Leser­mail zum Arti­kel „Ein Platz für die Menschen“

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Ein Platz für die Menschen".

Auf den ersten Blick sieht der Entwurf für den neuen Bahn­hofs­vor­platz wirk­lich sehr gut aus, beim genaue­ren Betrach­ten zeich­nen sich aber doch eine ganze Reihe von Problem­punk­ten ab.

Bereits erwähnt wurde, dass der Platz für gehbe­hin­derte Perso­nen eine massive Verschlech­te­rung bedeu­tet, da die Wege länger werden und keiner­lei direkte Abhol­mög­lich­kei­ten mehr bestehen. Das Argu­ment, es kann ja alter­na­tiv der Bus benutzt werden, zieht da über­haupt nicht.

Die Rotdorn­straße ist auch keine Alter­na­tive. Im Bereich des Aufzugs besteht abso­lu­tes Halte­ver­bot. Schon jetzt kommt es häufig vor, dass Abho­ler minu­ten­lang die Rotdorn­straße blockie­ren oder durch gewag­tes Parken Beinahe-Unfälle provo­zie­ren. Besser wäre es, statt „Kiss and Ride“ Kurz­zeit­park­plätze für 30 Minu­ten einzurichten.

Für Fußgän­ger und Radfah­rer ergibt sich durch den Wegfall der Insel an der Einmün­dung der Straße von/zur Brücke ein weite­rer Gefah­ren­punkt, also auch hier eine deut­li­che Verschlech­te­rung gegen­über dem Ist-Zustand.

Der Brun­nen wirkt lieb­los deplat­ziert, so, als ob er halt irgendwo unter­ge­bracht werden musste, weil es so vorge­ge­ben war. Wenn es schon so sein soll, dann sollte dies wenigs­tens dazu genutzt werden, ein Problem zu besei­ti­gen, das der Brun­nen von Anfang hat hat: Entge­gen den Vorge­ben wurde seiner­zeit von der Gemeinde eine leis­tungs­schwä­chere Pumpen­an­lage einge­baut, die es als Sonder­an­ge­bot gab. Dies konnte kurz vor der Einwei­hung nur durch eine kurz­fris­tige Verän­de­rung der Düsen mehr schlecht als recht kaschiert werden.

Ob die Anord­nung des Bier­gar­tens durch die langen Wege für die Betriebs­or­ga­ni­sa­tion zweck­mä­ßig ist, darf auch bezwei­felt werden.

Die Gewer­be­straße ist eigent­lich für die Erschlie­ßung der Gewer­be­flä­chen östlich der Mitten­hei­mer Straße gedacht. Den auf dem Plan einge­tra­ge­nen Verbots­schil­dern nach ist die Einfahrt in den Bereich der Bushal­te­stel­len nur noch für Lini­en­busse erlaubt. Der gesamte Verkehr zu und von den Gewer­be­flä­chen muss also zukünf­tig über Mitten­heim fahren. Gerade für Lkw mit Anhän­ger oder Sattel­schlep­per wird dies mangels Wende­mög­lich­keit zur Falle werden.

Die Proble­ma­tik, die durch den Wegfall der Wende­schleife für Busse entsteht, wurde bereits in einem ande­ren Leser­mail erwähnt. Die neue Ausfahrt für Busse nörd­lich des Hit-Markes stellt insbe­son­dere für Fußgän­ger und Radfah­rer eine große Unfall­ge­fahr dar, da der Weg für die Querung sehr lang ist. Der Plan funk­tio­niert auch nur dann, wenn die Ampel­an­lage mit einer Vorrang­schal­tung für die Busse ausge­stat­tet wird. Die Konse­quenz daraus ist in der Haupt­ver­kehrs­zeit ein proble­ma­ti­scher Rück­stau durch Links­ab­bie­ger wegen der verkürz­ten Abbiegespur.

Die grund­le­gen­den Notwen­dig­kei­ten für sinn­volle Radwege sind in der ganzen Planung nicht vorhan­den. Wenn das Fahr­rad­fah­ren attrak­ti­ver gemacht werden soll, dann muss bei Neupla­nun­gen darauf geach­tet werden, dass für den Fahr­rad­ver­kehr opti­male Bedin­gun­gen geschaf­fen werden, ohne dass dies zum Nach­teil für Fußgän­ger wird. Im Bereich der Bushal­te­stel­len wird dies zum Alptraum für Radler und Gefah­ren­quelle für Buspas­sa­giere. Dies bedeu­tet, dass der Fußweg mindes­tens 1,5 breit werden muss und den Radfah­rern je Fahr­rich­tung mindes­tens ein 2 Meter brei­ter Weg zur Verfü­gung steht. Im Bereich der Bushal­te­stel­len sollte baulich sicher­ge­stellt werden, dass ausstei­gende Passa­giere nicht direkt in den Radweg hinein­lau­fen können.

Ganz grund­sätz­lich stellt sich die Frage, oder ob es nicht besser wäre, das für den Umbau vorge­se­hene Geld für Klima­schutz­maß­nah­men an gemein­de­ei­ge­nen Gebäu­den einzusetzen.

Günter Braun

2 Kommentare

  1. Ja klar, das sind die Punkte, die nun anste­hen. Eine weitere Zufahrt zur inne­ren Mitten­hei­mer Straße unmit­tel­bar nörd­lich des Plat­zes ist übri­gens in allen Entwür­fen vorgesehen.

    Man sollte beach­ten, dass ein Wett­be­werbs­ent­wurf ein erster Aufschlag ist, der für die meis­ten Teil­neh­mer über­haupt nicht bezahlt wird. Erst mit dem Auftrag steigt man in die eigent­li­che Planung ein und erst dann setzt man sich mit den Problem­punk­ten inten­siv auseinander. 

    Zum Klima­schutz ist anzu­mer­ken, dass die Planun­gen für drin­gend benö­tigte Fahr­rad­stän­der wegen der Gesamt­pla­nung zurück­ge­stellt wurden. Dieser letzte Satz hilft in der Diskus­sion nun leider gar nicht weiter.

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  2. Bravo! Das nenne ich sinn­volle und konstruk­tive Kritik.

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