Die einfachste Lösung, die ich in der Sitzung auch angesprochen habe, ist es, sein eigenes Geschirr von zuhause mitzubringen. Das spart Wege, schont die Umwelt und belastet die Gastronomie nicht mit einem Pfandsystem.
Da wurde wieder mal entgegnet, dass dies nicht zulässig sei. Der Deutsche Gastronomieverband schrieb dazu aber am 13.11.2020:
“Auch in Corona-Zeiten ist es grundsätzlich zulässig und möglich, eigene Behältnisse in Lebensmittelgeschäfte, Cafés und Gastronomie mitzubringen und befüllen zu lassen. Dabei ist es aber auf beiden Seiten umso wichtiger, die Regeln der Lebensmittelhygiene zu beachten.”
Wenn ein:e Kund:in ein eigenes Behältnis mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. „Das Kundengeschirr darf nicht durch den ganzen Betrieb wandern, sondern muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden“
Dazu findet man zahlreiche Merkblätter auf dieser Seite.
Casimir Katz, Gemeinderat (FDP)
0 Kommentare