Leser­mail zum Artikel „Einige sind glei­cher…“

Sehr geehrter Herr Köbele, lieber Emil,

das ist immer das Problem an Verord­nungen und Richt­li­nien, dass man hier meist nicht auf Anhieb die wich­tigen und geltenden Punkte findet.

In einem Schreiben des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­riums für Gesund­heit und Pflege vom 12.01.2021 wurde die Zuläs­sig­keit von Aufstel­lungs­ver­samm­lungen poli­ti­scher Parteien zur Bundes­tags­wahl mitge­teilt. Ich erspare mir jetzt, die jewei­ligen Verknüp­fungen zu Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung, Verfas­sung und Partei­en­gesetz aufzu­zeigen, kann das aber bei Bedarf gerne nach­lie­fern.

Nur dass hier keine Miss­ver­ständ­nisse entstehen…. Ich möchte ganz deut­lich klar­stellen, diese Aufstel­lungs­ver­samm­lung nicht mit „wir dürfen, aber ihr nicht“ zu recht­fer­tigen. Ganz im Gegen­teil. Wir hatten große Bedenken und wir haben es nicht gerne gemacht. Es war aber eine notwen­dige, rechts­si­chere (wenn auch nicht zu 100 % zufrie­den­stel­lende) Lösung.

Gruß
Markus Böck

Beitrag teilen:

1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Böck,

    meine herz­liche Gratu­la­tion zur Wahl und meine besten Wünsche zur erfolg­rei­chen Ausübung dieses Amtes.

    Ihre Sorg­falt bei der Planung, Vorbe­rei­tung und, ich bin mir auch sicher, Durch­füh­rung der Partei­ver­samm­lung war korrekt und regel­kon­form. Das haben Sie auch ausrei­chend und nach­voll­ziehbar darge­legt.

    Nur ist das eben nicht alles, was solche Vorgänge ausmacht. Es zählt eben auch die Außen­wir­kung bzw. der Vorbild­cha­rakter der Politik — in Exeku­tive, Judi­ka­tive und eben auch in der Legis­la­tive. Gerade in letz­terer sind deren Vertreter, in den aller­meisten Fällen in Parteien orga­ni­sierte und mit Mandaten ausge­stat­tete Mitbürger, umfas­send in der Pflicht. Zu diesen Pflichten gehört eben auch, dass man — und darauf liegt in der spezi­ellen (und hoffent­lich vorüber­ge­henden) Alltags­si­tua­tion mit Corona-Einschrän­kungen ein beson­deres Augen­merk — zusätz­lich zu geltenden Einschrän­kungen auch frei­willig zurück­hal­tend agiert und Wege findet, trotzdem gewissen Sach­zwängen gerecht zu werden. Diese Denk­weise sollte Ihnen aus Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit übri­gens sehr gut bekannt sein.

    Gerade Ordnungs­hüter sollten Vorbild­funk­tion haben und werden daran auch gemessen. Ein Beispiel: Bildung ist eine hoheit­liche Aufgabe. Trotzdem müssen in Schulen bestimmte Fragen im Lehrer­kol­le­gium disku­tiert und entschieden werden. Das wird in Video­kon­fe­renzen gemacht, obwohl die Entschei­dungen dann per Unter­schrift bestä­tigt werden müssen. Das führt (unter Umständen) dazu, dass nicht wenige Lehr­kräfte lange Wege auf sich nehmen und viel Zeit inves­tieren müssen — für wohl­ge­merkt einen Rechtsakt weniger Sekunden. Jetzt frage ich mich dann schon, weshalb das beim Orts­ver­band einer Partei nicht auch möglich sein soll.

    Immerhin dürfen/durften sich ja auch einzelne Personen zweier Haus­halte treffen, weshalb gerade (ältere (?) und) digital schlecht ausge­rüs­tete Partei­mit­glieder bei einem Partei­mit­glied mit besserer Ausstat­tung sicher­lich auch die Möglich­keit hätten, teil­zu­nehmen.

    Jede/r von uns muss sich umstellen und einiges neu denken, sich von alten Mustern verab­schieden und manche Bequemlichkeiten/Prinzipien aufgeben — zumin­dest zeit­weise. Dabei spielen Vorbilder/kreative Vordenker eine große Rolle. Diese Chance auf kommu­naler Ebene — in der Sie noch “näher am Menschen” sind als auf regio­naler, Landes- oder Bundes­ebene — haben Sie und Ihre Partei verpasst.

    Mit besten Grüßen
    A. Bauer

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert