Sehr geehrter Herr Köbele, lieber Emil,
das ist immer das Problem an Verordnungen und Richtlinien, dass man hier meist nicht auf Anhieb die wichtigen und geltenden Punkte findet.
In einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.01.2021 wurde die Zulässigkeit von Aufstellungsversammlungen politischer Parteien zur Bundestagswahl mitgeteilt. Ich erspare mir jetzt, die jeweiligen Verknüpfungen zu Infektionsschutzverordnung, Verfassung und Parteiengesetz aufzuzeigen, kann das aber bei Bedarf gerne nachliefern.
Nur dass hier keine Missverständnisse entstehen…. Ich möchte ganz deutlich klarstellen, diese Aufstellungsversammlung nicht mit „wir dürfen, aber ihr nicht“ zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil. Wir hatten große Bedenken und wir haben es nicht gerne gemacht. Es war aber eine notwendige, rechtssichere (wenn auch nicht zu 100 % zufriedenstellende) Lösung.
Gruß
Markus Böck
Sehr geehrter Herr Böck,
meine herzliche Gratulation zur Wahl und meine besten Wünsche zur erfolgreichen Ausübung dieses Amtes.
Ihre Sorgfalt bei der Planung, Vorbereitung und, ich bin mir auch sicher, Durchführung der Parteiversammlung war korrekt und regelkonform. Das haben Sie auch ausreichend und nachvollziehbar dargelegt.
Nur ist das eben nicht alles, was solche Vorgänge ausmacht. Es zählt eben auch die Außenwirkung bzw. der Vorbildcharakter der Politik — in Exekutive, Judikative und eben auch in der Legislative. Gerade in letzterer sind deren Vertreter, in den allermeisten Fällen in Parteien organisierte und mit Mandaten ausgestattete Mitbürger, umfassend in der Pflicht. Zu diesen Pflichten gehört eben auch, dass man — und darauf liegt in der speziellen (und hoffentlich vorübergehenden) Alltagssituation mit Corona-Einschränkungen ein besonderes Augenmerk — zusätzlich zu geltenden Einschränkungen auch freiwillig zurückhaltend agiert und Wege findet, trotzdem gewissen Sachzwängen gerecht zu werden. Diese Denkweise sollte Ihnen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit übrigens sehr gut bekannt sein.
Gerade Ordnungshüter sollten Vorbildfunktion haben und werden daran auch gemessen. Ein Beispiel: Bildung ist eine hoheitliche Aufgabe. Trotzdem müssen in Schulen bestimmte Fragen im Lehrerkollegium diskutiert und entschieden werden. Das wird in Videokonferenzen gemacht, obwohl die Entscheidungen dann per Unterschrift bestätigt werden müssen. Das führt (unter Umständen) dazu, dass nicht wenige Lehrkräfte lange Wege auf sich nehmen und viel Zeit investieren müssen — für wohlgemerkt einen Rechtsakt weniger Sekunden. Jetzt frage ich mich dann schon, weshalb das beim Ortsverband einer Partei nicht auch möglich sein soll.
Immerhin dürfen/durften sich ja auch einzelne Personen zweier Haushalte treffen, weshalb gerade (ältere (?) und) digital schlecht ausgerüstete Parteimitglieder bei einem Parteimitglied mit besserer Ausstattung sicherlich auch die Möglichkeit hätten, teilzunehmen.
Jede/r von uns muss sich umstellen und einiges neu denken, sich von alten Mustern verabschieden und manche Bequemlichkeiten/Prinzipien aufgeben — zumindest zeitweise. Dabei spielen Vorbilder/kreative Vordenker eine große Rolle. Diese Chance auf kommunaler Ebene — in der Sie noch “näher am Menschen” sind als auf regionaler, Landes- oder Bundesebene — haben Sie und Ihre Partei verpasst.
Mit besten Grüßen
A. Bauer