger­be­geh­ren von Ihrem Verein so darge­stellt. Krei­sel, Über­lap­pun­gen und große Brücken­bau­werke u. a. soll­ten mindes­tens einen drei­stel­li­gen Millio­nen­be­trag kosten und somit mehr als die Tiefer­le­gung der Bahn.

Lt. einem Gutach­ten (liegt in der Gemeinde vor vom Wirt­schafts­mi­nis­te­rium) sollte die Bahn im Tunnel ca. 120 Mio. Euro und die Stra­ßen­un­ter­füh­rung ca. 50 Mio. Euro kosten. Somit ist die Stra­ßen­un­ter­füh­rung die billi­gere Vari­ante. Im übri­gen sind nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz Bund, Bahn, Land zustän­dig, egal ob Tiefer­le­gung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung. Dies hat in einem Schrei­ben der dama­lige Wirt­schafts­mi­nis­ter Zeil klar dargelegt.

Es ist für mich nicht vorstell­bar, dass der Vorsit­zende der BIT eine kosten­güns­tige Stra­ßen­un­ter­füh­rung mit einer bereits exis­tie­ren­den Lösung (Planung) akzep­tiert. Ich werde die Entwick­lung sehr genau verfol­gen. Ein unab­hän­gi­ges Gutach­ten könnte der Sache durch­aus dienen.

Emil Köbele

1 Kommentar

  1. Sehr geehr­ter Herr Köbele,

    entge­gen ande­rer veröf­fent­lich­ter Ansich­ten erfolgt eine Planung nach stren­gen Vorschrif­ten gemäß einer VGV-Ausschrei­bung durch ein unab­hän­gi­ges Planungs­büro, bei dessen Auswahl und den Vorga­ben der Planung der gesamte Gemein­de­rat und das Stra­ßen­bau­aamt betei­ligt sein werden. Es geht jetzt “nur” um eine Planung, aber Leis­tungs­pha­sen 1 und 2 (Vorpla­nung und Kosten­er­mitt­lung). Dabei werden wohl verschie­dene Vari­an­ten ausge­ar­bei­tet und dann werden der Gemein­de­rat und die Bürger über die Reali­sie­rung der Vari­ante entschei­den, die von den Kosten­trä­gern nach dem Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­setz befür­wor­tet wird. Es könnte ja sein, dass die zweit­bi­ligste Lösung besser gefällt und die Mehr­kos­ten über­schau­bar sind.

    Ich habe dabei dann zwar eine Meinung, aber auch nur eine Stimme wie jeder andere Bürger.

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