Sehr geehrter Herr Bachhuber,
nicht „Einige sind gleicher…“ sondern „Was sein muss, muss sein!“
Ähnlich wie Gemeinderatssitzungen sind Versammlungen dieser Art unbedingt notwendig und rechtlich zulässig.
Die CSU-Ortshauptversammlung diente zur Vorbereitung der Aufstellung von Bewerbern für die Bundestagswahl und ist aufgrund einzuhaltender Fristen und anderer wahlgesetzlicher Regelungen erforderlich. Wahl- und Aufstellungsversammlungen von politischen Parteien sind verfassungsrechtlich geschützt und unterfallen dem Bayerischen Versammlungsgesetz, weshalb diese nach der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässig sind. Falls wir mehr als 100 Teilnehmer erwartet hätten, wäre eine Ausnahmegenehmigung der örtlichen Behörde erforderlich gewesen. Bei einem Ortsverband mit 82 Mitgliedern war dies also zu keiner Zeit erwartbar.
Es geht um die Aufstellung von Bundestagskandidaten und damit einem vom Volk gewählten Vertreter für das höchste deutsche Haus. Das bedeutet, dass hier die Grundlagen der Demokratie vollzogen und durchgeführt werden müssen.
Zur gewählten Form der Präsenzveranstaltung darf ich Florian Hahn, MdB aus dem Münchner Merkur zitieren: „Die Präsenzveranstaltung ist die rechtlich sicherste, da man sonst Gefahr läuft, Verfahrensfehler zu machen.“
Ich möchte behaupten, dass alle bayerischen CSU-Ortsverbände die Wahl der Delegierten in Präsenz veranstaltet haben. Und nicht nur die CSU, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch andere Parteien.
Da die Ortshauptversammlung mit den angestandenen Wahlen 2020 nicht stattfinden konnte, nutzte man den Umstand, um Vorstandswahlen durchzuführen. Ein richtiger und konsequenter Schritt, da man sich eine weitere Versammlung hiermit sparen konnte.
Die Brisanz des Themas war uns durchaus bewusst, aber ich darf versichern, dass das ausgearbeitete Abstands- und Hygienekonzept entsprechend der anwesenden Personen hervorragend umgesetzt wurde und auch funktioniert hat. Andersfalls hätte die Veranstaltung nicht stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Böck, Ortsvorsitzender CSU
Sehr geehrter Herr Böck,
unschönes oder dummes Verhalten wird dadurch nicht besser, dass es erlaubt ist.
Die Regel, auf die sie sich berufen, halte ich für einen Skandal. Es ist nachvollziehbar und berechtigt, dass Organe der Demokratie und der kommunalen Selbstverwaltung funktionsfähig bleiben, und dazu gehören auch Bundestags- oder Gemeinderatssitzungen als Präsenzveranstaltungen.
Aber warum soll eine CSU ihren Ortsvorstand oder ihre Delegierten zu Parteigremien nicht genauso online oder per Briefwahl bestimmen, wie das jedem anderen Verein auferlegt wird? Die Wahl von Delegierten eines Ortsvereins zu einer Kreisversammlung ist nun wahrlich kein Hoheitsakt, der für das Funktionieren einer Demokratie unabdingbar in persönlicher Begegnung erfolgen müsste.
Ich kann mir auch vorstellen, dass sehr viele andere Vereine, Dienstleister, Organisationen, Volkshochschulen, Kulturveranstalter, Läden, Sportvereine, Gastronomen, Einzelhändler hervorragend ausgearbeitete Abstands- und Hygienekonzepte hervorragend umgesetzt hätten — dass die alle das seit Monaten nicht unter Beweis stellen dürfen, liegt recht maßgeblich am Landesvorsitzenden Ihrer Partei, der Partei, die nun die kleinste Lücke zum Ausscheren nutzt.
Legal mag das ganz sicher sein; für sinnvoll halte ich persönlich es nicht. In punkto Solidarität und Problembewusstsein ist es unterirdisch.
Klaus Bachhuber