Leser­mail zum Arti­kel “Einige sind gleicher…”

Sehr geehr­ter Herr Bachhuber,

nicht „Einige sind glei­cher…“ sondern „Was sein muss, muss sein!“

Ähnlich wie Gemein­de­rats­sit­zun­gen sind Versamm­lun­gen dieser Art unbe­dingt notwen­dig und recht­lich zulässig.

Die CSU-Orts­haupt­ver­samm­lung diente zur Vorbe­rei­tung der Aufstel­lung von Bewer­bern für die Bundes­tags­wahl und ist aufgrund einzu­hal­ten­der Fris­ten und ande­rer wahl­ge­setz­li­cher Rege­lun­gen erfor­der­lich. Wahl- und Aufstel­lungs­ver­samm­lun­gen von poli­ti­schen Parteien sind verfas­sungs­recht­lich geschützt und unter­fal­len dem Baye­ri­schen Versamm­lungs­ge­setz, weshalb diese nach der gelten­den Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung zuläs­sig sind. Falls wir mehr als 100 Teil­neh­mer erwar­tet hätten, wäre eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung der örtli­chen Behörde erfor­der­lich gewe­sen. Bei einem Orts­ver­band mit 82 Mitglie­dern war dies also zu keiner Zeit erwartbar.

Es geht um die Aufstel­lung von Bundes­tags­kan­di­da­ten und damit einem vom Volk gewähl­ten Vertre­ter für das höchste deut­sche Haus. Das bedeu­tet, dass hier die Grund­la­gen der Demo­kra­tie voll­zo­gen und durch­ge­führt werden müssen.

Zur gewähl­ten Form der Präsenz­ver­an­stal­tung darf ich Florian Hahn, MdB aus dem Münch­ner Merkur zitie­ren: „Die Präsenz­ver­an­stal­tung ist die recht­lich sicherste, da man sonst Gefahr läuft, Verfah­rens­feh­ler zu machen.“

Ich möchte behaup­ten, dass alle baye­ri­schen CSU-Orts­ver­bände die Wahl der Dele­gier­ten in Präsenz veran­stal­tet haben. Und nicht nur die CSU, sondern mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit auch andere Parteien.

Da die Orts­haupt­ver­samm­lung mit den ange­stan­de­nen Wahlen 2020 nicht statt­fin­den konnte, nutzte man den Umstand, um Vorstands­wah­len durch­zu­füh­ren. Ein rich­ti­ger und konse­quen­ter Schritt, da man sich eine weitere Versamm­lung hier­mit sparen konnte.

Die Brisanz des Themas war uns durch­aus bewusst, aber ich darf versi­chern, dass das ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zept entspre­chend der anwe­sen­den Perso­nen hervor­ra­gend umge­setzt wurde und auch funk­tio­niert hat. Anders­falls hätte die Veran­stal­tung nicht stattgefunden.

Mit freund­li­chen Grüßen
Markus Böck, Orts­vor­sit­zen­der CSU

1 Kommentar

  1. Sehr geehr­ter Herr Böck,

    unschö­nes oder dummes Verhal­ten wird dadurch nicht besser, dass es erlaubt ist.

    Die Regel, auf die sie sich beru­fen, halte ich für einen Skan­dal. Es ist nach­voll­zieh­bar und berech­tigt, dass Organe der Demo­kra­tie und der kommu­na­len Selbst­ver­wal­tung funk­ti­ons­fä­hig blei­ben, und dazu gehö­ren auch Bundes­tags- oder Gemein­de­rats­sit­zun­gen als Präsenzveranstaltungen.

    Aber warum soll eine CSU ihren Orts­vor­stand oder ihre Dele­gier­ten zu Partei­gre­mien nicht genauso online oder per Brief­wahl bestim­men, wie das jedem ande­ren Verein aufer­legt wird? Die Wahl von Dele­gier­ten eines Orts­ver­eins zu einer Kreis­ver­samm­lung ist nun wahr­lich kein Hoheits­akt, der für das Funk­tio­nie­ren einer Demo­kra­tie unab­ding­bar in persön­li­cher Begeg­nung erfol­gen müsste.

    Ich kann mir auch vorstel­len, dass sehr viele andere Vereine, Dienst­leis­ter, Orga­ni­sa­tio­nen, Volks­hoch­schu­len, Kultur­ver­an­stal­ter, Läden, Sport­ver­eine, Gastro­no­men, Einzel­händ­ler hervor­ra­gend ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zepte hervor­ra­gend umge­setzt hätten — dass die alle das seit Mona­ten nicht unter Beweis stel­len dürfen, liegt recht maßgeb­lich am Landes­vor­sit­zen­den Ihrer Partei, der Partei, die nun die kleinste Lücke zum Aussche­ren nutzt.

    Legal mag das ganz sicher sein; für sinn­voll halte ich persön­lich es nicht. In punkto Soli­da­ri­tät und Problem­be­wusst­sein ist es unterirdisch.

    Klaus Bach­hu­ber

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert