Leser­mail zum Artikel “Essen sinn­voller verpa­cken”

Die einfachste Lösung, die ich in der Sitzung auch ange­spro­chen habe, ist es, sein eigenes Geschirr von zuhause mitzu­bringen. Das spart Wege, schont die Umwelt und belastet die Gastro­nomie nicht mit einem Pfand­system.

Da wurde wieder mal entgegnet, dass dies nicht zulässig sei. Der Deut­sche Gastro­no­mie­ver­band schrieb dazu aber am 13.11.2020:

“Auch in Corona-Zeiten ist es grund­sätz­lich zulässig und möglich, eigene Behält­nisse in Lebens­mit­tel­ge­schäfte, Cafés und Gastro­nomie mitzu­bringen und befüllen zu lassen. Dabei ist es aber auf beiden Seiten umso wich­tiger, die Regeln der Lebens­mit­tel­hy­giene zu beachten.”

Wenn ein:e Kund:in ein eigenes Behältnis mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuz­kon­ta­mi­na­tionen vermieden werden. „Das Kunden­ge­schirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden“

Dazu findet man zahl­reiche Merk­blätter auf dieser Seite.

Casimir Katz, Gemein­derat (FDP)

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