Sehr geehrter Herr Stadelmaier,
schön, dass diejenigen, die das Kriegsbeil ausgegraben haben, es nun begraben wollen. Ich besitze nämlich gar kein Kriegsbeil, das ich vergraben könnte.
Meine Gespräche mit der Staatsregierung und dem Straßenbauamt haben in der Tat ergeben, dass die Umsetzung der Radl-Unterführung ohne eine Betrachtung der Situation der Eisenbahnkreuzung doch nicht entschieden werden kann. Daher stehe auch ich hinter dem Planungsauftrag durch die Gemeinde.
Im Gegensatz zu Ihnen sehe ich aber die enormen Schwierigkeiten, eine Lösung zu finden, die finanzierbar ist und keine gravierenden Nebenwirkungen verursacht. Schließlich hat der Gemeinderat ja einstimmig den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) verabschiedet, in dem die Beseitigung des Bahnüberganges ausdrücklich nicht empfohlen wird. Das letzte Wort über die Umsetzung eines Entwurfes sollten dann wieder die Bürger haben!
Es kann aber sehr wohl sein, dass das Ergebnis dieser Planung ist, dass es keine finanzierbare Lösung gibt. In diesem Falle wäre dann eine Tieferlegung der Bahn über das Eisenbahnkreuzungsgesetz als die billigere Variante umsetzbar. Das ist die eigentliche Chance, die ich bei der Aktion sehe.
Casimir Katz, Gemeinderat (FDP)
Sehr geehrter Herr Katz,
es wundert mich, dass Sie sich als Vorsitzender der BIT für die Planung einer Straßenunterführung einsetzen. Sie erwarten scheinbar, wie Sie im letzten Absatz schreiben, “dass es keine finanzierbare Lösung gibt”.
Soll die Planung so beeinflusst werden, dass es eine Luxus-Straßenunterführung wird? Dies wurde bereits beim ersten Bürgerbegehren von Ihrem Verein so dargestellt. Kreisel, Überlappungen und große Brückenbauwerke u. a. sollten mindestens einen dreistelligen Millionenbetrag kosten und somit mehr als die Tieferlegung der Bahn.
Lt. einem Gutachten (liegt in der Gemeinde vor vom Wirtschaftsministerium) sollte die Bahn im Tunnel ca. 120 Mio. Euro und die Straßenunterführung ca. 50 Mio. Euro kosten. Somit ist die Straßenunterführung die billigere Variante. Im übrigen sind nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Bund, Bahn, Land zuständig, egal ob Tieferlegung oder Straßenunterführung. Dies hat in einem Schreiben der damalige Wirtschaftsminister Zeil klar dargelegt.
Es ist für mich nicht vorstellbar, dass der Vorsitzende der BIT eine kostengünstige Straßenunterführung mit einer bereits existierenden Lösung (Planung) akzeptiert. Ich werde die Entwicklung sehr genau verfolgen. Ein unabhängiges Gutachten könnte der Sache durchaus dienen.