Leser­mail zum Artikel “Einige sind glei­cher…”

Sehr geehrter Herr Bach­huber,

nicht „Einige sind glei­cher…“ sondern „Was sein muss, muss sein!“

Ähnlich wie Gemein­de­rats­sit­zungen sind Versamm­lungen dieser Art unbe­dingt notwendig und recht­lich zulässig.

Die CSU-Orts­haupt­ver­samm­lung diente zur Vorbe­rei­tung der Aufstel­lung von Bewer­bern für die Bundes­tags­wahl und ist aufgrund einzu­hal­tender Fristen und anderer wahl­ge­setz­li­cher Rege­lungen erfor­der­lich. Wahl- und Aufstel­lungs­ver­samm­lungen von poli­ti­schen Parteien sind verfas­sungs­recht­lich geschützt und unter­fallen dem Baye­ri­schen Versamm­lungs­ge­setz, weshalb diese nach der geltenden Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung zulässig sind. Falls wir mehr als 100 Teil­nehmer erwartet hätten, wäre eine Ausnah­me­ge­neh­mi­gung der örtli­chen Behörde erfor­der­lich gewesen. Bei einem Orts­ver­band mit 82 Mitglie­dern war dies also zu keiner Zeit erwartbar.

Es geht um die Aufstel­lung von Bundes­tags­kan­di­daten und damit einem vom Volk gewählten Vertreter für das höchste deut­sche Haus. Das bedeutet, dass hier die Grund­lagen der Demo­kratie voll­zogen und durch­ge­führt werden müssen.

Zur gewählten Form der Präsenz­ver­an­stal­tung darf ich Florian Hahn, MdB aus dem Münchner Merkur zitieren: „Die Präsenz­ver­an­stal­tung ist die recht­lich sicherste, da man sonst Gefahr läuft, Verfah­rens­fehler zu machen.“

Ich möchte behaupten, dass alle baye­ri­schen CSU-Orts­ver­bände die Wahl der Dele­gierten in Präsenz veran­staltet haben. Und nicht nur die CSU, sondern mit an Sicher­heit gren­zender Wahr­schein­lich­keit auch andere Parteien.

Da die Orts­haupt­ver­samm­lung mit den ange­stan­denen Wahlen 2020 nicht statt­finden konnte, nutzte man den Umstand, um Vorstands­wahlen durch­zu­führen. Ein rich­tiger und konse­quenter Schritt, da man sich eine weitere Versamm­lung hiermit sparen konnte.

Die Brisanz des Themas war uns durchaus bewusst, aber ich darf versi­chern, dass das ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zept entspre­chend der anwe­senden Personen hervor­ra­gend umge­setzt wurde und auch funk­tio­niert hat. Anders­falls hätte die Veran­stal­tung nicht statt­ge­funden.

Mit freund­li­chen Grüßen
Markus Böck, Orts­vor­sit­zender CSU

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Böck,

    unschönes oder dummes Verhalten wird dadurch nicht besser, dass es erlaubt ist.

    Die Regel, auf die sie sich berufen, halte ich für einen Skandal. Es ist nach­voll­ziehbar und berech­tigt, dass Organe der Demo­kratie und der kommu­nalen Selbst­ver­wal­tung funk­ti­ons­fähig bleiben, und dazu gehören auch Bundes­tags- oder Gemein­de­rats­sit­zungen als Präsenz­ver­an­stal­tungen.

    Aber warum soll eine CSU ihren Orts­vor­stand oder ihre Dele­gierten zu Partei­gre­mien nicht genauso online oder per Brief­wahl bestimmen, wie das jedem anderen Verein aufer­legt wird? Die Wahl von Dele­gierten eines Orts­ver­eins zu einer Kreis­ver­samm­lung ist nun wahr­lich kein Hoheitsakt, der für das Funk­tio­nieren einer Demo­kratie unab­dingbar in persön­li­cher Begeg­nung erfolgen müsste.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass sehr viele andere Vereine, Dienst­leister, Orga­ni­sa­tionen, Volks­hoch­schulen, Kultur­ver­an­stalter, Läden, Sport­ver­eine, Gastro­nomen, Einzel­händler hervor­ra­gend ausge­ar­bei­tete Abstands- und Hygie­ne­kon­zepte hervor­ra­gend umge­setzt hätten — dass die alle das seit Monaten nicht unter Beweis stellen dürfen, liegt recht maßgeb­lich am Landes­vor­sit­zenden Ihrer Partei, der Partei, die nun die kleinste Lücke zum Ausscheren nutzt.

    Legal mag das ganz sicher sein; für sinn­voll halte ich persön­lich es nicht. In punkto Soli­da­rität und Problem­be­wusst­sein ist es unter­ir­disch.

    Klaus Bach­huber

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