Merkwürdige Logik! Mir ist heute aufgefallen, dass nur auf einer Straßenseite die Geisterradler-Schilder angebracht sind. Gibt es auf der anderen Seite keine Geisterradler? Mir sind dort heute 3 Geisterradler hintereinander begegnet!
Hans Kolpatzik
Sehr geehrter Herr Katz!
Das Thema Radweg gerade im Bereich um die “Bahnhofskreuzung” bis hin zur Fußgängerampel/Autowerkstatt ist schon seit Jahren kontrovers und bis auf ein kleines rotes Schild ist hier für mich kaum (vernünftiges bzw. politisches) Handeln erkennbar. Klar ist, dass die STVO ausdrücklich ein Rechtsfahrgebot §2 vorgegeben hat. Speziell in §2/4 ist der Radverkehr beschrieben. Jedoch ist auch hier für mich nicht hinreichend begründet, weshalb so kategorisch in o. g. Bereich auf einer Einhaltung der Fahrtrichtung bestanden wird. Gerade der breite Gehsteig vor der Ladenzeile Feierabendstrasse 43 — 53 ist nunmal stark frequentiert durch Fußgänger, Radfahrer, ein/ausparkenden Autoverkehr, auf dem Gehsteig parkenden Lieferverkehr und Personentransport (auch Engstelle Feierabendstrasse 41). Auch private Fahrzeuge werden gerne mal für “schnelle Erledigungen” parallel zur Straße komplett auf dem Gehsteig geparkt. Fußgängern und Radfahrern — speziell älteren Mitmenschen und Eltern mit Kindern (<10 Jahre) bleibt hier oft nur das Ausweichen auf den Weg direkt vor den Ladengeschäften oder eben auf die Fahrbahn. Der ebenso breite, zur Strasse baulich getrennte Fußweg gegenüber ist deutlich weniger frequentiert. Es erschließt sich mir also überhaupt nicht, weshalb hier (ausdrücklich nur zwischen Kreuzung und Autowerkstatt) kein Radverkehr in beiden Richtungen möglich sein soll, obwohl dies oben beschriebene Situation durchaus entspannen könnte. Eine Bemerkung sei mir hier noch gestattet: Sie appellieren in diesem Zusammenhang ja auch immer wieder für gegenseitige Rücksichtnahme. Das erkenne ich im Straßenverkehr genau dann, wenn Falschparken (siehe oben) nicht sanktioniert wird. Umgekehrt wird gerne die Einhaltung der Fahrtrichtung kontrolliert und auch sanktioniert. (Reaktion auf Unmutsäußerungen aus der Bevölkerung ist offensichtlich das rote zusätzliche Warnschild). Vernünftiger/Sinnvoller finde ich hier eine Freigabe für Radfahrer bis zur Fußgängerampel mit entsprechender Beschilderung und Wegmarkierung. Zudem finde ich Ihre Argumentation “Schilderwald und Kameraüberwachung nach chinesischem Vorbild” schon reichlich polemisch und wenig zielführend. Erstens gibt es an beiden Enden der Fußwege zw. Kreuzung und Fußgängerampel schon Verkehrsschilder und zweitens ist es – Sie schreiben selbst, „dauernde Ermahnung [werden] nicht mehr wahrgenommen“ – m. M. n. dann doch zielführender, dann angemessen und durchdacht an das Verhalten der Menschen anzupassen, statt mit Paragraphen und Sanktionierungen nur dagegen zu arbeiten.
A. Bauer
Lieber Herr Kolpatzik
selbst wenn eine flächendeckende Beschilderung die Geisterradler verhindern würde, möchte niemand einen Schilderwald und schon gar keine chinesischen Verhältnisse mit Videokameras und Gesichtererkennung an jeder Straßenkreuzung.
Das Prinzip jeder Warnung an einem Computer oder an einer gefährlichen Straße ist so, dass eine dauernde Ermahnung nicht mehr wahrgenommen wird. Man muss daher Schwerpunkte an den Gefahrenstellen setzen. “Achtung Kurve” also nur vor der engen unerwarteten Kurve wo sich die Unfälle häufen.
Ihr Leserbrief erlaubt mir aber auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass jedes politisches Handeln zwischen den Interessen der Beteiligten abwägen muss. Eine Förderung des Radverkehrs darf nicht zu Lasten der Fußgänger gehen und die Belastungen des motorisierten Verkehrs (z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h in der Mittenheimer Straße) müssen angemessen sein.
Casimir Katz